Straßenverkehrsordnung und Bußgelder auf Zypern

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Anbei ein Überblick über die aktuelle Bußgelder-Höhe für die Straßenverkehr-Ordnung auf Zypern. Stand 01.03.2021. Das Bußgeld Katalog würde mit Google Tools übersetzt und nicht an die Umgang-Sprache auf Deutsch angepasst. Denn noch kann man ein ganz grober Überblick verschaffen.

Da ich diese Webseite nicht automatisch Up too Date halten werden, bitte um weitere Informationen, falls etwas ändert.

Thema Neue / Zusätzliche Einstellungen Gesetzgebung
 

Geschwindigkeit

Außergerichtlich
Geschwindigkeitsbegrenzung bis zu 30%: 2 € / km Geldstrafe und 1-3 Strafpunkte  Die für die außergerichtliche Beilegung von Straftaten (Tabelle VI) und die für Kraftfahrzeuge und Verkehr (Artikel 20A)
Geschwindigkeitsbegrenzung bis zu 50%: 3 € / km Geldstrafe und 2-4 Strafpunkte
Geschwindigkeitsbegrenzung bis zu 75%: 5 € / km Geldstrafe und 3–6 Strafpunkte
Gericht
Nichteinhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungsstrafe 1 Jahr und / oder 4.000 € Das Gesetz über Kraftfahrzeuge und Verkehr (Artikel 6) Das Gesetz über Kraftfahrzeuge und Verkehr (Artikel 20A)
Überschreitung des Limits> 75%: 4-8 Bestrafungspunkte
Fahrverbot aufgrund eines Gerichtsbeschlusses. Schneller Versuch zum Fahren von mehr als 75% der zulässigen Geschwindigkeitsbegrenzung, Fahren mit einem Alkohol-Ausatmungs-Verhältnis von mehr als 70 μg / 100 ml oder 55 μg / 100 ml für junge und professionelle Fahrer, Verweigerung oder Verweigerung der Abgabe einer Ablaufprobe, Fahren mit Entzug der Macht Der Führerschein (Artikel 49A)

 

Thema Neue / Zusätzliche Einstellungen Gesetzgebung Anmerkungen
 

Alkohol

Allgemeiner Hinweis: Untergrenzen gelten für diejenigen, die unter Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe b des Straßenverkehrssicherheitsgesetzes fallen (junge Fahrer, Fachkräfte, Motorräder, Mopeds, Auszubildende und Personen ohne Führerschein).
Außergerichtlich
(i) Ausatmungsalkoholverhältnis 22-35 μg / 100 ml: 125 € Geldstrafe und 1-3 Strafpunkte Strafprozessordnung (Artikel 5) Kraftfahrzeug- und Verkehrsordnung (Artikel 20A) Für junge Fahrer, Profis und mit 12
Strafpunkten sind die Grenzwerte wie folgt definiert: (i) 9-22 μg / 100 ml (ii) 23-35 μg / 100 ml (iii) 36-55 μg / 100 ml* die außergerichtliche Einstellung für Die obige Kategorie wird zum ersten Mal eingeführt.
(ii) Ausatmungsalkoholverhältnis 36-55 μg / 100 ml: 250 € Geldstrafe und 3-6 Strafpunkte
(iii) Ausatmungsalkoholverhältnis 56-70 μg / 100 ml: 500 € Geldstrafe und 4-8 Strafpunkte
Gericht
(i) 22-35 μg / 100 ml: 1 Monat Haft und / oder bis zu 1.500 € Geldstrafe und Führerscheinentzug bis zu 3 Monaten Das Straßenverkehrssicherheitsgesetz (Artikel 11) Für junge Fahrer, Profis und mit 12
Strafpunkten gelten folgende Grenzwerte: (i) 9-22 μg / 100 ml (ii) 23-35 μg / 100 ml (iii) 36-55 μg / 100 ml (iv)> 55 μg / 100 mlZur Ablehnung Für die Lieferung gelten Höchststrafen
(ii) 36-55 μg / 100 ml: 3 Monate Haft und / oder bis zu 3.000 € Geldstrafe und Führerscheinentzug bis zu 3 Monaten
(iii) 56-70 μg / 100 ml: 8 Monate Haft und / oder bis zu 5.000 € Geldstrafe und / oder Urlaubsentzug für bis zu 2 Jahre
(iv)> 70 μg / 100 ml: 2 Jahre Haft und / oder bis zu 10.000 € Geldstrafe und / oder Urlaubsentzug für bis zu 2 Jahre
Im Falle eines erneuten Auftretens der Straftat innerhalb von 3 Jahren kann das Gericht doppelte Strafen verhängen.
(iv)> 70 mg / 100 ml: 5-10 Strafpunkte Das Gesetz über Kraftfahrzeuge und Verkehr (Artikel 20A)
Verweigerung der Vorlage einer Probe: 2 Jahre Haft oder Geldstrafe von 10.000 € oder Entzug des Rechts, einen Führerschein für einen Zeitraum von höchstens 2 Jahren zu besitzen oder zu erhalten Das Straßenverkehrssicherheitsgesetz (Artikel 11)

 

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Drogen

Gericht
Fahren unter Drogeneinfluss: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren und / oder Geldstrafe von 8.000 € und / oder Führerscheinentzug für 3 Jahre. Der Gerichtshof kann zusätzlich zu den oben genannten Sanktionen und, sofern die Person beim Gerichtshof eine Behandlungsanordnung beantragt, eine Behandlungsanordnung gemäß Artikel 6 des Gesetzes über die Behandlung beschuldigter Benutzer oder Drogenabhängiger erlassen. Das Gesetz über die Straßenverkehrssicherheit (Artikel 11G und 11 (3)) und das Gesetz über den Führerschein
Weigerung, eine Probe zur Verfügung zu stellen: bis zu 3 Jahre Gefängnis und eine Geldstrafe von 10.000 €
Jede Person, die ein Polizeimitglied daran hindert, die ihm eingeräumten Befugnisse in Bezug auf die Bewegung des Fahrzeugs des Täters und das entsprechende Fahrverbot auszuüben, ist einer Straftat schuldig und unterliegt im Falle einer Verurteilung einer Freiheitsstrafe von höchstens 6 Monate oder / und mit einer Geldstrafe von höchstens 2.000 € Das Straßenverkehrssicherheitsgesetz (Artikel 11G)

 

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Kombinationen der oben genannten

Gericht
Verurteilung wegen Kombination: Geschwindigkeit mit Alkohol und / oder Drogen: Freiheitsstrafe bis zu 4 Jahren und / oder Geldstrafe von 15.000 € Das Gesetz über Kraftfahrzeuge und Verkehr (Artikel 6 Absatz 8) Das Gesetz über Kraftfahrzeuge und Verkehr (Artikel 6 Absatz 9)
Wiederholung der Verurteilung zur Kombination innerhalb von 3 Jahren: Verdoppelung der Haftstrafe und Urlaubsentzug für mindestens 2 Monate

 

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Rücksichtsloses gefährliches Fahren Gericht
Rücksichtsloses / gefährliches Fahren: Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren und / oder Geldstrafe von 4.000 € und 3-6 Strafpunkte Das Gesetz über Kraftfahrzeuge und Verkehr (Artikel 7)
Rücksichtsloses / gefährliches Fahren in Kombination mit Alkohol- oder Drogenkonsum: Lizenzentzug für mindestens 2 Monate

 

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Negatives Fahren

Gericht
Negatives Fahren: Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten und / oder Geldstrafe von 1.500 € und 3-6 Strafpunkte Das Gesetz über Kraftfahrzeuge und Verkehr (Artikel 8)
Fahrlässiges Fahren und Verursachen von Sachschäden: Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr und / oder Geldstrafe von 3.000 € und 2-8 Strafpunkte
Fahrlässiges Fahren und Körperverletzung: Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren und / oder Geldstrafe von 6.000 €
Wenn unachtsames Fahren mit Alkohol- oder Drogenkonsum einhergeht: Entzug eines Führerscheins für mindestens 2 Monate

 

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Fahren unter Müdigkeit Gericht
Fahren unter Müdigkeit: Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr und / oder Geldstrafe von 3.000 € Das Gesetz über Kraftfahrzeuge und Verkehr (Artikel 10)

 

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Ampeln Außergerichtlich
Ampelverletzung: 300 € Bußgeld und 3-6 Strafpunkte Strafprozessordnung (Tabelle II) Kraftfahrzeug- und Verkehrsordnung (Artikel 20A)

 

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Helm und Gürtel

Außergerichtlich
Sicherheitsgurte – Unterlassung
(a) der Installation
(b) Verwendung durch Fahrer
(c) Verwendung durch Fahrgäste
(d) Verwendung eines geeigneten Kindersitzes: 150 € Geldstrafe und 3-6 Strafpunkte
Bei erneuter Wiederholung der Straftat innerhalb von 3 Jahren Strafe wird verdoppelt
Die außergerichtliche Beilegung von Straftaten (Tabelle II)
Nichtbenutzung des Helms: 200 € Bußgeld und 3-6 Strafpunkte
Bei Rückfall innerhalb von 3 Jahren wird die Strafe verdoppelt
Gericht
Besitzer oder Besitzer eines Kraftfahrzeugs, der sich weigert oder die Installation von Sicherheitsgurten unterlässt oder vernachlässigt: Freiheitsstrafe bis zu 3 Monaten und Geldstrafe von 1.000 € Das Straßenverkehrssicherheitsgesetz (Artikel 17)
Verpflichtung zur Benutzung eines Gürtels durch Fahrer und Passagiere: Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten und Geldstrafe von 2.000 €
Der Fahrer toleriert oder erlaubt einem Kind, keinen Sicherheitsgurt anzulegen: bis zu 6 Monate Gefängnis und eine Geldstrafe von 2.000 €
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Verlassen eines Fahrzeugs Außergerichtlich
Verlassen eines Fahrzeugs ohne die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen: 85 € Geldstrafe und 1-2 Strafpunkte Strafprozessordnung (Tabelle II) Kraftfahrzeug- und Verkehrsordnung (Artikel 20A)
Verlassen in einer gefährlichen Position: bis zu 3 Monate Haft und / oder eine Geldstrafe von 1.000 € Das Gesetz über Kraftfahrzeuge und Verkehr (Artikel 14)

 

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Überholen

Außergerichtlich
Überholen:
(i) Durchgehende weiße Linie
(ii) Anderes Verbotsschild
(iii) Abbiegen
(iv) Straßenkreuzung
(v) Gebogene Brücke
(vii) Aufsteigender Gipfel
(viii) Ungefähre Form der Rückseite: 150 € Geldstrafe
Die außergerichtliche Beilegung von Straftaten (Tabelle II)
Überholen am Zebrastreifen: 200 € Geldstrafe

 

 

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Parken

Außergerichtlich
Parken auf dem Bürgersteig: 100 € Geldstrafe Die außergerichtliche Beilegung von Straftaten (Tabelle II)
Parken in kurzer Entfernung von:
(i) Straßenkreuzung
(ii) Ampel: 100 € Geldstrafe
Parken in der Nähe von:
(i) Fußgängerüberweg
(ii) Bushaltestelle: 150 € Geldstrafe
Parken für Behinderte: 300 € Geldstrafe
Parken in doppelter gelber Linie: 100 € Geldstrafe
Parken auf der gegenüberliegenden Straßenseite: 100 € Bußgeld und 1-2 Strafpunkte Die Strafprozessordnung (Tabelle II) und die Kraftfahrzeug- und Verkehrsordnung (Artikel 20A)

 

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Fahren

Fahren

Fahren

Fahren

Außergerichtlich
Fahren ohne Haftpflichtversicherung: 200 € Bußgeld und 3-6 Strafpunkte Die Frage der außergerichtlichen Beilegung (Tabelle II) und die Frage der Kraftfahrzeuge und des Verkehrs
Fahren mit nicht freien Händen (Mobiltelefon): 150 € Geldstrafe und 2-4
Strafpunkte Bei erneutem Auftreten der Straftat innerhalb von 3 Jahren: Die Strafen werden verdoppelt
Fahren mit nicht freien Händen (anderes Objekt): 85 € Geldstrafe und 1-3 Strafpunkte
Fahren unter Verstoß gegen eine vom Superintendent auferlegte Bedingung für den Führerschein oder Fahren mit abgelaufenem Führerschein: 50 € Geldstrafe Die Strafprozessordnung (Tabelle II) und die Kraftfahrzeug- und Verkehrsordnung (Artikel 20A)
Fahren ohne Eignungsbescheinigung:
Für Busse oder Lastwagen eines schweren Kraftfahrzeugs: 300 € Bußgeld Für
jedes andere Fahrzeug: 150 € Bußgeld
Fahren eines stehenden Fahrzeugs: 85 €
Gericht
Nutzung eines Kraftfahrzeugs auf der Straße ohne gültige Haftpflichtversicherung: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr und / oder Geldstrafe von höchstens dreitausend Euro (3.000 Euro). Im Falle einer zweiten oder nachfolgenden Verurteilung innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren, einer Freiheitsstrafe von höchstens zwei Jahren und einer Geldstrafe von höchstens sechstausend Euro (6.000 Euro)
kann der Gerichtshof ferner den Entzug des Rechts auf Besitz oder Erwerb eines Führerscheins anordnen.
Das Gesetz über Kraftfahrzeuge (Haftpflichtversicherung) (Artikel 3)
Fahren mit nicht freien Händen (Mobiltelefon): Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr und / oder Geldstrafe von bis zu 3.000 €. Für Berufskraftfahrer eine Strafe von bis zu 2 Jahren Gefängnis und / oder bis zu 6.000 € und / oder der Entzug eines Führerscheins für bis zu ein (1) Jahr für junge Fahrer. Die Vorschriften über Kraftfahrzeuge und Verkehr
Ohne Führerschein
(a) Der Fahrer hat das Mindestalter für die Erlangung eines Führerscheins nicht erreicht: bis zu 1 Jahr Gefängnis und / oder eine Geldstrafe von 3.000 €.
Polizeibeamter verbietet das Weiterfahren(b) Der Fahrer hat das Mindestalter erreicht, um einen Führerschein zu erhalten: bis zu 2 Jahre Gefängnis und / oder eine Geldstrafe von 6.000 €.
Ein Polizist verbietet die Fortsetzung des Fahrens.
Das Gesetz über den Führerschein (Artikel 49) Das Gesetz über das Kraftfahrzeuggesetz (Haftpflichtversicherung)
2. Der Fahrer verfügt über einen Führerschein oder einen Führerschein, der gemäß Artikel 40 des Führerscheingesetzes ausgesetzt oder annulliert wurde: Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren und / oder Geldstrafe von 6.000 €.
Ein Polizist verbietet die Fortsetzung des Fahrens
3. Eine Person, die ein Kraftfahrzeug fährt oder ein solches Fahrzeug auf einer Straße oder einem anderen öffentlichen Ort kontrolliert, was gegen eine vom Superintendent auferlegte Bedingung verstößt (Artikel 7): Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten und / oder Geldstrafe von 1.500 €.
Ein Polizist verbietet die Fortsetzung des Fahrens
4. Eine Person fährt ein Kraftfahrzeug oder hat die Kontrolle über ein solches Fahrzeug auf einer Straße oder einem anderen öffentlichen Ort mit einem Führerschein oder einem Führerschein, dessen Gültigkeit abgelaufen ist: Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten und / oder Geldstrafe von 1.500 €.
Ein Polizist verbietet die Fortsetzung des Fahrens.
5. Eine Person, die gegen eine Gebühr eine andere Person beschäftigt oder beauftragt, ein Kraftfahrzeug auf einer Straße oder einem anderen öffentlichen Ort ohne Führerschein oder mit einem suspendierten / annullierten Führerschein oder unter Verstoß gegen eine Bedingung des Superintendent oder mit abgelaufener Lizenz: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren und / oder Geldstrafe von 10.000 €.
6. Eine Person erlaubt oder toleriert jede andere Person, die unter die oben genannten Fälle fällt, ein Kraftfahrzeug zu fahren oder die Kontrolle über ein Kraftfahrzeug auf einer Straße oder einem anderen öffentlichen Ort zu haben: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren und / oder Geldstrafe von € 10.000
7. Wenn die Person, die ein Kraftfahrzeug fährt oder kontrolliert, das Mindestalter für die Erlangung eines Führerscheins nicht erreicht hat, wird davon ausgegangen, dass die Person, die sich zum maßgeblichen Zeitpunkt unter ihrer Obhut oder Aufsicht befindet, das Fahren erlaubt oder toleriert hat oder toleriert Kontrolle über das Fahrzeug haben, ohne nachweisen zu müssen, dass die Person über das Ereignis informiert war.

 

Thema Neue / Zusätzliche Einstellungen Gesetzgebung
Verlassen der Unfallstelle ohne Hilfe Gericht
1. Aufgabe des Unfallortes (Tod): bis zu 5 Jahre und / oder 15000 € und Entzug des Rechts, einen Führerschein für einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren ab dem Datum der Verurteilung zu besitzen. Strafgesetzbuch 235A
2. Verlassen des Unfallortes (Körperverletzung): bis zu 2 Jahre und / oder 10.000 € und Entzug des Rechts, einen Führerschein für einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren ab dem Datum der Verurteilung zu besitzen
3. Verlassen des Unfallortes (Sachschaden): bis zu 1 Monat und / oder 3000 € und Entzug des Rechts, einen Führerschein für einen Zeitraum von höchstens zwei Monaten ab dem Datum der Verurteilung zu besitzen.

 

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Sonderbehandlung für Personen, denen die Lizenz entzogen wurde oder die zwölf oder mehr Strafpunkte verdienen

 

Personen, die der ermäßigten Alkoholgrenze von 9-22 mg / 100 ml Ausatmen oder 20 mg / 100 ml Blut unterliegen, einschließlich Personen, die fahren, ohne das Recht zu haben, einen Führerschein von einem Gericht zu besitzen oder zu erhalten. Die reduzierte Grenze gilt 3 Jahre ab der Verurteilung. Verkehrssicherheitsgesetz (Artikel 5 Absatz 2)

 

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Allgemeine Erhöhung der Strafen

Gericht
Erhöhung der allgemeinen Geldbuße für die Begehung der in den Vorschriften über Kraftfahrzeuge und Verkehr enthaltenen Straftaten von 1.708 € auf 3.000 € Die Vorschriften über Kraftfahrzeuge und Verkehr
Erhöhung der Geldbuße bei der ersten Verurteilung einer Person ohne Versicherung von 1708 € auf 3000 € und Erhöhung der Geldbuße bei einer zweiten Verurteilung von 3417 € auf 6000 €. Die Haftstrafen von bis zu einem bzw. zwei Jahren bleiben gleich.

Einführung einer Bestimmung für ein Verbot des Weiterfahrens des Kraftfahrzeugs und der Inhaftierung des Fahrzeugs, bis eine solche Versicherung für diese Haftung gegenüber einem Dritten durch ein Polizeimitglied oder eine andere gesetzlich befugte Person abgeschlossen wurde.

– Das festgenommene Fahrzeug kann von einer befugten Person von einem Polizeibeamten oder Vorgesetzten der Straßenverkehrsabteilung oder nach deren Anweisungen an einem Ort transportiert werden, der nach Ermessen des Polizeichefs geeignet ist
– Das Fahrzeug wird von seinem Eigentümer oder Eigentümer oder seinem Vertreter empfangen, wenn eine solche Versicherung für die Haftung gegenüber einem Dritten ausgestellt wurde und wenn es bewegt wird, werden sie vom Eigentümer oder ihrem Eigentümer oder ihrem Vertreter bezahlt, bevor es von erhalten wird Dies sind die tatsächlichen Kosten für den Transport und die Lagerung.

– Falls die tatsächlichen Kosten nicht bezahlt werden oder wenn das Fahrzeug nicht innerhalb von 2 Monaten ab dem Datum, an dem der Eigentümer oder Inhaber vom Polizeichef darüber informiert wurde, erhalten wird, kann dies gemäß Artikel als nicht beanspruchtes Eigentum entsorgt werden 32 des Gesetzes über die Polizei.

Das Gesetz über Kraftfahrzeuge (Haftpflichtversicherung) (Artikel 3 Absatz 9 Buchstaben a, b, c)

 

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Fahrzeugretention

Die Staatspolizei oder der gesetzlich vorgeschriebene Moderator verbietet das Weiterfahren des Kraftfahrzeugs und kann das Fahrzeug so lange festhalten, bis es von der Person legal gefahren werden kann, wenn:

– das Fahren unter Alkoholeinfluss
– Verweigern der Atemprobe Alkoholkontrolle
– Verweigerung oder Vermeidung des Fahrens der Ort, an dem der endgültige Alkoholtest durchgeführt wird.

Ein festgenommenes Fahrzeug kann von einer von einem Polizeibeamten oder Vorgesetzten autorisierten Person oder nach dessen Anweisung nach Ermessen des Polizeichefs an einen geeigneten Ort transportiert werden.

Zahlung der tatsächlichen Reise- und Lagerkosten, bevor das Fahrzeug vom Eigentümer oder seinem Vertreter oder Vertreter abgeholt wird

Wenn das Fahrzeug nicht innerhalb von zwei Monaten abgeholt wird, steht es als unaufgefordertes Eigentum zur Verfügung.

Jede Person, die ein Mitglied der Polizei oder eine andere gesetzlich befugte Person daran hindert, erteilte Befugnisse auszuüben, ist strafbar und wird bei Verurteilung mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten und / oder eine Geldstrafe von bis zu 2.000 €.

Verkehrssicherheitsgesetz (Artikel 10A)

 

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Fahrzeugbewegung

Bewegen eines Kraftfahrzeugs, das auf einer Straße illegal und / oder gefährlich oder auf eine Weise geparkt oder verlassen ist, die den Verkehr behindert, auf Anweisung eines Polizeibeamten oder eines Vorgesetzten oder einer anderen befugten Person.

Möglichkeit, das Fahrzeug von einem Polizeibeamten oder Vorgesetzten oder einer anderen von ihnen autorisierten Person an einem Ort zu bewegen, der nach Ermessen des Polizeichefs geeignet ist, wenn sein Besitzer nicht gefunden werden kann oder sich weigert oder es nicht bewegt.

Zahlung der tatsächlichen Reisekosten, bevor das Fahrzeug vom Eigentümer oder seinem Eigentümer oder seinem Vertreter

abgeholt wird. Wenn das Fahrzeug nicht innerhalb von 2 Monaten abgeholt wird, steht es als nicht beanspruchtes Eigentum zur Verfügung

Jede Person, die ein Polizeimitglied oder eine andere gesetzlich befugte Person daran hindert, die übertragenen Befugnisse auszuüben, ist einer Straftat schuldig.

Die Vorschriften über Kraftfahrzeuge und Verkehr (Vorschrift 64)

 

 

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