Autos aus Deutschland nach Zypern bringen: Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung

Sind Sie dabei, Ihren Wohnsitz von Deutschland nach Zypern zu verlagern, oder planen Sie, für eine Weile auf der wunderschönen Insel zu leben und Ihr Auto mitzubringen?

Dieser Blogpost bietet Ihnen alle Informationen, die Sie benötigen, um Ihr Fahrzeug problemlos auf Zypern anzumelden und zu fahren.

In Ersten abschnitt geht es darum, wenn Sie nur vorübergehend mit dem Auto anreisen. In zweiten Abschnitt gehen wir das Thema ein, wenn Sie das Auto aus Deutschland mitnehmen wollen und hier auf Zypern zulassen wollen.

Zuerst einmal: Keine Sorge! Zypern, als Mitglied der Europäischen Union, ermöglicht die problemlose Überführung von Fahrzeugen aus anderen EU-Mitgliedstaaten. In diesem Artikel werden wir uns auf die Überführung von Fahrzeugen aus Deutschland konzentrieren, die Regeln gelten jedoch für alle EU-Länder.

Temporäre Einreise und Nutzung des Fahrzeugs

1. Vorübergehende Einreise des Fahrzeugs

Falls Sie planen, Ihr Auto aus Deutschland, oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat, vorübergehend – also für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten pro Jahr – nach Zypern zu überführen, haben wir gute Neuigkeiten für Sie: Sie müssen keine Verbrauchsteuer oder Mehrwertsteuer zahlen.

Dabei gilt, dass das Auto in dem EU-Mitgliedsstaat, aus dem Sie es nach Zypern übertragen, gemäß den allgemeinen Besteuerungsbedingungen erworben oder importiert worden sein muss. Es darf keiner Mehrwertsteuerbefreiung oder Rückerstattung oder etwaiger Verbrauchssteuer unterliegen.

2. Voraussetzungen für die Steuerbefreiung

Bevor Sie Ihr Fahrzeug nach Zypern bringen, müssen Sie sicherstellen, dass Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind der Eigentümer des Fahrzeugs oder eine schriftlich bevollmächtigte Person.
  • Ihr gewöhnlicher Wohnsitz ist in einem anderen Mitgliedstaat der EU.
  • Sie nutzen das Fahrzeug ausschließlich für den privaten Gebrauch.
  • Sie planen, das Fahrzeug während Ihres Aufenthalts in Zypern für maximal sechs aufeinanderfolgende Monate oder nicht alle zwölf Monate zu nutzen.

3. Die Fahrzeuganmeldung

Wenn Sie Ihr Fahrzeug am zypriotischen Hafen oder Flughafen in Empfang nehmen, müssen Sie es auf dem Zollformular Nr. 104 O anmelden. Dieses Formular erhalten Sie vom Zoll, der Ihnen anschließend eine Kopie aushändigt. Damit ist Ihr Fahrzeug für den privaten Gebrauch in Zypern angemeldet – und zwar für eine Dauer von sechs Monaten, ununterbrochen oder nicht, pro zwölf Monate.

4. Sonderfälle für eine längere Nutzungsdauer

Es gibt Ausnahmefälle, in denen Ihnen eine Nutzungsdauer von mehr als sechs Monaten gewährt werden kann. Das betrifft etwa Studierende, Personen mit einer zeitlich begrenzten Mission oder Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt von einem anderen Mitgliedstaat nach Zypern verlegen.

5. Was Sie brauchen, um Ihr Auto in Zypern zu fahren

Um in Zypern mit Ihrem Auto fahren zu dürfen, brauchen Sie:

  • Eine gültige Zulassungsbescheinigung und einen gültigen Fahrzeugschein eines anderen EU-Mitgliedsstaates.
  • Den Führerschein Ihres Landes oder einen internationalen Führerschein.
  • Eine Versicherung bei einer in Zypern registrierten Versicherungsgesellschaft oder ein internationales Police.

Haben Sie schon einmal überlegt, Ihr geliebtes Auto aus Deutschland mit für immer nach Zypern zu bringen? Zugegeben, es mag etwas kompliziert klingen, aber lassen Sie sich nicht einschüchtern. In zweiten Tail Blog-Artikel möchten wir den gesamten Prozess verständlich erklären, sodass Sie genau wissen, was Sie erwartet und wie Sie vorgehen müssen.

Fahrzeuge aus EU – Dauerzulassung auf Zypern

Gemäß der letzten Aktualisierung vom 03.11.2021 und nach dem Verbrauchssteuergesetz (Änderung) von 2019 L. 39(I)/2019, das am 22. März 2019 mit seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Republik Zypern, Nr. 4693 veröffentlicht wurde, werden keine Verbrauchssteuern auf Kraftfahrzeuge erhoben, die in die Republik Zypern importiert oder transportiert werden.

A. Unionscharakter von Kraftfahrzeugen

Waren, die sich in der Europäischen Union (EU) im freien Verkehr befinden, werden ohne Zahlung von Einfuhrzöllen von einem Mitgliedstaat in einen anderen verbracht. Um die Zahlung von Einfuhrabgaben zu vermeiden, ist es erforderlich, den Unionscharakter der Waren nachzuweisen. Gleiches gilt für Kraftfahrzeuge.

Personen, die aus einem anderen EU-Mitgliedstaat in die Republik Zypern übersiedeln, können den Unionscharakter ihres Fahrzeugs nachweisen, indem sie ein T2L- oder T2LF-Dokument oder Nummernschilder und den Fahrzeugschein der normalen Straßenserie eines anderen Mitgliedstaats (also den Original-Fahrzeugschein) vorlegen.

Das T2L- oder T2LF-Dokument kann entweder direkt beim Zollamt des anderen Mitgliedstaats oder über den Lieferanten bzw. Versender des Fahrzeugs bezogen werden. Kann der EU-Charakter eines Fahrzeugs nicht nachgewiesen werden, wird davon ausgegangen, dass das Fahrzeug aus einem Land außerhalb der EU stammt und unterliegt daher dem Einfuhrzoll und der Mehrwertsteuer.

B. Fahrzeugzoll – Zollziele

Nach Erhalt eines Fahrzeugs vom Ankunftshafen ist es erforderlich, dass der Zollabfertigungsprozess spätestens 10 Arbeitstage nach dem Tag der Zertifizierung des Unionscharakters in einem Provinzamt der Zollbehörde abgeschlossen wird. Es versteht sich, dass bei der Zollabfertigung eine etwaige Zollschuld für das Fahrzeug zu begleichen ist (Mehrwertsteuer für Neufahrzeuge – siehe Abschnitt C, unten).

Für die Fahrzeugverzollung ist die Vorlage des Original-Fahrzeugscheins des vorherigen Mitgliedstaates erforderlich. Bei der Einfuhr von Neufahrzeugen wird anstelle der Zulassungsbescheinigung die entsprechende EG-Konformitätsbescheinigung vorgelegt.

Sollte jemand, der ein Kraftfahrzeug aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat transportiert, die Zollabfertigung nicht durchführen wollen, muss er innerhalb der oben genannten Frist von 10 Arbeitstagen eine Einzahlung in ein Zolllager tätigen, das Fahrzeug in einen anderen EU-Mitgliedsstaat senden oder es in ein Land außerhalb der EU exportieren.

C. Mehrwertsteuer

Es wird klargestellt, dass nur „neue“ motorisierte Landfahrzeuge (Autos und Motorräder) aus anderen EU-Mitgliedstaaten in die Republik Zypern transportiert und mit Mehrwertsteuer berechnet werden, zum Zeitpunkt ihres Eintritts in die Republik. Konkret gilt ein Kraftfahrzeug dann als „gebraucht“, wenn es aus einem anderen EU-Mitgliedstaat in die Republik Zypern transportiert wird, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind:

(a) Der Zeitraum vom Datum der ersten Inverkehrbringung des Fahrzeugs (Datum der Erstzulassung) bis zum Datum der Lieferung zum Zweck des Erwerbs in der Republik (Datum des Kaufs zum Zweck des Transports in die Republik) beträgt länger als sechs Monate und (b) das Fahrzeug hat bis zum Erwerbsdatum mehr als 6.000 Kilometer zurückgelegt.

Wenn auch nur eine der oben genannten Bedingungen nicht erfüllt ist, gilt das Fahrzeug zum Zeitpunkt seiner Einfuhr in die Republik als „neu“ und es besteht die Pflicht zur Zahlung der Mehrwertsteuer in der Republik, unabhängig davon, ob sie bereits im Herkunftsmitgliedstaat gezahlt wurde.

Der Mehrwertsteuersatz für „neue“ Kraftfahrzeuge beträgt heute 19 % und wird auf den Kaufpreis des Fahrzeugs berechnet. Es wird betont, dass für im Umsatzsteuerregister eingetragene Personen die Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes zur Durchführung innergemeinschaftlicher Erwerbe (Neu- und Gebrauchtfahrzeuge) gelten. Weitere Informationen zur Mehrwertsteuer Informationen zu Kraftfahrzeugen finden Sie auf der Website des Steuerministeriums, die Sie über den Link www.mof.gov.cy/ird besuchen können.

D. Zulassung von Kraftfahrzeugen in der Republik Zypern

Nach der Zollabfertigung müssen Fahrzeuge für den Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen werden. Die zuständige Behörde für Fragen der Zulassung und des Verkehrs von Kraftfahrzeugen in der Republik Zypern ist das Ministerium für Straßenverkehr (TOM). Verwandte Kontaktlinks für T.O.M. sind unten angegeben:

E-Mail: roadtransport@rtd.mcw.gov.cy

Website: www.mcw.gov.cy/rtd

Noch ein Mall kurz gefasst.

Zuerst müssen Sie Ihr Fahrzeug in Deutschland abmelden und nach Zypern transportieren, was per Schiff oder Transportfirma erfolgen.

Oder Sie fahren den Wagen selber nach Zypern und bringen es mit der Fähre über Griechenland nach Zypern. Achtung, nicht über Nordzypern einfahren!!

In Zypern müssen Sie das Auto dann beim zypriotischen Zoll anmelden und alle erforderlichen Gebühren und Steuern bezahlen.

Anschließend erfolgt die technische Überprüfung des Fahrzeugs. Dies ist wichtig um bei der Behörde eine Zulassung/Fahrzeugbrief überhaupt zu erhalten.

Nach Bestehen dieser Überprüfung können Sie Ihr Auto bei der Road Transport Department in Zypern anmelden (Citizen Service macht das auch) und die zypriotische Kfz-Steuer bezahlen.

Ab diesem Zeitpunkt ist Ihr Fahrzeug dauerhaft in Zypern zugelassen. Denken Sie daran, dass Sie auch eine Kfz-Versicherung in Zypern abschließen müssen. Diese benötigt man bevor man zu Anmeldung geht.

Quelle: https://www.mof.gov.cy/mof/customs/customs.nsf/All/E914AC0BDC32BEB7C225727D00211EB2?OpenDocument

Ich wünsche Euch Zypern Freunde viel Spaß dabei Ihr schönes Wagen nach Zypern zu bringen.

Fähre von Griechenland nach Zypern: