Airbnb Verbot – Eingriff auf Grundrechte

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Airbnb Verbot – Eingriff auf Grundrechte

Airbnb Verbot.

Darstellung der Problematik eines Immobilienbusiness in EU. In einer Epoche der sozialistischen Regimes. Am Beispiel der Bundesrepublik Deutschland.

In diesen Bericht möchten wir uns dem Thema – „AirBnB Verbot“ und „Verdienen mit Eigentum“ widmen.
Zusammen mit Alex G., einem seit Jahren erfolgreichen Immobilien Fachmann, haben wir uns mit diesem Thema beschäftigt.

Rückblick

Wenn wir die Sache ein wenig weit in die Vergangenheit zurückblicken lassen, erkennen wir, dass die Enteignungen eine relativ frische Modeerscheinung von Staaten sind.

Erste umfassende Regelungen des Rechts der Enteignung im deutschsprachigen Raum finden sich im Preußischen Allgemeinen Landrecht von 1794 und im österreichischen Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) von 1811. Als erste deutsche Staaten erließen Baden 1835 und Bayern 1837 eigenständige Enteignungsgesetze.

Das wichtigste Anwendungsfeld für individuelle Enteignungen wurden damals Eisenbahn- und Schifffahrtskanalbau, bei denen aus technischen Gründen dem Grundbesitz verkaufswilliger Eigentümer nicht ausgewichen werden konnte und kann. Später kam der Fernstraßenbau dazu.

In der Weimarer Republik wurde das Thema Fürstenenteignung jahrelang heftig diskutiert. Rechtliche Basis für die Auseinandersetzung mit den Familien der ehemaligen Herrscher wurden Landes-, nicht Reichsgesetze.

In der Zeit des Nationalsozialismus trafen staatliche Enteignungsmaßnahmen vor allem Juden, jedoch auch „staatsfeindliche“ Organisationen und Personen, darunter kommunistische und sozialdemokratische Organisationen sowie Emigranten, denen die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt worden war.

Die Enteignung der Juden in Deutschland und Österreich wurde rassistisch begründet. Sie war wesentlicher Teil der Judenverfolgung im Dritten Reich und Voraussetzung für den Holocaust an den enteigneten, gettoisierten und deportierten Juden.

Sie betraf nicht nur Arzt- oder Rechtsanwaltspraxen, Handwerksbetriebe, Fabriken und andere Unternehmen, sondern auch Wohnungen, deren Einrichtungen und das Vermögen.

Als Konfiskation waren auch jene Fälle zu werten, in denen der Eigentumsübergang formal aufgrund von Kaufverträgen und ähnlichen Abmachungen erfolgte. Denn diese Vereinbarungen wurden von den Juden nicht freiwillig abgeschlossen. Die „vereinbarten“ Kaufpreise wurden lächerlich niedrig angesetzt, die gezahlten Beträge auf den Juden nicht zugänglichen Sperrkonten deponiert, bevor sie vom Reich konfisziert wurden.

Dennoch stützten sich die neuen Eigentümer oft jahrzehntelang darauf, „ordnungsgemäß gekauft zu haben“. Erst auf internationalen Druck wurden in den 1990er-Jahren auch solche Fälle der Restitution unterworfen.

Nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes richtet sich die Zulässigkeit von Enteignungen nach Art. 14 Absatz 3 GG. Auch das Grundgesetz definiert die Voraussetzungen der Enteignung nicht, weshalb der Begriff inhaltlich durch die Rechtsprechung geprägt wird. In Anknüpfung an das Reichsgericht ging diese zunächst davon aus, dass sich eine Enteignung dadurch auszeichnet, dass sie in besonders schwerer Weise in das Eigentumsrecht des Einzelnen eingreift.

Von dieser Rechtsprechung wandte sich das Bundesverfassungsgericht im Nassauskiesungsbeschluss von 1981 deutlich ab, indem es die Enteignung als zielgerichteten Entzug einer Eigentumsposition zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe neu definierte. Hierdurch wollte das Gericht die Rechtsunsicherheit beseitigen, zu der das frühere Abstellen auf das Kriterium der Eingriffsschwere führte, und eine eindeutige Beurteilung von Eigentumseingriffen als Enteignung ermöglichen.

Die Enteignung darf gemäß Artikel 14 Absatz 3 Satz 2 GG nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes erfolgen. Ersteres wird als Legal-, Letzteres als Administrativenteignung bezeichnet. Das Gesetz, das die Grundlage der Enteignung darstellt, muss eine Entschädigungsregelung vorsehen. Legale Enteignungen sind keine unzulässigen Einzelfallgesetze im Sinne des Art. 19 Absatz 1 GG, sondern in Art. 14 Absatz 3 GG speziell geregelt.

Gesetzlich vorgesehen ist die Enteignung, insbesondere im Baurecht und im Infostrukturrecht. Entsprechende Regelungen enthalten unter anderem das Baugesetzbuch (BauGB), das Bundesfernstraßengesetz (FStrG), das Landbeschaffungsgesetz (LBG), das Luftverkehrsgesetz (LuftVG), das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG), das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG), die Landesenteignungsgesetze, die Landesstraßengesetze sowie die Landeswassergesetze.

Mit dem AirBnB Verbot auf die Vermietung von Eigentum, greift der Gesetzgeber indirekt die Grundrechte des Menschen ein.

In dem Sinne der Artikel 14 von GG. Absatz 1.

Mit AirBnB Verbot sprechen wir von einem stillen Enteignen von Eigentum. Sprich du hast eine Wohnung – darfst diese aber nicht vermieten als Ferienwohnung und damit dein Lebensunterhalt verdienen. Du wirst gezwungen, deine Immobilie andersherum vermieten zu müssen. Es sind sogar Fälle bekannt wo der Stadt dir einen Deal vorschlägt, wenn du mehrere Immobilien hast. In dem Deal heißt es – wenn du eine Wohnung an Flüchtlinge vermietest, darfst du eine Wohnung für AirBnB benutzen.

Durchgesetzt wird der AirBnB Verbot mit drakonischen Bußgeldern bis zu 100.000 €.
Berlin ist der Spitzenreiter, der von AirBnB Verbot getroffen wird, mit über 17.000 Wohnungen, die als Ferienunterkunft angeboten werden, ist es jetzt vorbei.

Der Artikel 14 Absatz 3 sagt uns auch, dass durch eine Enteignung eine Entschädigung zu erwarten sei.

Die Enteignung in der BRD kann nur per Gesetz eingeführt werden und das Gesetz sollte ein Entschädigungssystem zur Einschränkung der Eigentumsrechte bei der Veräußerung von Eigentum vorsehen.

In der Tat, aktuell – kein einziger in Deutschland von Städten und Ländern erlassener Gesetzgebungsakt sieht eine solche Entschädigung für eine Enteignung des Rechts vor!

Was offensichtlich auf ihre Verfassungswidrigkeit hinweist.

In der Geschichte des Deutschlands würden die Enteignungen in vollen Umfang bereits stattgegeben.

Allem Anschein nach kann der Staat auch heute noch ihre repressiven Ansichten nicht aufgeben. Die zögern nicht, die verfassungsmäßigen Rechte der Bürger zu verletzen, einzuschränken und verstecken sich hinter dem Begriff „zum Wohle der Öffentlichkeit“.

Sie betrachten dies als ihr politisches Gesellschaftsrecht, mit dem sie sich identifizieren lassen. Dabei vergessen Sie die Rechte, allen anderen Menschen bei der Geburt garantiert werden.

Der unstillbare Wunsch der Politiker, die Macht zu behalten, macht alles zu einer „Soziale“ Diktatur.

Es liegt auf der Hand, dass die Anwendung der Sozialisierungsmaßnahme nach Artikel 15 der GG gerechtfertigt ist, dies jedoch eine direkte Zahlung für den Verlust von Eigentum im öffentlichen Interesse vorsieht.

Vermieter & Marktwirtschaft.

Auch wenn die feuchten Träume nach eine Billige Miete der Wünsch der Masse ist, wird es auch ein feuchter Traum bleiben, da die Märkte die Preise bestimmen.

Mit billigem Geld von Central Bank gesegnet von Politik, mit unkontrollierter Migration hat die Regierung den Startschuss gegeben für steigende Immobilienpreise.

Sie sehen also, dass für die Fehler, die durch Politiker und Elite entstanden sind, müssen schon wieder die Bürger haften. In Sachen der Immobilie wird also der einfache fleißige Unternehmer der Leidtragende sein. Anstelle der Schwerpunkt auf Bau von Social Wohnungen zu legen.

Die Politiker dagegen können weiterhin Ihre Gehälter von knapp 10.000 € monatliche beziehen und die Banker weiter in Ruhe Ihre Millionen Prämien bekommen.

In Gegenteil werden viele Bürger, die Ihr Standbein mit Immobilie aufgebaut haben, Ihre Existenz verlieren und Insolvenz gehen. Fair?

In einigen Gebieten sind die Preise so explodiert worden, dass man für eine einfache 3-Zimmer-Wohnung über 500.000 € bezahlen muss.

Kein Investor, kein Unternehmer wird in Mietgeschäft einsteigen, wenn die Mietpreise bei der Vermietung in Vergleich zu Bau-Kaufpreisen für ein Objekt nicht rentabel währen. Denn keiner ist bewilligt, ein Verlustgeschäft zu betreiben.

Das ist in dem Sinne logisch, dass mit steigenden Bau-Kaufpreisen mit steigenden Mietpreisen automatisch zu erwarten wäre. Zuzüglich eine unkontrollierte Einwanderung Politik.

Das in vielen Großstädten bereits vor Jahren verhängte AirBnB-Verbot führte nicht zu einem Rückgang der Mietpreise, oder erhöhten Immobilienangebot. Der Markt kann nicht mehr bieten, als er hat.

Es heißt auch nicht, dass alle Menschen nichts anders vorhaben, als all die vorhandenen Immobilien auf dem Markt nur noch als Ferienobjekt vermieten zu wollen.

Das Vermieten von Ferienimmobilien ist ein verantwortungsvoller und stressiger Beruf, dem wenigen Menschen auch nachgehen wollen. Denn noch gibt diese Art an Unternehmung riesige Möglichkeiten für Menschen her und eröffnet neue Märke.

Airbnb und Ferienbusiness nimmt ein extrem geringerer Anteil von vorhandene Immobilien von Markt ab und schafft nur Vorteile für die Region. Man muss im klare sein, dass nicht überall in der Stadt kann ein Geschäft diese Art ausgeübt werden.
Hier arbeitet man mit Touristen, die sich nur in bestimmten Stadtteilen vorübergehend ansiedeln wollen. Es sind also ohnehin begehrte touristische Viertel, wo sowieso kein normaler Bürger eine Miete bezahlen kann.
Für den Vermieter ist es allein rechnerisch nicht möglich, diese Immobilie in TOP Lage zu Sozialmietpreisen vermieten zu können.

Airbnb Verbot ist es eine Inkompetente Entscheidung von Politik? Oder möchte Politik bewusst einem Zusatzeinkommen und Freiheit von Bürger berauben?

Gemeinschaftliches Nutzen von AirBnB & Co.

Die meisten Politiker sind Menschen, die keine Familie oder Kinder haben. Aber wenn Sie eine Familie haben und verreisen mit der ganzen Familie, wird so einen Ausflug für die meisten Familien unbezahlbar sein. Versuchen Sie doch jetzt einfach ein Familienzimmer zu buchen, mit 1-3 Kindern. Und dann rechnen Sie mal, was Sie so täglich für die Verpflegung in Restaurants ausgeben müssen.

Airbnb und Wohnung Vermietung von privat, bittet nun auch diese Schicht von Menschen eine hervorragende Möglichkeit zu verreisen. In eine Wohnung lässt sich so perfekt die ganze Familie unterbringen, die eine Selbstverpflegung schnell und bezahlbar wie zu Hause organisieren kann.
Mit Airbnb Verbot geht die Regierung somit aggressiv gegen Menschen in eigenem Land.
Airbnb Verbot schränkt die Reisefreiheit von Menschen und diskriminiert Familien. Airbnb Verbot versetzt eine ganz spannende Reise-Freizeit Entwicklung zurück.

Schlusswort.

Insbesondere in der EU sehen wir regelmäßig, wie die Rechte des Menschen immer dreister verletzt werden. So manch guten Unternehmen vergeht jeder Lust dazu, in Deutschland unternehmerisch aktiv zu sein.
Airbnb Verbot ist noch ein willkürlicher Eingriff in die Freiheit jedes Menschen.
Nicht nur in Deutschland.
Auch in anderen Ländern wie Spanien, Frankreich, Österreich, USA ist es längst eine Praxis geworden.
Wir sehen, dass es vor allem in den Ländern vorkommt, die für Demokratie und Freiheit so groß in den Medien werben und anderen Ländern Ihren Willen mit Gewalt erzwingen.

Was ist also diese Demokratie und die Freiheit?
Werden wir jemals von diese Illusion etwas erfahren?
Haben die Griechen vor vielen Jahrhunderten unter Demokratie das gemeint, was wir haben?

Für mich steht klar – Airbnb Verbot ist ein erneuerter willkürlicher Eingriff auf die Freiheit.

Und wenn die Demokratie heißt – zwei Menschen geben Ihre Stimme ab um den dritten auszurauben – dann Ja, wir haben Demokratie…

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1 Response

  1. Werner Schalk sagt:

    Nun fehlt nur noch, das der Staat auch noch über mein Auto bestimmt. Wen ich mitnehmen darf.
    Erstellungs- und Erhaltungsaufwendungen sind so hoch und mit den vorgeschlagenen Mietbegrenzungen nicht mehr bezahlbar. Die Mietnebenkosten sind inzwischen weitgehend höher als die Miete. Und hier bereichert sich auch der Staat und die Stadt. Grunderwerbsteuer erhöht und höhere Preise das ist Raub. Die Höhe der Grundsteuer eine Unverschämtheit.
    Und dann noch vorschreiben an wen man vermietet. Schöne Demokratie

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