14. Oktober 2025
Firmengründung Spanien - Geschäftsgebäude in Madrid mit spanischer Flagge

Firmengründung Spanien: Kompletter Leitfaden für deutsche Unternehmer

Seit 1992 genießen EU-Bürger in Spanien vollständige Niederlassungsfreiheit, was die Gründung von Unternehmen für deutsche Investoren erheblich vereinfacht hat. Die liberalisierten Bedingungen ermöglichen einen unkomplizierten Markteintritt, jedoch sind die Wahl der richtigen Unternehmensform und das Verständnis der steuerlichen Rahmenbedingungen entscheidend für den langfristigen Erfolg.

In diesem Leitfaden erfahren Sie alles Wesentliche zur Firmengründung in Spanien: von den verschiedenen Gesellschaftsformen über Kapitalanforderungen bis hin zu steuerlichen Aspekten – speziell zugeschnitten auf die Bedürfnisse deutscher Unternehmer.

Firmengründung Spanien - Geschäftsgebäude in Madrid mit spanischer Flagge

Liberalisiertes Geschäftsumfeld für EU-Bürger

Seit dem Beitritt Spaniens zur Europäischen Union und insbesondere seit 1992 wurden die Bedingungen für ausländische Investoren kontinuierlich verbessert. Als deutscher Staatsbürger benötigen Sie keine spezielle Arbeits- oder Aufenthaltserlaubnis, um in Spanien unternehmerisch tätig zu werden.

Allerdings müssen Sie sich bei dauerhaftem Aufenthalt bei der spanischen Nationalpolizei melden und eine Identifizierungsnummer für Ausländer (NIE – Número de Identidad de Extranjero) beantragen. Diese Nummer ist für alle geschäftlichen Aktivitäten in Spanien unerlässlich.

 

Unsicher bei der NIE-Beantragung?

Wir unterstützen Sie bei allen administrativen Schritten für Ihre Firmengründung in Spanien – von der NIE-Beantragung bis zur Handelsregistereintragung.

Unternehmensformen in Spanien im Vergleich

Bei der Firmengründung in Spanien stehen Ihnen verschiedene Rechtsformen zur Verfügung. Die Wahl der passenden Unternehmensform hängt von Ihren individuellen Geschäftszielen, der Haftungsfrage und steuerlichen Überlegungen ab.

 

Sociedad de Responsabilidad Limitada (S.L.) – Die spanische GmbH

Die S.L. ist das spanische Pendant zur deutschen GmbH und die beliebteste Rechtsform für mittelständische Unternehmen. Sie bietet eine gute Balance zwischen überschaubaren Gründungskosten und begrenzter Haftung.

Vorteile der S.L.

  • Niedriges Mindestkapital von nur 3.012 Euro
  • Beschränkung der Haftung auf das Gesellschaftsvermögen
  • Kann von nur einem Gesellschafter gegründet werden (als S.L.U.)
  • Europaweit geschäftlich tätig sein
  • Flexible Geschäftsführungsstruktur

Nachteile der S.L.

  • Höherer Gründungsaufwand als bei Einzelunternehmen
  • Notarielle Beurkundung erforderlich
  • Jährliche Bilanzierung und Veröffentlichungspflichten
  • Eingeschränkte Übertragbarkeit der Gesellschaftsanteile
 

Sociedad Anónima (S.A.) – Die spanische Aktiengesellschaft

Die S.A. entspricht der deutschen Aktiengesellschaft und eignet sich besonders für größere Unternehmen mit höherem Kapitalbedarf oder wenn eine Börsennotierung angestrebt wird.

Vorteile der S.A.

  • Haftungsbeschränkung auf die Kapitaleinlage
  • Einfache Übertragbarkeit der Aktien
  • Hohe Reputation am Markt
  • Möglichkeit der Börsennotierung
  • Attraktiv für Investoren und Kapitalgeber

Nachteile der S.A.

  • Hohes Mindestkapital von 60.000 Euro (25% bei Gründung einzuzahlen)
  • Komplexere Verwaltungsstruktur
  • Höhere Gründungs- und Verwaltungskosten
  • Umfangreichere Publizitätspflichten
Spanische Aktiengesellschaft S.A. Firmengründung Spanien

Sociedad Unipersonal – Die Einpersonengesellschaft

Sowohl die S.L. als auch die S.A. können als Einpersonengesellschaft gegründet werden. In diesem Fall wird der Zusatz „Unipersonal“ oder „U“ an den Firmennamen angehängt (S.L.U. oder S.A.U.).

 

Bei einer Einpersonengesellschaft muss ein spezielles Vertragsbuch (Libro de Contratos con el Socio Único) geführt werden, in dem alle Verträge zwischen dem Alleingesellschafter und der Gesellschaft dokumentiert werden.

Empresario Individual – Der Einzelunternehmer

Vergleichbar mit dem deutschen Einzelunternehmer oder Freiberufler. Diese Form eignet sich für kleinere Geschäftstätigkeiten mit geringem Haftungsrisiko.

Merkmale:

  • Keine Mindestkapitalanforderung
  • Einfache und kostengünstige Gründung
  • Direkte Kontrolle über das Unternehmen

Zu beachten:

  • Unbeschränkte persönliche Haftung
  • Sozialversicherungspflicht in Spanien
  • Einkommensteuerpflicht (IRPF)
 

Sociedad Civil – Die Personengesellschaft

Die Sociedad Civil entspricht der deutschen GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) und wird von mindestens zwei Gesellschaftern gegründet.

Merkmale:

  • Kein Mindestkapital erforderlich
  • Einfache Gründung ohne Notar
  • Für kleine Gemeinschaftsprojekte geeignet

Zu beachten:

  • Unbeschränkte gesamtschuldnerische Haftung
  • Sozialversicherungspflicht aller Gesellschafter
  • Einkommensteuerpflicht (IRPF)

Unsicher, welche Unternehmensform die richtige für Sie ist?

Unsere Experten für Firmengründung in Spanien beraten Sie individuell zu allen rechtlichen und steuerlichen Aspekten der verschiedenen Gesellschaftsformen.

Kapitalanforderungen und Gründungsprozess

Unternehmensform Mindestkapital Einzahlung bei Gründung Gesellschafter Haftung
S.L. (GmbH) 3.012 € 100% Mind. 1 Beschränkt auf Einlage
S.A. (AG) 60.000 € Mind. 25% Mind. 1 Beschränkt auf Einlage
Empresario Individual Keines 1 Unbeschränkt
Sociedad Civil Keines Mind. 2 Unbeschränkt
 

Gründungsschritte für eine S.L. oder S.A.

  1. Reservierung des Firmennamens beim zentralen spanischen Handelsregister
  2. Eröffnung eines Bankkontos und Einzahlung des Stammkapitals
  3. Beantragung der NIE für alle ausländischen Gesellschafter und Geschäftsführer
  4. Erstellung der Gründungsurkunde und Satzung mit rechtlicher Beratung
  5. Notarielle Beurkundung der Gesellschaftsgründung
  6. Beantragung der Steuernummer (CIF/NIF) beim Finanzamt
  7. Eintragung ins Handelsregister am Gesellschaftssitz
  8. Anmeldung bei Sozialversicherung und Gewerbeamt
 

Steuerliche Aspekte für Unternehmen in Spanien

Die steuerliche Behandlung Ihres Unternehmens in Spanien hängt maßgeblich von der gewählten Rechtsform ab. Hier ein Überblick über die wichtigsten Steuern:

Körperschaftssteuer (Impuesto sobre Sociedades)

Kapitalgesellschaften (S.L. und S.A.) unterliegen der spanischen Körperschaftssteuer mit einem Standardsatz von 25%. Für Neugründungen gilt im ersten Geschäftsjahr mit Gewinn und im Folgejahr ein reduzierter Satz von 15%.

Einkommensteuer (IRPF)

Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften versteuern ihre Gewinne im Rahmen der progressiven Einkommensteuer mit Sätzen zwischen 19% und 47% (je nach autonomer Region).

Mehrwertsteuer (IVA)

In Spanien gibt es drei Mehrwertsteuersätze:

  • Allgemeiner Satz: 21% (Standard)
  • Ermäßigter Satz: 10% (z.B. für Lebensmittel, Transport)
  • Superermäßigter Satz: 4% (z.B. für Grundnahrungsmittel, Bücher)
 

Gewerbesteuer (Impuesto sobre Actividades Económicas)

Alle Unternehmen sind grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig. Allerdings sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 1 Million Euro von dieser Steuer befreit.

Verlustverrechnung

Ein wichtiger Vorteil: Verluste können in Spanien innerhalb eines Zeitraums von 7 Jahren mit Gewinnen verrechnet werden, was besonders in der Anfangsphase eines Unternehmens von Bedeutung sein kann.

 

Wichtig: Die steuerlichen Regelungen können je nach autonomer Region in Spanien variieren. Eine individuelle Steuerberatung ist daher unerlässlich.

Praktische Überlegungen für deutsche Unternehmer

 

Geschäftsführung und Vertretung

Bei spanischen Kapitalgesellschaften gibt es flexible Möglichkeiten der Geschäftsführung:

  • Einzelgeschäftsführer (Administrador Único)
  • Mehrere einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer (Administradores Solidarios)
  • Mehrere gemeinschaftlich handelnde Geschäftsführer (Administradores Mancomunados)
  • Verwaltungsrat (Consejo de Administración)
 

Buchführung und Jahresabschluss

Kapitalgesellschaften in Spanien sind zur doppelten Buchführung verpflichtet. Der Jahresabschluss muss jährlich beim Handelsregister eingereicht werden und umfasst:

  • Bilanz
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Anhang
  • Lagebericht (bei größeren Unternehmen)
 

Sozialversicherung

Geschäftsführer spanischer Gesellschaften müssen sich im speziellen Sozialversicherungssystem für Selbständige (RETA) anmelden. Die monatlichen Beiträge liegen je nach gewählter Basis zwischen 250 und 500 Euro.

 

Bankkonten und Finanzierung

Für jede Unternehmensform ist ein spanisches Geschäftskonto erforderlich. Deutsche Unternehmer sollten beachten, dass spanische Banken oft umfangreiche Unterlagen für die Kontoeröffnung verlangen, insbesondere bei ausländischen Gesellschaftern.

 

Entscheidungshilfe: Die richtige Unternehmensform wählen

 

Wann ist eine S.L. (GmbH) die richtige Wahl?

Die S.L. ist ideal für mittelständische Unternehmen und Startups, die eine Haftungsbeschränkung benötigen, aber kein hohes Startkapital aufbringen können. Wählen Sie diese Form, wenn Sie:

  • Mit begrenztem Kapital starten (ab 3.012 €)
  • Eine überschaubare Anzahl von Gesellschaftern haben
  • Ihr Privatvermögen schützen möchten
  • Eine flexible Unternehmensstruktur benötigen

Wann sollte ich eine S.A. (AG) gründen?

Die S.A. eignet sich für größere Unternehmen mit höherem Kapitalbedarf. Diese Form ist vorzuziehen, wenn Sie:

  • Ein größeres Investitionsvolumen planen
  • Viele Gesellschafter oder Investoren einbinden möchten
  • Eine Börsennotierung anstreben
  • Eine höhere Marktreputation benötigen

Ist eine Einzelunternehmerschaft (Empresario Individual) sinnvoll?

Diese Form eignet sich für Kleinunternehmer und Freiberufler mit geringem Haftungsrisiko. Wählen Sie diese Option, wenn Sie:

  • Mit minimalem Aufwand und Kosten starten möchten
  • Alleine arbeiten und volle Kontrolle behalten wollen
  • In einer Branche mit geringem Haftungsrisiko tätig sind
  • Zunächst testen möchten, bevor Sie eine Kapitalgesellschaft gründen

Wann ist eine Sociedad Civil die beste Option?

Die Personengesellschaft eignet sich für Kooperationen zwischen Freiberuflern oder kleine Gemeinschaftsprojekte. Diese Form ist zu empfehlen, wenn Sie:

  • Mit einem Partner zusammenarbeiten möchten
  • Ohne großen formellen Aufwand starten wollen
  • Flexible Gewinnverteilung benötigen
  • In einer Branche mit überschaubarem Haftungsrisiko tätig sind

Tipp: Ist Ihr Unternehmen hauptsächlich mit haftungsintensiven Tätigkeiten beschäftigt, bietet sich die Gründung einer S.L. oder S.A. an, um Ihr Privatvermögen zu schützen.

Fazit: Erfolgreich in Spanien durchstarten

Die Firmengründung in Spanien bietet deutschen Unternehmern dank der EU-Niederlassungsfreiheit hervorragende Möglichkeiten. Mit der richtigen Unternehmensform, einer soliden Planung und professioneller Beratung steht Ihrem Geschäftserfolg auf der iberischen Halbinsel nichts im Wege.

Besonders wichtig ist die sorgfältige Abwägung zwischen den verschiedenen Gesellschaftsformen unter Berücksichtigung von Haftungsfragen, Kapitalanforderungen und steuerlichen Aspekten. Eine individuelle Beratung durch Experten mit Erfahrung in beiden Rechtssystemen ist dabei unerlässlich.

 

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