„Top Länder, in denen der Besitz einer Wohnung keine Steuerpflicht auslöst“

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Steuergesetzliche Definitionen

Wie bereits in der Einleitung erwähnt, sind die Definitionen bestimmter Begriffe im Steuergesetz von Land zu Land unterschiedlich. Beispielsweise haben Sie vielleicht schon vom „Lebensmittelpunkt“ oder von „wirtschaftlichen Interessen im Land“ gehört. Diese Begriffe werden von Regierungen verwendet, um Ihren steuerlichen Wohnsitz nachzuweisen. Leider legt jedes Land der Welt andere Kriterien fest, um dies zu bestimmen.

In der folgenden Liste werden wir für jedes Land die spezifischen Definitionen aufführen, warum der Besitz einer Immobilie/Wohnung nicht automatisch zu einer Steuerpflicht führt. Dafür müssen wir jedoch zuerst die einzelnen Begriffe klären.

Ständiger Wohnsitz Der ständige Wohnsitz ist der Ort, an dem Sie hauptsächlich Ihre Zeit verbringen und nicht nur vorübergehend Ihren Lebensmittelpunkt haben. Wenn Sie zum Beispiel neun Monate im Ausland studieren, danach jedoch in Ihr Heimatland zurückkehren, haben Sie während dieser Zeit im Land, in dem Sie studiert haben, keinen ständigen Wohnsitz begründet. Dies bedeutet, dass die meisten Studentenvisa, einschließlich solcher in Australien und den USA, steuerfrei sind.

In Ländern mit einem Meldeamt wie Deutschland führt die Anmeldung grundsätzlich zu einer Steuerpflicht während des gemeldeten Zeitraums. Die Anmeldung ist jedoch nur möglich, wenn eine Wohnung zur Verfügung steht. Der ständige Wohnsitz bezieht sich also grundsätzlich auf eine dauerhaft verfügbare Wohnung

Definition des Lebensmittelpunkts

Der Lebensmittelpunkt ist ein Klassiker, der bereits einigen Prominenten (wie zum Beispiel Shakira) zum Verhängnis wurde. Dein Lebensmittelpunkt ist der Ort, an dem du im Vergleich zum Rest der Welt überwiegend verweilst. Wenn du deinen „Wohnsitz“ beispielsweise in ein Niedrigsteuerland verlegt hast, aber tatsächlich dauerhaft in deinem Heimatland wohnst, liegt der Lebensmittelpunkt klar dort, wo du derzeit wohnst. Viele machen den Fehler, so zu tun, als ob sie in einem anderen Land wohnen würden (Abmeldung aus Deutschland, ohne das Land tatsächlich zu verlassen), aber dann nicht dafür sorgen, dass sie auch in diesem neuen Land wirklich sesshaft werden.

Natürlich solltest du auch tatsächlich in dem Land wohnen, in dem du angibst zu wohnen. Perpetual Traveler haben den Vorteil – oder Nachteil – dass sie keinen eindeutigen Lebensmittelpunkt haben, da sie häufig unterwegs sind und es nicht klar definiert ist, wo sie sich die meiste Zeit aufhalten. Das Finanzamt betrachtet beim Lebensmittelpunkt die tatsächlichen Fakten. Das bedeutet: Wird die Kreditkarte im Land verwendet? Wie hoch sind die Verbrauchskosten in einer Wohnung im Vergleich zu anderen Wohnungen? Flug- und Bahntickets? Autovermietungen? Tankbelege usw. Diese Indizien allein können dich in Deutschland nicht automatisch steuerpflichtig machen, aber sie können als zusätzliche Beweismittel in einem Finanzgerichtsverfahren dienen. In anderen Ländern (wie zum Beispiel Australien und Kanada) muss man ebenfalls darauf achten, nicht wieder steuerpflichtig zu werden.

Der Lebensmittelpunkt kann auch dadurch begründet sein, dass dein Ehepartner oder deine unterhaltspflichtigen Kinder im Land wohnen. In diesem Fall gehen die Behörden in der Regel davon aus, dass du irgendeine Art von Mittelpunkt im Land hast. In der Regel sollte die eigene Familie also immer mitkommen oder der Weg einer offiziellen Trennung (nicht unbedingt Scheidung) gewählt werden. Dies ist besonders in Zentraleuropa entscheidend.

Definition der wirtschaftlichen Interessen im Land

Neben dem Lebensmittelpunkt gibt es auch noch die wirtschaftlichen Interessen im Land. Obwohl sie im Vergleich zum Lebensmittelpunkt weniger Gewicht haben, spielen sie dennoch in einigen Ländern eine Rolle. Der Unterschied zum Lebensmittelpunkt besteht darin, dass du für wirtschaftliche Interessen (wie Einkünfte, Kapitalerträge, Remote-Arbeit) keine physische Präsenz im Land benötigst. Du kannst zum Beispiel Teilhaber eines Unternehmens sein und kein einziges Mal in dem Land erscheinen, in dem das Unternehmen ansässig ist. In Deutschland sind wirtschaftliche Interessen allenfalls im Zusammenhang mit der erweitert beschränkten Steuerpflicht relevant. In einigen anderen Ländern führt jedoch bereits überwiegendes Einkommen aus diesem Land zur Steuerpflicht.

183-Tage-Regel

Die 183-Tage-Regel ist der gängige Maßstab, um festzustellen, ob du in einem Land steuerlich ansässig bist. Im Wesentlichen besagt sie, dass wenn du mehr als die Hälfte eines Kalenderjahres (oder innerhalb von zwölf Monaten) in einem Land verbringst, du automatisch nicht länger in einem anderen Land steuerlich ansässig sein kannst. Dadurch ergibt sich die steuerliche Ansässigkeit. Du hast hauptsächlich in einem Land verbracht und dieses Land kann dich nun besteuern.

Manchmal umfasst die 183-Tage-Regel nicht genau 183 Tage. Einige Länder verwenden einen kürzeren Zeitraum von 180 Tagen, 182 Tagen, 120 Tagen oder 60 Tagen. Andere Länder definieren die 183 Tage innerhalb eines Kalenderjahres oder innerhalb eines zwölfmonatigen Zeitraums ab dem Einreisedatum in das entsprechende Land.

Einige Länder berücksichtigen zusätzlich zu den 183 Tagen einen weiteren Zeitraum zur Bestimmung der steuerlichen Ansässigkeit. Ein Beispiel hierfür ist Irland, wo es heißt: „Steuerlich ansässig ist, wer sich entweder 183 Tage ununterbrochen in einem Kalenderjahr oder 280 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren, unabhängig davon, ob diese Tage ununterbrochen oder unterbrochen sind, im Land aufhält“.#

Tatsächliche Nutzung der Wohnung oder Absicht die Wohnung zu nutzen

Für einige Länder ist allein die tatsächliche Nutzung einer Wohnung oder die Absicht, sie zu nutzen, ausschlaggebend. In einigen Fällen sprechen die Behörden auch von der „Absicht, die Wohnung zu benutzen“. Hierbei handelt es sich wiederum um einen Interpretationsspielraum. Denn was genau bedeutet es, eine Wohnung „mit der Absicht zu benutzen“? Wie muss eine Wohnung gestaltet oder ausgestattet sein, damit man sagen kann, dass sie zur Nutzung vorgesehen ist? In Zweifelsfällen kann dies eine Grauzone sein und unterschiedlich interpretiert werden. Der reine Besitz einer Wohnung, die beispielsweise leer steht, dürfte wahrscheinlich nicht unter diese Definition fallen. Kompletter Leerstand einer Wohnung wird auch in Deutschland akzeptiert, sofern es tatsächlich keine Schlafmöglichkeit gibt.

Auch der viel zitierte „Schlüsselbesitz“ in Deutschland hängt von den genauen Umständen ab. Natürlich darfst du vorübergehend einen Schlüssel besitzen, wenn du bei Familie oder Verwandten übernachtest. Solange deine Aufenthalte nicht zwei Monate am Stück oder 183 Tage im Jahr überschreiten, ist das grundsätzlich unproblematisch. Der Schlüsselbesitz wird dann problematisch, wenn du als Eigentümer oder Hauptmieter tatsächlich die alleinige Verfügungsgewalt über eine Wohnung hast, das heißt, du den Schlüssel auch generell bei Abwesenheit bei dir trägst. Solange du den Schlüssel bei der Abreise dem tatsächlichen Hausherrn übergibst, musst du dir keine großen Sorgen machen. Dieses Thema wird oft dazu genutzt, unnötige Ängste vor einer Abmeldung zu schüren!

Generell können wir festhalten, dass eine dauerhafte Vermietung der eigenen Immobilie in jedem Land der Welt unproblematisch ist. Als dauerhafte Vermietung gelten grundlegend Zeiträume von mehr als sechs Monaten, sofern die Verträge mit Fremden abgeschlossen werden. Es ist durchaus legitim, eine verfügbare Immobilie für mehrere Monate vermieten oder verkaufen zu wollen, vorausgesetzt, deine Absicht ist eindeutig nachweisbar durch entsprechende Internet- oder Zeitungsanzeigen oder die Beauftragung eines Maklers. Da Mieteinnahmen beschränkt steuerpflichtig sind, wird das örtliche Finanzamt in der Regel über die dauerhafte Vermietung informiert und kann somit die Verfügbarkeit des Eigentümers und damit die Steuerpflicht ausschließen.

Es ist äußerst wichtig zu beachten, dass der Besitz einer Immobilie über Briefkastenfirmen, Stiftungen oder Trusts nichts an der Verfügbarkeit ändert. Die Verfügbarkeit einer Immobilie bezieht sich immer auf die tatsächliche Nutzung durch eine natürliche Person, selbst wenn diese nicht der tatsächliche Eigentümer ist. Daher kann eine anonyme oder eigentümerlose Rechtsform das Risiko der Entdeckung zwar verringern, jedoch nicht zu hundert Prozent vor einer Steuerpflicht schützen. Wer in Ländern mit strengen Definitionen der Wohnungsverfügbarkeit wie Deutschland oder Schweden ein dauerhaft für sich selbst verfügbares Eigentum schaffen möchte, dem helfen keine in- und ausländischen Rechtsformen.

Eine möglicherweise sicherere Lösung für die Wohnungsverfügbarkeit in problematischen Ländern besteht darin, die Bestimmungen der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) für den Steuerwohnsitz anzuwenden. Wenn man mehr als 183 Tage in einem Drittland mit einem DBA zu Deutschland lebt, ist es durch die sogenannte „Tie-Breaker-Regelung“ in den meisten DBAs grundsätzlich möglich, trotz des Besitzes einer deutschen Wohnung von einer deutschen Steuerpflicht ausgeschlossen zu sein. Allerdings muss dies im Zweifelsfall gerichtlich geklärt werden. Gerade in Deutschland wird daher grundsätzlich davon abgeraten, eine dauerhafte Wohnung nach der Abmeldung zu behalten, da das Risiko einer zumindest finanzgerichtlichen Auseinandersetzung hoch ist. Selbst der thailändische König erhielt vom deutschen Finanzamt in dieser Angelegenheit keine Gnade, auch wenn letztendlich sein besonderer Status zu einem diplomatischen Kompromiss führte.

Die Verfügbarkeit einer Wohnung bezieht sich übrigens auf ihre tatsächliche Nutzbarkeit. Wenn du nur dauerhaft vermietete Immobilien besitzt, schützen diese dich nicht vor einem Besteuerungskonflikt. Wenn wir in unserer Liste von einer zusätzlichen „verfügbaren Wohnung“ sprechen, darf diese nicht dauerhaft vermietet sein.

Nachdem wir nun geklärt haben, welche Definitionen für die Steuerpflicht im Zusammenhang mit einer Immobilie berücksichtigt werden müssen, folgt hier die Liste der 50 Länder, in denen der Besitz einer Immobilie keine Steuerpflicht auslöst. Wir können keine Garantie für die Richtigkeit dieser Liste übernehmen, da sich die Bedingungen regelmäßig ändern können oder vor Gericht anders ausgelegt werden können. Nicht aufgeführt sind ohnehin steuerfreie Länder wie Paraguay, die Vereinigten Arabischen Emirate, Malaysia usw. Dafür gibt es bereits unser Auswander-Lexikon. Ebenfalls nicht enthalten sind eine Reihe weiterer Länder, die aufgrund politischer, wirtschaftlicher oder geografischer Bedingungen kaum attraktiv wären.

Die aufgeführten Länder sind solche mit weltweiter Einkommensbesteuerung und eignen sich als potenzieller Wohnsitz für Compliance-Zwecke, da sie dich entweder gar nicht oder nur bedingt besteuern, wenn du eine dauerhaft verfügbare Wohnung besitzt. Die genannten Länder funktionieren auch ohne einen Steuerwohnsitz mit der abschirmenden Wirkung von DBAs, wie bereits erläutert. In allen 50 genannten Ländern kannst du auch als Perpetual Traveler ohne steuerlichen Wohnsitz eine dauerhaft verfügbare Wohnung haben – vorausgesetzt, du erfüllst bestimmte Bedingungen wie die zusätzliche Verfügbarkeit einer anderen Wohnung oder Vermietung während deiner Abwesenheit. Dies wird für jedes Land separat erklärt. Hinzu kommen die gängigen Bedingungen zur Steuerpflicht, die auf dem Aufenthalt oder anderen relevanten Faktoren basieren, die oft auf der Wohnungsverfügbarkeit aufbauen.

Die folgende Liste ist nicht abschließend und kann Änderungen unterliegen. Es ist immer ratsam, die aktuellen steuerlichen Bestimmungen und Bedingungen in jedem Land zu überprüfen.

  1. Andorra: In Andorra wird der Besitz einer Wohnung allein nicht als ausreichend angesehen, um eine Steuerpflicht auszulösen. Eine tatsächliche Nutzung oder Absicht, die Wohnung zu nutzen, ist jedoch erforderlich.
  2. Australien: Als steuerlich ansässig gilt man, wenn man entweder seinen alleinigen Wohnsitz in einem Land hat oder die 183-Tage-Regel erfüllt. Wenn du also eine Wohnung in einem anderen Land nachweisen kannst, kann dich eine dauerhaft verfügbare Wohnung in Australien nicht automatisch steuerpflichtig machen. Für Inhaber eines Temporary-Visas, wie zum Beispiel Work and Travel, gelten in Australien grundsätzlich Steuerbefreiungen für Einkommen, das außerhalb Australiens erzielt wurde.
  3. Armenien: Eine Wohnung allein ist kein bestimmender Faktor der Steuerpflicht. Es gelten Anwesenheit über 183 Tage pro Kalenderjahr oder nicht näher definierte vitale Interessen.
  4. Argentinien: Um steuerpflichtig zu sein, ist eine Mindestaufenthaltsdauer von dreizehn Monaten im Land erforderlich. Die Verfügbarkeit einer dauerhaft verfügbaren Wohnung ist kein ausschlaggebender Faktor für die Steuerpflicht. Mitarbeiter, die aus dem Ausland entsandt wurden, und ihre Angehörigen sind für bis zu fünf Jahre von der Steuer befreit, wenn sie sich in Argentinien befinden. Argentinische Staatsbürger hingegen unterliegen automatisch der Steuerpflicht, wenn sie sich im Inland aufhalten.
  5. Bahamas: Der Besitz einer Wohnung allein führt nicht zur Steuerpflicht in den Bahamas. Es gibt jedoch bestimmte Bedingungen und Faktoren, die berücksichtigt werden müssen.
  6. Bosnien und Herzegowina: In Bosnien gibt es drei steuerlich autonome Distrikte mit unterschiedlichen Regelungen. In der Republik Srpska und im Brcko Distrikt führt der Besitz einer verfügbaren Wohnung neben der üblichen 183-Tage-Regel zur Steuerpflicht. Das bedeutet, dass wenn du eine Wohnung in diesen Distrikten besitzt und dich dort mehr als 183 Tage aufhältst, du steuerpflichtig wirst. Im Kernland der Federation of Bosnia and Herzegovina hingegen ist der Besitz einer Wohnung allein kein entscheidender Faktor für die Steuerpflicht, sofern keine Aufenthaltsgenehmigung vorliegt oder du dich mehr als 183 Tage im Land aufhältst.
  7. Barbados: Eine Wohnung in Barbados zu besitzen, führt nicht automatisch zu einer Steuerpflicht, solange keine Einkünfte aus Barbados erzielt werden.
  8. Bulgarien: In Bulgarien bist du steuerlich ansässig, wenn du eine permanent verfügbare Wohnung mit vitalen Interessen im Land hast. Das bedeutet, dass der Besitz einer Wohnung allein nicht ausreicht, um steuerlich ansässig zu sein. Es müssen zusätzlich vitale Interessen im Land vorliegen. Eine reine Ferienwohnung, die nicht dauerhaft genutzt wird, ist in diesem Fall unproblematisch, solange du die 183-Tage-Grenze im Jahr vermeidest und dein Familien- oder Geschäftsmittelpunkt nicht in Bulgarien liegt.Es ist wichtig zu beachten, dass die 183-Tage-Grenze als allgemeine Regel gilt, aber nicht das alleinige Kriterium für die Steueransässigkeit in Bulgarien ist. Es können auch andere Faktoren wie der Familien- oder Geschäftsmittelpunkt eine Rolle spielen. Um sicherzustellen, dass du steuerlich korrekt handelst, solltest du dich an einen Steuerberater oder eine professionelle Beratungsstelle wenden, um deine individuelle Situation zu klären.
  9. Belize: Der Besitz einer Wohnung in Belize löst keine automatische Steuerpflicht aus. Es gelten jedoch spezifische Bestimmungen und Voraussetzungen.
  10. Bermuda: Der Besitz einer Wohnung in Bermuda führt nicht unmittelbar zur Steuerpflicht, es gibt jedoch bestimmte Kriterien, die erfüllt sein müssen.
  11. Brasilien: Um in Brasilien steuerpflichtig zu sein, gelten zwei Hauptkriterien: die 183-Tage-Regel und der Besitz einer Permanent Residence (dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung). Wenn du dich mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in Brasilien aufhältst, bist du steuerpflichtig. Alternativ kannst du auch durch den Besitz einer Permanent Residence steuerpflichtig werden. Es ist wichtig zu beachten, dass Ausländer eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in Brasilien entsprechend vermeiden sollten, um nicht automatisch steuerpflichtig zu werden.Brasilianische Staatsbürger sind automatisch im Inland steuerpflichtig, unabhängig davon, ob sie eine Wohnung besitzen oder nicht. Der Besitz einer verfügbaren Wohnung allein ist kein entscheidender Faktor für die Steueransässigkeit in Brasilien. Es sind vielmehr die genannten Kriterien der 183-Tage-Regel oder der Besitz einer Permanent Residence, die die Steuerpflicht bestimmen.
  12. Bulgarien: Der Besitz einer Wohnung in Bulgarien allein führt nicht zu einer Steuerpflicht, solange keine Einkünfte aus Bulgarien erzielt werden.
  13. Dominica: Der Besitz einer Wohnung in Dominica führt nicht zur Steuerpflicht, solange keine Einkünfte aus Dominica erzielt werden.
  14. Gibraltar: Der Besitz einer Wohnung in Gibraltar allein führt nicht zu einer Steuerpflicht.
  15. Grenada: Der Besitz einer Wohnung in Grenada löst keine automatische Steuerpflicht aus, es sei denn, es werden Einkünfte aus Grenada erzielt.
  16. Costa Rica: Der Besitz einer Wohnung in Costa Rica löst keine automatische Steuerpflicht aus, es sei denn, es werden Einkünfte aus Costa Rica erzielt.
  17. Chile: Die Steuerpflicht in Chile wird ausgelöst, wenn du dich insgesamt sechs Monate innerhalb eines Jahres (am Stück) oder sechs Monate innerhalb von zwei Jahren (am Stück oder nicht) im Land aufhältst und die Absicht hast, im Land zu bleiben. Die Verfügbarkeit einer Immobilie allein führt nicht automatisch zur Steuerpflicht, solange du die Aufenthaltskriterien nicht überschreitest.Das bedeutet, dass du eine Immobilie in Chile besitzen kannst, ohne steuerpflichtig zu werden, solange du dich nicht länger als die oben genannten Aufenthaltszeiträume im Land aufhältst. Die Steueransässigkeit richtet sich also in erster Linie nach der tatsächlichen Aufenthaltsdauer und der Absicht, im Land zu bleiben, und nicht nach dem Besitz einer Immobilie.
  18. China: Eine verfügbare Wohnung allein ist tatsächlich kein entscheidender Faktor für die Steueransässigkeit in China. Gemäß den geltenden Bestimmungen sind Ausländer, auch wenn sie sich über 183 Tage im Jahr im Land aufhalten, grundsätzlich steuerfrei auf ihr Auslandseinkommen in den ersten 7 Jahren ihrer Ansässigkeit.Es ist wichtig zu beachten, dass bereits ein Aufenthalt von nur 31 Tagen im Ausland während dieser 7 Jahre dazu führt, dass der Zähler für die 7-jährige Frist auf null zurückgesetzt wird und das Besteuerungsprivileg von Jahr 1 erneut beginnt. Dies bedeutet, dass Ausländer in den ersten 7 Jahren ihres Aufenthalts in China ihre ausländischen Einkünfte grundsätzlich steuerfrei halten können, solange sie die genannten Aufenthaltsbedingungen erfüllen.
  19. Dänemark: In Dänemark wird eine Besteuerung ausgeschlossen, wenn Wohnungen nur kurzzeitig für Ferienzwecke genutzt werden. Das bedeutet, dass der Besitz von Immobilien grundsätzlich möglich ist, solange keine dauerhafte Nutzung stattfindet. Eine dauerhafte Nutzung wird in der Regel definiert als eine Nutzung über einen Zeitraum von mehr als 2 Monaten am Stück.Um eine Besteuerung zu vermeiden, ist es wichtig, dass die Wohnung während der eigenen Abwesenheit an andere Gäste vermietet wird. Durch die Vermietung an andere Gäste wird deutlich, dass es sich um eine temporäre und nicht dauerhafte Nutzung handelt.
  20. El-Salvador: In El Salvador ist eine Wohnung nicht ausschlaggebend für die Steuerpflicht. Das Land hat eine einzigartige Regelung, bei der 200 Aufenthaltstage pro Jahr als Bedingung für die steuerliche Ansässigkeit gelten, es sei denn, das Einkommen wird überwiegend aus dem Land erwirtschaftet.Diese Regelung ermöglicht es Personen, die ein Krypto-Investment oder andere Einkommensquellen am Pazifikstrand oder in El Salvador haben, die Steuerpflicht zu umgehen, solange sie weniger als 200 Tage pro Jahr im Land verbringen.
  21. Esland: In Estland wird keine Steuerpflicht ausgelöst, solange eine Wohnung weniger als 183 Tage verfügbar ist. Das bedeutet, dass eine reine Ferienwohnung akzeptabel ist, solange sie während der eigenen Abwesenheit vermietet wird und nicht zur Verfügung steht.Diese Regelung ermöglicht es Personen, eine Ferienimmobilie in Estland zu besitzen und sie für touristische Zwecke zu vermieten, ohne dass dies zu einer Steuerpflicht führt.
  22. Frankreich: In Frankreich bist du steuerlich ansässig, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft: Dein gewöhnlicher Aufenthalt oder deine Familie (Ehepartner, Kinder) befinden sich im Land. Du bist vor Ort beruflich tätig. Dein Mittelpunkt der wirtschaftlichen Interessen liegt in Frankreich.Achtung, dass Frankreich dich auch besteuern kann, wenn du die meiste Zeit des Jahres vor Ort bist, selbst wenn dies weniger als 183 Tage sind. Die tatsächliche Aufenthaltsdauer ist nicht das alleinige Kriterium für die Steuerpflicht. Eine verfügbare Ferienwohnung führt nicht automatisch zur Steuerpflicht, solange du nachweisen kannst, dass du eine Wohnung in einem anderen Land hast oder die Verfügbarkeit der Ferienwohnung für einen Großteil des Jahres durch Vermietung an andere ausschließt.
  23. Georgien: In Georgien wird die Steuerpflicht ausgelöst, wenn du dich insgesamt 183 Tage oder länger im Land aufhältst, unabhängig davon, ob der Aufenthalt durchgehend oder unterbrochen ist. Die Verfügbarkeit einer Wohnung ist kein entscheidender Faktor für die steuerliche Ansässigkeit.Es ist wichtig anzumerken, dass Georgien ein Territorialbesteuerungssystem hat, bei dem das Welteinkommen nur besteuert wird, wenn es in Georgien erzielt wird. Das bedeutet, dass Einkommen, das außerhalb von Georgien verdient wird, normalerweise nicht besteuert wird, selbst wenn du in Georgien steuerlich ansässig bist.
  24. Griechenland: In Griechenland ist eine verfügbare Wohnung grundsätzlich kein ausschlaggebendes Kriterium für die Steuerpflicht. Allerdings kann sie als Teil des persönlichen Vermögens betrachtet werden, das sich nicht hauptsächlich auf Griechenland konzentrieren sollte.Die steuerliche Ansässigkeit in Griechenland von verschiedenen Faktoren abhängt. Dazu gehören unter anderem der gewöhnliche Aufenthalt, berufliche Tätigkeiten und der Mittelpunkt der wirtschaftlichen Interessen. Wenn sich deine Vermögensgegenstände überwiegend außerhalb von Griechenland befinden und deine Familie überwiegend außerhalb des Landes lebt, spricht grundsätzlich nichts gegen den Besitz einer Ferienwohnung
  25. Gibraltar: Der Besitz einer Wohnung in Gibraltar führt nicht unmittelbar zur Steuerpflicht. Es gelten jedoch bestimmte Kriterien und Bedingungen.
  26. Island: in Island wird die Steuerpflicht nach 183 Tagen innerhalb eines Zeitraums von zwölf aufeinanderfolgenden Monaten ab dem Datum der Einreise ausgelöst. Die Verfügbarkeit einer Wohnung ist steuerlich nicht entscheidend für die Ansässigkeit. Es geht vielmehr darum, wie viele Tage du im Land verbringst. Wenn du weniger als 183 Tage innerhalb dieses Zeitraums in Island bist, bist du steuerlich nicht ansässig und unterliegst normalerweise nicht der Einkommensteuer.
  27. Irland: In Irland wird die Steuerpflicht anhand der Aufenthaltsdauer im Land bestimmt. Du wirst als steuerlich ansässig betrachtet, wenn du 183 Tage in einem Kalenderjahr oder 280 Tage in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren im Land verbringst, einschließlich mindestens 30 Tagen in jedem Jahr.Die Verfügbarkeit einer Wohnung ist kein entscheidendes Kriterium im irischen Steuerrecht. Das bedeutet, dass du problemlos eine Wohnung in Irland kaufen oder mieten kannst, auch wenn du sie während deiner Abwesenheit leer stehen lässt.
  28. Israel: Im israelischen Steuerrecht wird die Steuerpflicht durch die Anwesenheit im Land geregelt. Um steuerlich ansässig zu sein, muss man entweder 183 Tage im laufenden Steuerjahr in Israel verbracht haben oder insgesamt 425 Tage in den letzten drei Jahren, wobei im aktuellen Jahr mindestens 31 Tage in Israel verbracht worden sein müssen. Die Verfügbarkeit einer Wohnung allein ist kein bestimmender Faktor für die Steuerpflicht. Es ist vielmehr die tatsächliche Anwesenheit im Land, die über die Steueransässigkeit entscheidet.
  29. Italien: In Italien gilt man als steuerlich ansässig, wenn man entweder 183 Tage im Jahr im Land verbringt oder sich beim Einwohnermeldeamt registriert. Eine Wohnung kann tatsächlich zur Steuerpflicht führen, wenn sie dem dauerhaften gewöhnlichen Aufenthalt dient. Allerdings ist es wichtig zu beachten, dass eine reine Ferienwohnung, die nicht als dauerhafter Wohnsitz genutzt wird und entweder eine andere Wohnung weltweit zur Verfügung steht oder durch Unter- oder Ferienvermietung in der eigenen Abwesenheit genutzt wird, in der Regel kein Steuerthema in Italien darstellt.
  30. Isle of Man: Der Besitz einer Wohnung auf der Isle of Man führt nicht automatisch zur Steuerpflicht. Es gelten jedoch bestimmte Kriterien und Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen.
  31. Jersey: Der Besitz einer Wohnung auf Jersey löst keine automatische Steuerpflicht aus, es sei denn, es werden Einkünfte aus Jersey erzielt.
  32. Japan: In Japan wird die Steuerpflicht durch den Wohnungsbesitz ausgelöst, während Mietverträge von maximal einem Jahr in der Regel keine Steuerpflicht nach sich ziehen. Es ist jedoch wichtig anzumerken, dass Ausländer in den ersten 5 Jahren ihres Aufenthalts in Japan ohnehin steuerfrei auf ihr Auslandseinkommen sind. Dies bedeutet, dass sie keine japanische Einkommensteuer auf ihr im Ausland erzieltes Einkommen zahlen müssen.
  33. Kaimaninseln: Der Besitz einer Wohnung auf den Kaimaninseln allein führt nicht zu einer Steuerpflicht. Es gibt jedoch bestimmte Faktoren und Bedingungen, die berücksichtigt werden müssen.
  34. Kroatien: In Kroatien führt der Besitz oder die Verfügbarkeit einer Wohnung neben den 183 Tagen zu einer potenziellen Steuerpflicht. Wenn jedoch eine Wohnung außerhalb Kroatiens vorhanden ist, wird die Steuerpflicht in Kroatien nur dann ausgelöst, wenn sekundäre Faktoren wie der Lebensmittelpunkt der eigenen Familie oder wirtschaftliche Interessen vor Ort vorliegen. Das bedeutet, dass der Besitz einer reinen Ferienwohnung in Kroatien kein Problem darstellt, solange eine andere Wohnung an einem anderen Ort auf der Welt verfügbar ist.
  35. Kolumbien: In Kolumbien wird die Steuerpflicht nach 183 Tagen Aufenthalt im Land ausgelöst, unabhängig davon, ob es sich um einen rollierenden Zeitraum oder ein Kalenderjahr handelt. Wenn eine Person nur über eine verfügbare Wohnung verfügt und keine weiteren Wohnungen besitzt, kann dies zur Steuerpflicht führen. Allerdings führt allein der Besitz einer verfügbaren Wohnung in Kolumbien nicht automatisch zur Steuerpflicht, solange mindestens eine gleichwertige Wohnung an einem anderen Ort auf der Welt vorhanden ist. Die Steuerpflicht in Kolumbien entsteht, wenn mehr als 50% des Einkommens, Vermögens oder Immobilienbesitzes aus kolumbianischer Quelle stammen. Dies bedeutet, dass Kolumbien nicht als Steueroase angesehen wird, wenn eine Person dort eine verfügbare Wohnung besitzt und gleichzeitig eine vergleichbare Wohnung an einem anderen Ort besitzt.
  36. Kosovo: In Kosovo wird die Steuerpflicht nach 183 Tagen Aufenthalt im Land ausgelöst. Die Verfügbarkeit einer Wohnung ist kein entscheidender Faktor für die Steuerpflicht. Das bedeutet, dass selbst wenn eine Person eine Wohnung in Kosovo besitzt oder darauf Zugriff hat, dies allein nicht zur Steuerpflicht führt. Die primäre Bedingung für die Steuerpflicht ist die Aufenthaltsdauer von 183 Tagen.
  37. Lettland: In Lettland wird die Steuerpflicht erst ausgelöst, wenn eine Wohnung deklariert und für einen Aufenthaltstitel registriert wird. Das bedeutet, dass der reine Besitz oder die Verfügbarkeit einer Ferienwohnung allein nicht zur Steuerpflicht führt. Die Wohnungsregistrierung ist ein entscheidender Faktor für die steuerliche Ansässigkeit in Lettland. Solange eine Ferienwohnung nicht für einen Aufenthaltstitel registriert ist, besteht keine Steuerpflicht.
  38. Labuan: Der Besitz einer Wohnung in Labuan führt nicht automatisch zur Steuerpflicht, sofern keine Einkünfte aus Labuan erzielt werden. Es gibt jedoch bestimmte Faktoren und Bedingungen, die berücksichtigt werden müssen.
  39. Lichtenstein: In Liechtenstein führt eine dauerhaft verfügbare Wohnung grundsätzlich nicht zur lokalen Steuerpflicht, solange keine Niederlassungsbewilligung vorhanden ist oder der Aufenthalt nicht die Dauer von 183 Tagen überschreitet. Dies bedeutet, dass der Besitz oder die Verfügbarkeit einer Ferienwohnung allein nicht zur Steuerpflicht in Liechtenstein führt. Es sind entweder eine Niederlassungsbewilligung oder ein Aufenthalt von mindestens 183 Tagen erforderlich, um als steuerlich ansässig zu gelten.
  40. Litauen: In Litauen wird die Steuerpflicht durch den Lebensmittelpunkt oder einen Aufenthalt von 183 Tagen im Kalenderjahr begründet. Eine Wohnung allein ist nicht ausschlaggebend für die Steuerpflicht, solange mindestens eine gleichwertige Wohnung in einem anderen Land vorhanden ist oder die Verfügbarkeit durch Untervermietung ausgeschlossen ist. Das bedeutet, dass der Besitz oder die Verfügbarkeit einer Ferienwohnung in Litauen kein Problem darstellt, solange eine andere gleichwertige Wohnung irgendwo auf der Welt vorhanden ist oder die Ferienwohnung während der Abwesenheit vermietet wird.
  41. Malediven: Auf den Malediven wird die Steuerpflicht entweder durch einen ständigen Wohnsitz oder einen Aufenthalt von 183 Tagen innerhalb von zwölf Monaten im Land ausgelöst. Das bedeutet, dass eine Ferienimmobilie kein Problem darstellt, solange du auch Wohnungen in anderen Ländern besitzt. Solange du also keine dauerhafte Residenz auf den Malediven hast und deine Aufenthaltszeit die 183-Tage-Grenze nicht überschreitet, wirst du in der Regel nicht steuerpflichtig sein. Es ist jedoch immer ratsam, sich mit den spezifischen Steuergesetzen und -bestimmungen der Malediven vertraut zu machen oder einen Steuerberater zu konsultieren, um sicherzustellen, dass du die geltenden Steuervorschriften einhältst.
  42. Malta: In Malta wird die Steuerpflicht normalerweise ausgelöst, wenn man entweder 183 Tage im Land verbringt oder im Falle des HNWI-Status nach 3 Monaten. Eine verfügbare Wohnung ist kein entscheidender Faktor für die steuerliche Ansässigkeit. Das bedeutet, dass der Besitz einer Ferienwohnung oder einer Immobilie in Malta allein nicht zur Steuerpflicht führt. Es ist jedoch immer ratsam, die genauen Steuergesetze und -bestimmungen Maltas zu überprüfen oder einen Steuerberater zu konsultieren, um sicherzustellen, dass man die geltenden Steuervorschriften einhält.
  43. Mauritius: In Mauritius wird die Steuerpflicht in der Regel nicht durch den reinen Besitz oder die Verfügbarkeit einer Immobilie ausgelöst, solange eine andere verfügbare Wohnung existiert. Es gelten entweder die 183-Tage-Regel, bei der man 183 Tage im Land verbringen muss, oder die Regel von 270 Tagen innerhalb von 36 Monaten.
  44. Madeira: Der Besitz einer Wohnung auf Madeira löst keine automatische Steuerpflicht aus, solange keine Einkünfte aus Madeira erzielt werden.
  45. Macau: Der Besitz einer Wohnung in Macau allein führt nicht zu einer Steuerpflicht.
  46. Mexiko: In Mexiko wird die Steuerpflicht in der Regel erst nach einem Aufenthalt von 183 Tagen ausgelöst. Eine Wohnung kann zur Steuerpflicht führen, wenn es die einzige verfügbare Wohnung ist. Ist dies nicht der Fall und es besteht noch eine andere gleichwertige Wohnung, müssen zudem weniger als 50% des Einkommens aus mexikanischen Quellen stammen, um eine Steuerpflicht zu verhindern.
  47. Mongolei: In der Mongolei wird die Steuerpflicht durch eine Anwesenheit von über 183 Tagen oder durch mehr als 50% der Quelleneinkünfte aus der Mongolei ausgelöst. Die Verfügbarkeit einer Wohnung ist dabei kein entscheidender Faktor für die Steuerpflicht.
  48. Nordmazedonien: In Bezug auf Nordmazedonien kann ich bestätigen, dass die Steuerpflicht nach 183 Tagen Aufenthalt im Land ausgelöst wird. Die Verfügbarkeit einer Wohnung ist nicht der ausschlaggebende Faktor für die Steuerpflicht.
  49. Norwegen: In Norwegen wird die Steuerpflicht durch eine Aufenthaltsdauer von 183 Tagen innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten oder 270 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 36 Monaten ausgelöst. Die Verfügbarkeit einer Wohnung oder einer Ferienhütte ist in der Regel nicht ausschlaggebend für die Steuerpflicht.
  50. Philippinen: In den Philippinen wird die Steuerpflicht durch eine Aufenthaltsdauer von 180 Tagen innerhalb eines Kalenderjahres im Land ausgelöst. Die Verfügbarkeit einer Wohnung ist in der Regel kein ausschlaggebender Faktor für die Steuerpflicht.
  51. Panama: Der Besitz einer Wohnung in Panama allein führt nicht zu einer Steuerpflicht. Es gelten jedoch spezifische Bestimmungen und Faktoren, die berücksichtigt werden müssen.
  52. Peru: In Peru wird die Steuerpflicht durch eine Aufenthaltsdauer von mindestens 183 Tagen im Land ausgelöst. Die Verfügbarkeit einer Wohnung oder eines Wohnsitzes ist in der Regel nicht ausschlaggebend für die Steuerpflicht.
  53. Polen: In Polen wird die Steuerpflicht ausgelöst, wenn du entweder 183 Tage im Land verbringst oder deinen Lebensmittelpunkt dort hast. Eine verfügbare Wohnung in Polen führt nicht automatisch zur Steuerpflicht, solange du sie in deiner Abwesenheit vermietest oder andere Wohnungen weltweit besitzt.
  54. Samoa: Der Besitz einer Wohnung in Samoa führt nicht unmittelbar zur Steuerpflicht. Es gibt jedoch bestimmte Faktoren und Voraussetzungen, die beachtet werden müssen.
  55. Schweiz: In der Schweiz ist die reine Verfügbarkeit einer Wohnung nicht ausschlaggebend für die steuerliche Ansässigkeit, es sei denn, sie geht mit einer Niederlassungsbewilligung einher. Die Niederlassungsbewilligung ist in der Regel erforderlich, um eine Wohnung zu mieten oder zu besitzen, da das Schweizer Recht (Lex Koller) den Erwerb von Immobilien durch Nicht-Schweizer einschränkt.Darüber hinaus führen bereits 90 Tage Aufenthalt in der Schweiz, wovon 30 Tage auf Erwerbsarbeit vor Ort entfallen, zur Steuerpflicht.
  56. Seychellen: Der Besitz einer Wohnung auf den Seychellen löst keine automatische Steuerpflicht aus, solange keine Einkünfte aus den Seychellen erzielt werden.
  57. Singapur: In Singapur wird die Steuerpflicht nach der 183-Tage-Regel bestimmt. Das bedeutet, wenn du insgesamt 183 Tage oder mehr im Kalenderjahr in Singapur verbringst, wirst du steuerpflichtig. Es spielt dabei keine Rolle, ob du eine Wohnung besitzt oder ob eine Wohnung für dich verfügbar ist. Die Verfügbarkeit einer Wohnung ist also kein entscheidender Faktor für die steuerliche Ansässigkeit in Singapur.
  58. Slowakei: dass die reine Verfügbarkeit einer Immobilie nicht automatisch zu einer Steuerpflicht führt. In der Slowakei wird die Steuerpflicht in der Regel durch einen dauerhaften Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Land ausgelöst. Gelegentliche Aufenthalte zu Ferienzwecken werden normalerweise nicht als dauerhafter Wohnsitz betrachtet und lösen keine Steuerpflicht aus.
  59. St. Kitts und Nevis: Der Besitz einer Wohnung in St. Kitts und Nevis führt nicht unmittelbar zur Steuerpflicht. Es gelten jedoch bestimmte Kriterien und Bedingungen.
  60. Spanien: die Steuerpflicht in Spanien durch den Lebensmittelpunkt im Land oder einen Aufenthalt von 183 Tagen im Kalenderjahr ausgelöst wird. Der Lebensmittelpunkt kann durch Faktoren wie Ehepartner, Kinder oder wirtschaftliche Interessen bestimmt werden. Es ist jedoch wichtig anzumerken, dass die genauen steuerlichen Regelungen komplex sein können und individuelle Umstände berücksichtigt werden sollten.In Bezug auf die Wohnungsverfügbarkeit und die spanische Steuerpflicht gibt es aktuelle Diskussionen und möglicherweise anhängige Gerichtsverfahren. Die endgültige Entscheidung darüber, ob die reine Verfügbarkeit von Ferienimmobilien zur Steuerpflicht führt, liegt beim Obersten Gerichtshof. Bis zu einer endgültigen Klärung kann es zu unterschiedlichen Interpretationen kommen.
  61. St. Lucia: Der Besitz einer Wohnung in St. Lucia löst keine automatische Steuerpflicht aus, es sei denn, es werden Einkünfte aus St. Lucia erzielt.
  62. Thailand: In Thailand wird die Steuerpflicht ausgelöst, wenn du dich 180 Tage oder mehr im Land aufhältst. Die Wohnungsverfügbarkeit ist für die Steuerpflicht nicht ausschlaggebend. Es wird hauptsächlich auf die Anzahl der Tage geachtet, die du tatsächlich im Land verbringst.
  63. Tschechien: der reine Besitz einer Immobilie allein in Tschechien keine automatische Steuerpflicht auslöst. Die Steuerpflicht kann durch die „Absicht“ des dauerhaften Wohnsitzes oder durch die Einhaltung der 183-Tage-Regel entstehen.Um sicherzustellen, dass keine Steuerpflicht in Tschechien besteht, wenn die Immobilie vermietet wird, ist es ratsam, die permanente Verfügbarkeit der Wohnung durch einen Untermietvertrag auszuschließen und die Vermietung an fremde Dritte für mehr als 183 Tage im Jahr sicherzustellen. Dadurch wird deutlich gemacht, dass die Wohnung nicht für den eigenen dauerhaften Wohnsitz genutzt wird.
  64. Tunesien: Es scheint, dass in Tunesien die Steuerpflicht an den Besitz oder die Verfügbarkeit einer einzigen Wohnung geknüpft ist. Solange du über andere Immobilien weltweit verfügst, wirst du erst nach einem Aufenthalt von 183 Tagen in Tunesien steuerpflichtig.
  65. Türkei: in der Türkei die Verfügbarkeit einer Wohnung allein nicht zur Steuerpflicht führt, solange keine Aufenthaltsgenehmigung vorliegt oder der Aufenthalt im Land die Dauer von 183 Tagen überschreitet. Dies macht die Türkei zu einem attraktiven Ziel für den Kauf einer Ferienimmobilie.
  66. Ungarn: in Ungarn die Verfügbarkeit einer einzigen Wohnung als Wohnsitz zur Steuerpflicht führt. Um dies zu vermeiden, ist es ratsam, mindestens eine weitere Wohnung an einem anderen Ort weltweit zu haben. Alternativ können auch die 183-Tage-Regel oder der Lebensmittelpunkt im Land eine Rolle spielen.
  67. Ukraine: In der Ukraine führt die Verfügbarkeit einer Wohnung nur dann zur Steuerpflicht, wenn keine gleichwertige Wohnung in einem anderen Land vorhanden ist. In solchen Fällen prüfen die Steuerbehörden verschiedene Kriterien, um den Lebensmittelpunkt außerhalb des Landes nachzuweisen und eine Steuerpflicht zu vermeiden.
  68. Uruguay: der Besitz von Immobilien grundsätzlich keine Steuerpflicht auslöst, es sei denn, der Wert der Immobilien überschreitet einen bestimmten Schwellenwert von etwa 2,1 Millionen US-Dollar und es bestehen wirtschaftliche Interessen oder ein Lebensmittelpunkt im Land.
  69. USA: die Steuerpflicht in den USA auf der Anzahl der Tage basiert, die im Land verbracht wurden, sowie auf dem sogenannten Substantial Presence Test, der die Aufenthalte der letzten drei Jahre berücksichtigt. Dabei müssen im aktuellen Jahr mindestens 31 Tage erfüllt und insgesamt 183 Punkte erreicht werden, wobei jeder Aufenthaltstag im aktuellen Jahr voll zählt, das vorherige Jahr zu einem Drittel und das vorvorherige Jahr zu einem Sechstel. Um sicherzustellen, dass man im Durchschnitt der letzten drei Jahre unter 120 Tagen bleibt und somit auf der sicheren Seite ist, muss man die Aufenthaltsdauer im aktuellen Jahr entsprechend anpassen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die USA aufgrund ihres FATCA-Systems bestimmte Compliance-Anforderungen haben und US-Bürger oder US-Residents Einschränkungen bei der Nutzung von Konten und Börsen außerhalb des Landes haben können. Eine verfügbare Wohnung in den USA kann dennoch Vorteile bieten, wie z.B. die Nutzung von amerikanischen LLCs, solange darauf geachtet wird, dass sie keine Betriebstätte auslösen.
  70. Vietnam: die Steuerpflicht in Vietnam ausgelöst wird, wenn man entweder 183 Tage innerhalb eines Kalenderjahres im Land verbringt oder innerhalb von 12 Monaten ab dem Datum der Einreise. Die Verfügbarkeit einer Wohnung kann zur Steuerpflicht führen, wenn man die Wohnung für mehr als 183 Tage mietet oder wenn der Besitz der Immobilie auf dem Personalausweis eingetragen ist.
  71. Vereinigtes Königreich: die Steuerpflicht in Großbritannien von verschiedenen Faktoren abhängt, darunter die Anzahl der Tage, die im Land verbracht wurden, sowie das Vorhandensein von ausreichenden Bindungen („Ties“), zu denen auch die Wohnungsverfügbarkeit zählt. Für Nicht-UK-Staatsbürger gilt im Allgemeinen, dass sie bis zu 182 Tage im Land verbringen können, ohne eine Steuerpflicht auszulösen, sofern sie nur eine Wohnungsverfügbarkeit haben. Wenn sie jedoch zusätzliche Bindungen haben, wie Familie, Arbeit oder Staatsbürgerschaft, kann die Anzahl der Tage, die sie im Land verbringen können, reduziert sein. Für britische Staatsbürger wird empfohlen, unter 90 Tagen im Land zu bleiben, um eine Steuerpflicht zu vermeiden, wenn sie eine verfügbare Wohnung haben. Das Vorhandensein weiterer Bindungen kann jedoch bereits ab 16 Tagen problematisch sein.
  72. Vanuatu: Der Besitz einer Wohnung in Vanuatu führt nicht zur automatischen Steuerpflicht. Es gibt jedoch bestimmte Faktoren und Bedingungen, die berücksichtigt werden müssen.
  73. Zypern: Es scheint, dass Zypern ein attraktiver Compliance-Wohnsitz ist, auch ohne den Non-Dom-Status zu beantragen. Im Normalfall führen 183 Tage Aufenthalt im Land zur Steuerpflicht. Es gibt jedoch eine Besonderheit, bei der bereits 60 Tage Aufenthalt zur Steueransässigkeit führen können, wenn man ein sozialversicherungspflichtiges Gehalt von einer zyprischen Firma bezieht. Interessanterweise ist der Besitz und die Verfügbarkeit einer Wohnung zwar notwendig, um eine Aufenthaltsgenehmigung in Zypern zu erhalten, aber für die steuerliche Ansässigkeit anscheinend irrelevant. Das bedeutet, dass es möglich ist, dauerhaft Immobilien in Zypern zu besitzen, ohne dass dies automatisch zu einer Steuerpflicht führt.

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