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Die Schweiz bietet ein ideales Umfeld für die Gründung einer Stiftung. Mit ihrem stabilen Rechtssystem, steuerlichen Vorteilen und hoher Flexibilität zieht sie Stifter aus aller Welt an. Ob Sie philanthropische Ziele verfolgen, Ihr Vermögen schützen oder ein langfristiges Erbe schaffen möchten – eine Schweizer Stiftung bietet zahlreiche Möglichkeiten. In diesem Leitfaden erfahren Sie alles Wichtige über die Stiftungsgründung in der Schweiz, von den rechtlichen Anforderungen bis zu den praktischen Schritten.
Stiftungsformen in der Schweiz
In der Schweiz gibt es verschiedene Stiftungsformen, die unterschiedlichen Zwecken dienen. Die Wahl der richtigen Stiftungsform hängt von Ihren individuellen Zielen und Bedürfnissen ab.
Gemeinnützige Stiftung
Die gemeinnützige Stiftung verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke wie soziale, kulturelle, wissenschaftliche oder ökologische Projekte. Sie profitiert von umfangreichen Steuerbefreiungen, sofern sie die Kriterien der Gemeinnützigkeit erfüllt.
- Steuerbefreiung möglich
- Öffentlicher Zweck
- Strenge Aufsicht
Familienstiftung
Die Familienstiftung dient der Unterstützung von Familienmitgliedern und der Sicherung des Familienvermögens. In der Schweiz sind die Möglichkeiten für Familienstiftungen allerdings eingeschränkter als in anderen Ländern.
- Vermögensschutz
- Familiärer Zweck
- Eingeschränkte Möglichkeiten
Treuhandstiftung
Bei der Treuhandstiftung wird das Vermögen einer bestehenden Stiftung (Dachstiftung) übertragen, die es treuhänderisch verwaltet. Diese Form eignet sich besonders bei kleineren Vermögen, bei denen eine eigenständige Stiftung unwirtschaftlich wäre.
- Geringere Gründungskosten
- Nutzung bestehender Strukturen
- Für kleinere Vermögen geeignet
Vorteile der Stiftungsgründung in der Schweiz
Die Schweiz bietet zahlreiche Vorteile für die Gründung einer Stiftung, die sie zu einem der attraktivsten Standorte weltweit machen.
Steuerliche Vorteile
Gemeinnützige Stiftungen in der Schweiz können von umfassenden Steuerbefreiungen profitieren. Sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene können Befreiungen von der Einkommens- und Vermögenssteuer gewährt werden, sofern die Stiftung ausschließlich gemeinnützige Zwecke verfolgt.
Hohe Rechtssicherheit
Das schweizerische Rechtssystem bietet ein stabiles und verlässliches Umfeld für Stiftungen. Die klaren gesetzlichen Rahmenbedingungen und die politische Stabilität der Schweiz schaffen Vertrauen und Sicherheit für Stifter und Begünstigte.
Flexibilität in der Gestaltung
Schweizer Stiftungen bieten große Flexibilität bei der Gestaltung ihrer Strukturen und Aktivitäten. Der Stifter kann den Stiftungszweck weitgehend frei definieren und die Organisation nach seinen Vorstellungen gestalten.
Professionelle Unterstützung
In der Schweiz gibt es zahlreiche spezialisierte Dienstleister, die Stiftungen bei ihrer Verwaltung und Entwicklung unterstützen. Dies entlastet die Stiftungsorgane und ermöglicht eine professionelle Führung der Stiftung.
Die Schweiz bietet mit ihrem liberalen Stiftungsrecht, der politischen Stabilität und dem hohen Ansehen des Finanzplatzes ideale Voraussetzungen für die Errichtung einer Stiftung.
Voraussetzungen für die Stiftungsgründung
Für die erfolgreiche Gründung einer Stiftung in der Schweiz müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Stiftungsvermögen
Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Gründung einer Stiftung ist das Stiftungsvermögen. In der Schweiz beträgt das gesetzliche Mindestkapital CHF 50’000. Für eine nachhaltige Wirkung der Stiftung wird jedoch ein höheres Kapital empfohlen, idealerweise ab CHF 5 Millionen für eigenständige Stiftungen.
Wichtig: Das Stiftungsvermögen muss in einem angemessenen Verhältnis zum Stiftungszweck stehen. Bei kleineren Vermögen kann eine Dachstiftung oder eine zweckgebundene Spende an eine bestehende Stiftung sinnvoller sein.
Stiftungszweck
Der Stiftungszweck ist das Herzstück jeder Stiftung. Er definiert, wofür die Stiftung gegründet wird und welche Ziele sie verfolgt. Der Zweck muss klar formuliert sein, darf aber nicht zu eng gefasst werden, um der Stiftung langfristig Handlungsspielraum zu geben.
Stiftungsrat
Der Stiftungsrat ist das oberste Organ der Stiftung und für ihre Führung verantwortlich. Er besteht in der Regel aus mindestens drei Mitgliedern, die über die notwendigen Fachkenntnisse verfügen sollten, um die Stiftung erfolgreich zu leiten.
Eintragung im Handelsregister
Für die Eintragung im Handelsregister müssen verschiedene Dokumente eingereicht werden, darunter die Stiftungsurkunde, ein Nachweis über die Ernennung der Stiftungsratsmitglieder und gegebenenfalls die Ernennung einer Revisionsstelle.
Der Gründungsprozess einer Stiftung in der Schweiz
Die Gründung einer Stiftung in der Schweiz folgt einem klar definierten Prozess, der mehrere Schritte umfasst.
- Vorbereitung und Konzeption: Definition des Stiftungszwecks, Festlegung des Stiftungskapitals und Auswahl eines passenden Stiftungsnamens. Zusammenstellung eines kompetenten Stiftungsrats.
- Erstellung der Gründungsdokumente: Ausarbeitung der Stiftungsurkunde, die öffentlich beurkundet werden muss. Diese enthält Name, Sitz, Zweck, Kapital und Organisation der Stiftung. Bei Bedarf kann ein Stiftungsreglement hinzugefügt werden.
- Öffentliche Beurkundung: Die Stiftungsurkunde muss von einem Notar öffentlich beurkundet werden. Dabei erklärt der Stifter seinen Gründungswillen und die Widmung des Vermögens.
- Eintragung ins Handelsregister: Die Stiftung muss ins Handelsregister eingetragen werden, um ihre Rechtspersönlichkeit zu erlangen. Dafür sind verschiedene Dokumente einzureichen.
- Aufnahme der Tätigkeit und Aufsicht: Nach der Eintragung kann der Stiftungsrat seine Tätigkeit aufnehmen. Die Stiftung untersteht der staatlichen Aufsicht, entweder durch die Eidgenössische Stiftungsaufsicht oder durch kantonale bzw. kommunale Behörden.
Tipp: Es empfiehlt sich, während des gesamten Gründungsprozesses fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen. Die Dauer der Gründung kann je nach Komplexität zwischen einigen Wochen und mehreren Monaten variieren.
Die Rolle des Stiftungsrats
Der Stiftungsrat nimmt eine zentrale Rolle in der Führung und Verwaltung einer Stiftung ein.
Aufgaben und Verantwortlichkeiten
Der Stiftungsrat ist das oberste Organ der Stiftung und trägt die Gesamtverantwortung für ihre Führung. Zu seinen Hauptaufgaben gehören:
- Strategische Planung und Entscheidungsfindung
- Verwaltung des Stiftungsvermögens
- Umsetzung des Stiftungszwecks
- Vertretung der Stiftung nach außen
- Erstellung der Jahresrechnung
- Zusammenarbeit mit der Revisionsstelle
- Berichterstattung an die Aufsichtsbehörde
- Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften
Zusammensetzung des Stiftungsrats
Der Stiftungsrat sollte aus Personen bestehen, die über die notwendigen Fachkenntnisse und Erfahrungen verfügen, um die Stiftung erfolgreich zu führen. In der Praxis wird empfohlen, dass der Stiftungsrat aus mindestens drei Mitgliedern besteht.
Wichtig: Die Haftung der Stiftungsratsmitglieder kann nicht ausgeschlossen werden. Stiftungsräte haften persönlich für Schäden, die sie der Stiftung durch pflichtwidriges Handeln zufügen.
Kosten einer Stiftungsgründung in der Schweiz
Bei der Gründung einer Stiftung in der Schweiz fallen verschiedene Kosten an, die bei der Planung berücksichtigt werden sollten.
Kostenkategorie | Beschreibung | Kostenrahmen |
Einmalige Gründungskosten | Notariatskosten für die öffentliche Urkunde und Eintragungskosten ins Handelsregister | CHF 10’000 – CHF 15’000 |
Beratungskosten | Beratung durch Spezialisten für die Formulierung des Stiftungszwecks und Sicherstellung der Steuerbefreiung | Zusätzliche Kosten je nach Umfang |
Administrative Kosten (jährlich) | Buchhaltung, Revision, Verwaltung und ggf. Büro-Miete | Abhängig von der Stiftungstätigkeit |
Stiftungskapital | Gesetzliches Mindestkapital: CHF 50’000, empfohlen für nachhaltige Wirkung: ab CHF 5 Mio. | Mind. CHF 50’000 |
Tipp: Bei kleineren Vermögen kann die Nutzung einer Dachstiftung eine kostengünstigere Alternative sein. Dabei wird das Vermögen einer bestehenden Stiftung übertragen, die es treuhänderisch verwaltet.
Steuerliche Aspekte bei Schweizer Stiftungen
Die steuerliche Behandlung ist ein wichtiger Aspekt bei der Gründung und Führung einer Stiftung in der Schweiz.
Steuerbefreiung für gemeinnützige Stiftungen
Gemeinnützige Stiftungen können in der Schweiz von verschiedenen Steuern befreit werden, sofern sie die Kriterien der Gemeinnützigkeit erfüllen. Dazu gehören:
- Befreiung von der Einkommens- und Vermögenssteuer auf Bundes- und Kantonsebene
- Befreiung von der Erbschafts- und Schenkungssteuer in den meisten Kantonen
- Befreiung von der Stempelsteuer
Voraussetzungen für die Steuerbefreiung
Um eine Steuerbefreiung zu erhalten, muss eine Stiftung folgende Kriterien erfüllen:
- Ausschließliche und unwiderrufliche Widmung des Vermögens für gemeinnützige Zwecke
- Tatsächliche Verfolgung des gemeinnützigen Zwecks
- Uneigennützigkeit und Nicht-Gewinnorientierung
- Offener Destinatärskreis (keine Beschränkung auf einen engen Personenkreis)
Die Steuerbefreiung ist ein wesentlicher Vorteil für gemeinnützige Stiftungen in der Schweiz. Sie ermöglicht es, die verfügbaren Mittel effizient für den Stiftungszweck einzusetzen, anstatt sie für Steuerzahlungen zu verwenden.
Steuervorteile für Spender
Auch Spender können von steuerlichen Vorteilen profitieren, wenn sie an gemeinnützige Stiftungen in der Schweiz spenden:
- Natürliche Personen können Spenden an gemeinnützige Stiftungen von ihrem steuerbaren Einkommen abziehen (bis zu einem bestimmten Prozentsatz)
- Juristische Personen können Spenden als Geschäftsaufwand geltend machen (ebenfalls bis zu einem bestimmten Prozentsatz)
Aufsicht und Kontrolle von Stiftungen
Stiftungen in der Schweiz unterliegen einer staatlichen Aufsicht, die sicherstellen soll, dass das Stiftungsvermögen zweckgemäß verwendet wird.
Aufsichtsbehörden
Je nach geografischem Wirkungsbereich der Stiftung ist eine der folgenden Behörden für die Aufsicht zuständig:
- Eidgenössische Stiftungsaufsicht: Für Stiftungen mit nationalem oder internationalem Wirkungskreis
- Kantonale Stiftungsaufsicht: Für Stiftungen mit kantonalem Wirkungskreis
- Kommunale Stiftungsaufsicht: Für Stiftungen mit lokalem Wirkungskreis
Aufgaben der Aufsichtsbehörde
Die Aufsichtsbehörde hat verschiedene Aufgaben, darunter:
- Überprüfung der zweckgemäßen Verwendung des Stiftungsvermögens
- Kontrolle der Einhaltung der Stiftungsurkunde und der gesetzlichen Vorschriften
- Genehmigung von Änderungen der Stiftungsurkunde
- Ergreifen von Maßnahmen bei Missständen
Berichterstattungspflichten
Stiftungen müssen der Aufsichtsbehörde jährlich Bericht erstatten. Dazu gehören in der Regel:
- Tätigkeitsbericht
- Jahresrechnung (Bilanz, Betriebsrechnung und Anhang)
- Bericht der Revisionsstelle (sofern vorhanden)
- Protokoll der Genehmigung durch den Stiftungsrat
Wichtig: Die Aufsichtsbehörde kann bei Missständen eingreifen und Maßnahmen ergreifen, bis hin zur Absetzung des Stiftungsrats oder der Auflösung der Stiftung.
Professionelle Unterstützung für Ihre Stiftungsgründung
Die Gründung einer Stiftung in der Schweiz ist ein komplexer Prozess, der fundiertes Fachwissen und sorgfältige Planung erfordert. Unsere Experten unterstützen Sie bei jedem Schritt des Weges.
Unsere Leistungen
- Beratung zur optimalen Stiftungsform
- Ausarbeitung der Stiftungsurkunde und des Stiftungsreglements
- Unterstützung bei der Eintragung ins Handelsregister
- Beantragung der Steuerbefreiung
- Beratung zur Vermögensverwaltung
- Unterstützung bei der laufenden Verwaltung der Stiftung
Ihre Vorteile
- Langjährige Erfahrung in der Stiftungsgründung
- Umfassendes Fachwissen im Schweizer Stiftungsrecht
- Individuelle Beratung und maßgeschneiderte Lösungen
- Enge Zusammenarbeit mit Notaren und Behörden
- Transparente Kostenstruktur
- Persönliche Betreuung während des gesamten Prozesses
Fazit: Stiftungsgründung in der Schweiz
Die Schweiz bietet mit ihrem stabilen Rechtssystem, den steuerlichen Vorteilen und der hohen Flexibilität ein ideales Umfeld für die Gründung einer Stiftung. Ob für gemeinnützige Zwecke, zur Vermögenssicherung oder zur Unterstützung von Familienmitgliedern – eine Schweizer Stiftung bietet zahlreiche Möglichkeiten, Ihre Ziele langfristig zu verwirklichen.
Die Gründung einer Stiftung erfordert jedoch sorgfältige Planung und fundiertes Fachwissen. Von der Definition des Stiftungszwecks über die Erstellung der Stiftungsurkunde bis hin zur Eintragung ins Handelsregister – jeder Schritt muss professionell umgesetzt werden, um eine erfolgreiche Stiftungsgründung zu gewährleisten.
Mit der richtigen Beratung und Unterstützung können Sie den Gründungsprozess effizient gestalten und eine solide Grundlage für Ihre Stiftung schaffen. Unsere Experten stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie bei diesem wichtigen Vorhaben zu unterstützen.
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