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Liechtenstein hat sich als führendes Zentrum für Stiftungen etabliert, mit über 1.200 registrierten Stiftungen jährlich. Mit einer attraktiven Mindestkapitaleinlage von nur 30.000 CHF und ohne Erbschafts- oder Schenkungssteuern bietet dieser Standort erhebliche Vorteile für die strategische Vermögensverwaltung. In diesem Leitfaden erfahren Sie, wie Sie eine Stiftung in Liechtenstein gründen können und welche rechtlichen und steuerlichen Vorteile Sie erwarten.
Die wichtigsten Vorteile einer Stiftung in Liechtenstein

Steuerliche Vorteile
- Keine Erbschafts- oder Schenkungssteuern auf Stiftungsvermögen
- Niedriger Körperschaftssteuersatz von nur 12,5%
- Territoriales Steuerregime (ausländische Einkünfte oft steuerfrei)
- Keine Erbersatzsteuer (im Gegensatz zu Deutschland)
Rechtliche Vorteile
- Geringes Mindestkapital von nur 30.000 CHF
- Keine behördliche Genehmigung zur Gründung erforderlich
- Hohe Flexibilität bei der Gestaltung der Stiftungsdokumente
- Möglichkeit zur Kombination von Familienstiftung mit gemeinnützigen Elementen
Vergleich: Stiftung in Liechtenstein vs. Deutschland
| Kriterium | Liechtenstein | Deutschland |
| Mindestkapital | 30.000 CHF/EUR/USD | 500.000 – 1.000.000 EUR (empfohlen) |
| Gründungsprozess | Einfach, keine behördliche Genehmigung | Komplex, behördliche Anerkennung erforderlich |
| Körperschaftsteuer | 12,5% | 15% + Gewerbesteuer (ca. 15%) |
| Erbersatzsteuer | Keine | Alle 30 Jahre fällig |
| Stiftungsformen | Flexible Kombination möglich | Strikte Trennung zwischen Familien- und gemeinnützigen Stiftungen |
Schritt-für-Schritt-Prozess zur Gründung einer Stiftung in Liechtenstein
-
Erstellung der Stiftungsurkunde (Statut)
Die Stiftungsurkunde muss den Willen des Stifters, den Namen und Sitz der Stiftung, die Widmung des Vermögens und den Stiftungszweck enthalten. Die Unterschrift des Stifters muss beglaubigt werden.
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Erstellung der Stiftungszusatzurkunde (Beistatut)
Im Beistatut werden weitere Details wie die nähere Umschreibung der Begünstigten festgelegt. Diese Dokumente sind nicht öffentlich zugänglich.
-
Einzahlung des Mindestkapitals
Das Mindestkapital von 30.000 CHF/EUR/USD muss auf ein Konto der Stiftung eingezahlt werden.
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Hinterlegung der Gründungsanzeige
Innerhalb von 30 Tagen nach Errichtung muss eine Gründungsanzeige beim Amt für Justiz hinterlegt werden. Die Richtigkeit muss von einem liechtensteinischen Rechtsanwalt oder Treuhänder bestätigt werden.
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Ernennung des Stiftungsrats
Der Stiftungsrat führt die Geschäfte der Stiftung und vertritt sie nach außen. Mindestens ein Mitglied muss seinen Wohnsitz im EWR haben.
Wichtig: Die Gründung einer Stiftung in Liechtenstein dauert in der Regel 2-4 Wochen, abhängig von der Komplexität der Stiftungsdokumente und der Dauer der Dokumentenprüfung.
Kosten für die Gründung und Verwaltung einer Stiftung in Liechtenstein
Einmalige Gründungskosten
- Gründungskosten: ca. 5.000 CHF (zzgl. 7,7% MwSt.)
- Eintragung ins Handelsregister (optional): ca. 800 CHF
- Notarkosten für Beglaubigungen
- Kosten für die Erstellung der Stiftungsdokumente
Jährliche Verwaltungskosten
- Verwaltungsgebühren: 3.000 – 5.000 CHF
- Mindeststeuer: 1.800 CHF jährlich
- Kosten für den Stiftungsrat
- Buchhaltungs- und Prüfungskosten
Für wen lohnt sich eine Stiftung in Liechtenstein?

Vermögende Privatpersonen und Familien
Für Personen mit hohem Vermögen, die einen effektiven Vermögensschutz suchen und eine langfristige Vermögensplanung für nachfolgende Generationen ohne hohe Erbschaftssteuern anstreben.
Personen mit internationalen Vermögensstrukturen
Für international tätige Personen, die Vermögen in verschiedenen Ländern halten und von der geringen Steuerlast und den flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten profitieren möchten.
Unternehmer und Investoren
Für Unternehmer, die eine Stiftung als Instrument zur Unternehmensnachfolge oder zur Absicherung von Unternehmensvermögen nutzen möchten.
Philanthropen und gemeinnützig Engagierte
Für Personen, die sich für das Gemeinwohl einsetzen möchten und eine gemeinnützige Stiftung oder eine Familienstiftung mit gemeinnützigen Elementen gründen möchten.

Liechtenstein bietet besonders flexible rechtliche Rahmenbedingungen für gemeinnützige Initiativen. Anders als in Deutschland können Sie in Liechtenstein eine Familienstiftung mit gemeinnützigen Elementen kombinieren.
Rechtliche Anforderungen an eine Stiftung in Liechtenstein
Mindestinhalt der Stiftungsurkunde (Statut)
- Wille des Stifters, die Stiftung zu errichten
- Name und Sitz der Stiftung
- Widmung eines bestimmten Vermögens (mindestens 30.000 CHF/EUR/USD)
- Zweck der Stiftung
- Errichtungsdatum und ggf. Dauer der Stiftung
- Regelungen zur Bestellung, Abberufung und Geschäftsführung des Stiftungsrats
- Bestimmungen zur Verwendung des Vermögens bei Auflösung
- Name, Vorname und Wohnsitz des Stifters
Hinweis: Die Stiftungsurkunde ist öffentlich zugänglich, während das Beistatut, in dem die Begünstigten näher beschrieben werden, nicht öffentlich ist. Dies bietet zusätzlichen Schutz der Privatsphäre.
Anforderungen an den Stiftungsrat
Der Stiftungsrat führt die Geschäfte der Stiftung und vertritt sie nach außen. Mindestens ein Mitglied des Stiftungsrats muss seinen Wohnsitz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) haben und zum Vertreter gegenüber den Behörden bestellt sein.
Steuerliche Auswirkungen einer Stiftung in Liechtenstein
Besteuerung in Liechtenstein
- Körperschaftsteuer: 12,5% auf den steuerpflichtigen Reinertrag
- Mindeststeuer: 1.800 CHF jährlich
- Keine Erbschafts- oder Schenkungssteuern
- Keine Erbersatzsteuer
Steuerliche Aspekte für deutsche Stifter
- Schenkungsteuer bei Übertragung von Vermögen auf die Stiftung
- Mögliche Hinzurechnungsbesteuerung nach AStG
- Beachtung des DBA zwischen Deutschland und Liechtenstein
- Vermeidung der Doppelbesteuerung
Häufig gestellte Fragen zur Gründung einer Stiftung in Liechtenstein
Wie lange dauert die Gründung einer Stiftung in Liechtenstein?
Die Gründung einer Stiftung in Liechtenstein dauert in der Regel 2-4 Wochen, abhängig von der Komplexität der Stiftungsdokumente und der Dauer der Dokumentenprüfung.
Muss ich als Stifter in Liechtenstein wohnen?
Nein, der Stifter muss nicht in Liechtenstein wohnen. Sowohl natürliche als auch juristische Personen aus dem In- und Ausland können eine Stiftung in Liechtenstein gründen.
Welche Arten von Stiftungen gibt es in Liechtenstein?
In Liechtenstein gibt es hauptsächlich zwei Arten von Stiftungen: gemeinnützige Stiftungen und privatnützige Stiftungen (Familienstiftungen). Zudem ist eine Mischform möglich, bei der eine Familienstiftung auch gemeinnützige Elemente enthält.
Ist eine Eintragung ins Handelsregister erforderlich?
Privatnützige Stiftungen (Familienstiftungen) in Liechtenstein sind nicht eintragungspflichtig im Handelsregister. Sie erlangen ihre Rechtspersönlichkeit mit der Hinterlegung der Gründungsanzeige beim Amt für Justiz. Eine freiwillige Eintragung ist jedoch möglich.
Wie hoch sind die laufenden Kosten einer Stiftung in Liechtenstein?
Die jährlichen Verwaltungskosten einer Stiftung in Liechtenstein belaufen sich auf etwa 3.000 bis 5.000 CHF. Hinzu kommt die jährliche Mindeststeuer von 1.800 CHF sowie gegebenenfalls weitere Kosten für den Stiftungsrat und die Buchhaltung.

Die Gründung einer Stiftung in Liechtenstein bietet zahlreiche Vorteile gegenüber vergleichbaren Rechtsformen in anderen Ländern. Mit einem geringen Mindestkapital von nur 30.000 CHF, einem einfachen Gründungsprozess ohne behördliche Genehmigung und attraktiven steuerlichen Rahmenbedingungen ist Liechtenstein ein idealer Standort für Stiftungen.
Besonders für vermögende Privatpersonen, Familien mit internationalen Vermögensstrukturen und Unternehmer bietet eine Stiftung in Liechtenstein effektiven Vermögensschutz und langfristige Planungssicherheit. Die Flexibilität bei der Gestaltung der Stiftungsdokumente ermöglicht zudem eine individuelle Anpassung an Ihre persönlichen Bedürfnisse und Ziele.
Für eine erfolgreiche Gründung und Verwaltung einer Stiftung in Liechtenstein ist professionelle Unterstützung unerlässlich. Unsere Experten stehen Ihnen mit umfassender Beratung zur Seite und entwickeln individuelle Lösungen für Ihre Vermögensplanung.
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