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Zypern als (wieder) sicherer Finanzplatz
Zyprische Firmen haben kaum Steuerbelastung und zahlen keine Gewerbesteuer. Die Steuer auf Erträge beträgt lediglich 2,5% für Lizenzeinnahmen oder 12,5% für alle übrigen Tätigkeiten und ist damit im EU-Durchschnitt sehr gering. Nur Bulgarien erhebt mit 10% niedrigere Steuern.
Hinzu kommt, dass das zyprische Finanzamt unternehmerfreundlich arbeitet. So können viele Ausgaben in Zypern abgesetzt werden, die in Deutschland nicht abzugsfähig wären. Somit fällt Ihr Gewinn geringer aus als in Deutschland. Die zu zahlende Steuer wird hierdurch nochmals reduziert.
Im März 2013 hat die Finanzkrise auch Zypern erreicht und einige Banken mussten vom EU-Rettungsschirm aufgefangen werden. Mittlerweile hat sich die Lage beruhigt und die Banken haben sich stabilisiert. Heute im Jahr 2023 gelten die zyprischen Banken wieder als sicher. Die europäische Einlagensicherung i.H.v. 100.000 EUR je Konto greift in jedem Fall.
Rechtliche Anforderungen für die steuerliche Anerkennung

Für die steuerliche Anerkennung ist es nicht ausschlaggebend, wo der Gesellschafter seinen Wohnsitz hat. Entscheidend für die Besteuerung der Zypern Limited ist der tatsächliche Geschäftsbetrieb. Nach der Firmengründung Zypern muss das Unternehmen auch von Zypern aus gesteuert werden, um vom deutschen Finanzamt anerkannt zu werden.
Bei einer Billig-Gründung fehlt es oft an einem realen Büro auf Zypern. Dies kann bereits genügen, um Deutschland als tatsächlichen Ort der Geschäftsführung anzunehmen. In diesem Fall müssten Steuern in Deutschland nachgezahlt werden.
Folgende Kriterien werden vom Finanzamt geprüft:
- Ortsansässiger Geschäftsführer in Zypern, der aktiv in das Tagesgeschäft involviert ist
- Eigene Geschäftsräume vor Ort (ein Registered Office bei einer Anwaltskanzlei reicht nicht aus)
- Eigene Anschlüsse für Telefon, Internet und Fax
- Anrufannahme im Namen der Firma
- Aktive Einnahmen durch Handel, Dienstleistungen oder ähnliches
- Eigene Mitarbeiter, die zur Wertschöpfung beitragen
- Zypriotisches Firmenkonto für die Limited
- Zypriotische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (VAT)
Vermeiden Sie kostspielige Fehler bei Ihrer Firmengründung in Zypern
Lassen Sie sich von Experten beraten, die seit Jahren erfolgreiche Firmengründungen in Zypern begleiten. Wir sorgen für eine rechtssichere Umsetzung, die auch vom deutschen Finanzamt anerkannt wird.
Die größten Vorteile einer Firmengründung in Zypern
- Legale Steuergestaltung innerhalb der EU
- Niedrige Körperschaftssteuer von nur 12,5% (statt ca. 30% in Deutschland)
- Spezielle IP-Box mit nur 2,5% Besteuerung für Lizenzeinnahmen
- Keine Gewerbesteuer
- Großzügige Anrechnung von Betriebskosten
- Steuerfreie Dividenden für Non-Dom-Inhaber
Rechtliche und praktische Vorteile
- Volle EU-Mitgliedschaft mit allen Binnenmarktvorteilen
- Rechtssicherheit durch EU-Recht
- Anonymität durch Treuhänder möglich
- Einfache und schnelle Gründung (ca. 6-10 Arbeitstage)
- Geringes Mindeststammkapital (ab 1 EUR möglich)
- Unternehmerfreundliches Gesellschaftsrecht
Steuerbelastung: GmbH und Zypern Limited im Vergleich

Erfahren Sie anhand dieser Beispielzahlen, wie hoch der Unterschied in der Besteuerung einer deutschen GmbH und einer Zypern Gesellschaft ist. Da für eine Limited auf Zypern, die Gewinne aus Lizenzen generiert, eine andere Steuerart gilt, finden Sie hier drei Varianten im Vergleich:
Position | Deutsche GmbH | Zypern Limited | Zypern Limited (Lizenzgeschäft) |
Gewinn | 80.000 EUR | 80.000 EUR | 80.000 EUR |
Körperschaftssteuer | 12.660 EUR (15,825% inkl. Solidaritätszuschlag) | 10.000 EUR (12,5%) | 2.000 EUR (2,5%) |
Gewerbesteuer | 12.180 EUR (Hebesatz Bundesdurchschnitt 435%) | entfällt | entfällt |
Gewinn nach Steuern | 55.160 EUR | 70.000 EUR | 78.000 EUR |
STEUERBELASTUNG | 24.840 EUR | 10.000 EUR | 2.000 EUR |
Bei einem Jahresgewinn von 80.000 EUR sparen Sie mit einer Zypern Limited bis zu 22.840 EUR an Steuern im Vergleich zu einer deutschen GmbH. Diese Ersparnis steigt mit höheren Gewinnen proportional an.
Für wen eignet sich eine Firmengründung in Zypern?

Eine Firmengründung in Zypern ist besonders für folgende Unternehmer und Geschäftsmodelle interessant:
Ortsunabhängige Unternehmer
- Freelancer und Selbständige
- Digital Nomads
- Online-Marketing-Experten
- IT-Dienstleister und Programmierer
- Berater und Coaches
E-Commerce & Handel
- Amazon FBA-Händler
- Dropshipping-Unternehmer
- Online-Shop-Betreiber
- Import/Export-Unternehmen
- Handelsvertreter
Intellectual Property
- Software-Entwickler
- Autoren und Content-Creator
- YouTuber und Influencer
- Lizenzgeber
- Patentinhaber
Grundsätzlich ist eine Firmengründung in Zypern immer dann sinnvoll, wenn Sie innerhalb der Europäischen Union Geschäfte abwickeln möchten. Als vollwertiges EU-Mitglied ist die Akzeptanz von Rechnungen aus Zypern gewährleistet, insofern es sich um eine „echte“ Betriebsstätte und nicht nur um eine Briefkastenfirma handelt.
Erfahren Sie, ob eine Firmengründung in Zypern für Sie sinnvoll ist
Der Prozess der Firmengründung in Zypern
Benötigte Unterlagen
- Beglaubigte Ausweis- oder Passkopie
- Adressnachweis (z.B. Stromrechnung)
- Je nach Bank: Kurzer Lebenslauf
- Je nach Bank: Bankreferenz
- Gesellschaftsvertrag
- Mindestens drei Namensvorschläge für die Firma
Gründungsschritte
- Erstberatung und Bedarfsanalyse
- Prüfung der Firmennamen
- Einreichung der Unterlagen
- Registrierung der Gesellschaft
- Eröffnung des Bankkontos
- Beantragung der VAT-Nummer
Nach der Gründung
- Einrichtung der Geschäftsräume
- Aufbau der lokalen Geschäftsführung
- Einrichtung der Buchhaltung
- Anmeldung bei Steuerbehörden
- Einhaltung der Compliance-Anforderungen
- Jährlicher Jahresabschluss und Audit
Kosten einer Firmengründung in Zypern
Einmalige Gründungskosten
- Registrierungsgebühren: ca. 800-1.200 EUR
- Beglaubigungen: ca. 100-200 EUR
- Beratungsleistungen: ca. 500-1.500 EUR
- Stammkapital: ab 1 EUR möglich (in Deutschland: 25.000 EUR)
- Gesamtkosten: ca. 1.500-3.000 EUR
Laufende Kosten
- Annual Levy (jährliche Abgabe): 350 EUR
- Buchhaltung und Jahresabschluss: ca. 1.200-2.400 EUR/Jahr
- Geschäftsräume: ab 300 EUR/Monat
- Lokaler Geschäftsführer: ab 800 EUR/Monat
- Bankkontoführung: ca. 300-600 EUR/Jahr
Fallen Sie nicht auf windige „Berater“ und selbsternannte „Steuerexperten“ herein, die unrealistisch niedrige Preise anbieten. Eine seriöse Firmengründung in Zypern mit ausreichender Substanz vor Ort ist nicht zum Nulltarif zu haben. Investieren Sie in eine rechtssichere Lösung, um spätere Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden.
Der Non-Dom-Status und die 60-Tage-Regel
Der Non-Dom-Status
Der Non-Dom-Status (Non-Domiciled) gewährt Ausländern, die ihren Wohnsitz nach Zypern verlegen, besondere Steuervorteile:
- Befreiung von der Special Defence Contribution (SDC) in Höhe von 17%
- Steuerfreier Bezug von Dividenden für bis zu 17 Jahre
- Keine Steuern auf Kapitalerträge, Kryptowährungen und Aktiengewinne
- Keine Steuern auf Vermögenseinkünfte aus dem Ausland
Die 60-Tage-Regel
Seit Juli 2017 ermöglicht ein neues Gesetz in Zypern, einen Steuerwohnsitz bereits bei einem jährlichen Mindestaufenthalt von nur 60 Tagen zu begründen. Voraussetzung ist, dass in keinem anderen Land ein weiterer Steuerwohnsitz besteht.
Die Kombination aus Non-Dom-Status und 60-Tage-Regel macht Zypern besonders attraktiv für digitale Nomaden, ortsunabhängige Unternehmer und Personen, die ihr Vermögen steueroptimiert verwalten möchten.
Häufig gestellte Fragen zur Firmengründung in Zypern
Kann ich eine zypriotische Firma mit Wohnsitz in Deutschland gründen?
Welche juristischen Personen können bei einer Firmengründung in Zypern eingetragen werden?
Wie sicher sind zypriotische Banken heute?
Gilt der automatische Informationsaustausch auch für Zypern?
Die größten Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland
- Echte Betriebsstätte mit Substanz vor Ort
- Ortsansässiger, aktiver Geschäftsführer
- Tatsächliche Geschäftsführung in Zypern
- Ordnungsgemäße Buchhaltung und Jahresabschlüsse
- Einhaltung aller lokalen Vorschriften
- Professionelle Beratung durch Experten
Häufige Fehler
- Reine Briefkastenfirma ohne Substanz
- Steuerung des Unternehmens aus Deutschland
- Einsatz von Strohmännern als Geschäftsführer
- Keine eigenen Geschäftsräume vor Ort
- Unzureichende Dokumentation der Geschäftstätigkeit
- Vertrauen auf „Billig-Angebote“ ohne Rechtssicherheit
Vorsicht vor Kanzleien, die mit unrealistischen Versprechungen werben oder Kunden mit Knebelverträgen binden. Achten Sie auf Kanzleien mit langjähriger Erfahrung und guter Reputation, die transparent über Risiken und Anforderungen informieren.

Zypern bietet als EU-Mitgliedstaat eine einzigartige Kombination aus niedrigen Steuersätzen, rechtlicher Sicherheit und attraktiven Regelungen für Unternehmer und Privatpersonen. Mit einer Körperschaftssteuer von nur 12,5% (bzw. 2,5% für Lizenzeinnahmen) und ohne Gewerbesteuer können Sie Ihre Steuerbelastung legal und erheblich reduzieren.
Entscheidend für den Erfolg und die rechtliche Anerkennung Ihrer Zypern Limited ist jedoch die Einhaltung aller Substanzanforderungen. Eine reine Briefkastenfirma ohne tatsächlichen Geschäftsbetrieb vor Ort wird vom deutschen Finanzamt nicht anerkannt und kann zu erheblichen steuerlichen Nachteilen führen.
Mit der richtigen Beratung und professionellen Umsetzung ist die Firmengründung in Zypern ein wertvolles Instrument zur legalen Steueroptimierung innerhalb der EU. Nutzen Sie diese Chance und lassen Sie sich von Experten begleiten, die alle rechtlichen und steuerlichen Aspekte berücksichtigen.