Die British Virgin Islands: Ein Überblick
Die British Virgin Islands bezeichnen eine Inselgruppe aus etwa 60 Inseln östlich von Puerto Rico in der mittleren Karibik. Nur 10 dieser Inseln sind mit rund 21.000 Einwohnern bewohnt. Road Town, die Hauptstadt mit etwa 9.000 Einwohnern, bildet den Regierungssitz der britischen Kronkolonie. Als britisches Überseegebiet ist Englisch die Amtssprache, während der US-Dollar als offizielles Zahlungsmittel fungiert.
Geographische Lage
- Inselgruppe in der östlichen Karibik
- Etwa 60 Inseln, davon 10 bewohnt
- Östlich von Puerto Rico gelegen
- Hauptstadt: Road Town (ca. 9.000 Einwohner)
Politisches System
- Britisches Überseegebiet
- Stabile politische Verhältnisse
- Englisches Rechtssystem (Common Law)
- Wirtschaftlich unabhängig
International Business Company (IBC) auf den British Virgin Islands gründen
Die British Virgin Islands, auch Britische Jungferninseln genannt, gehören zu den beliebtesten Standorten für Offshore-Firmengründungen weltweit. Das Land zeichnet sich durch politische und wirtschaftliche Stabilität aus und wird von Investoren als attraktiver Unternehmensstandort geschätzt. Die Firmengründung erfordert nur ein Minimum an Verwaltungsaufwand und ist mit vergleichsweise geringen Gründungskosten durchführbar. Zudem erfolgt die Eintragung ins Firmenregister schnell und effizient.

Doppelbesteuerungsabkommen
Die British Virgin Islands haben Doppelbesteuerungsabkommen mit den Ländern Dänemark, Norwegen, Schweden, Schweiz und Japan abgeschlossen. Diese Abkommen können unter bestimmten Umständen steuerliche Vorteile bieten, sollten jedoch im Einzelfall mit einem Steuerberater geprüft werden.
Rechtliche Hinweise zur BVI-Firmengründung
Die Wahrheit über Steuersparmodelle
Der NDR hat in einer Recherche aufgezeigt, wie einfach es scheinbar ist, Firmen in anderen Ländern zu gründen und dadurch Steuern zu sparen. Wichtig ist jedoch zu verstehen: Eine reine Briefkastenfirma ohne tatsächliche Geschäftstätigkeit und Geschäftsführung vor Ort ist gemäß dem deutschen Außensteuergesetz in der Fassung vom 12.09.1972 rechtswidrig und führt zur Hinzurechnungsbesteuerung in Deutschland.
Eine rechtskonforme Firmengründung auf den British Virgin Islands erfordert mehr als nur die formale Registrierung. Nach deutschem Steuerrecht ist entscheidend, wo die tatsächliche Geschäftsleitung stattfindet. Wenn diese in Deutschland liegt, werden die Gewinne auch in Deutschland besteuert – unabhängig davon, wo das Unternehmen registriert ist.

„Eine Offshore-Gesellschaft ohne wirtschaftliche Substanz und tatsächliche Geschäftsführung vor Ort wird vom deutschen Finanzamt in der Regel nicht anerkannt.“
Die größten Vorteile der British Virgin Islands
Wirtschaftliche und rechtliche Vorteile
- Günstige Gründungskosten und schnelle Registrierung
- Kein vorgeschriebenes Mindestkapital erforderlich
- Schnelle Eintragung ins Firmenregister (oft innerhalb von 48 Stunden)
- Schutz des Vermögens durch Haftungsbeschränkung auf das Stammkapital
- Umfangreiche Steuerbegünstigungen für internationale Geschäfte
- Steuerbefreiung der Gesellschaft, solange keine Geschäfte auf den BVI getätigt werden
- Keine Devisenkontrolle für internationale Transaktionen
- Keine Pflicht zur Offenlegung von Jahresabschlüssen oder Bilanzen
Steuerbelastung im Vergleich
Die folgende Tabelle verdeutlicht den Unterschied in der Besteuerung zwischen einer deutschen GmbH, einer Onshore-Gesellschaft und einer Offshore-Gesellschaft auf den British Virgin Islands anhand eines Beispiels:
Kennzahl | Deutsche GmbH | Onshore Gesellschaft | BVI Offshore-Gesellschaft |
Gewinn | 80.000 EUR | 80.000 EUR | 80.000 EUR |
Körperschaftssteuer | 12.660 EUR (15,825% inkl. Solidaritätszuschlag) | 12.000 EUR (15%) | entfällt |
Gewerbesteuer | 12.180 EUR (Hebesatz Bundesdurchschnitt 435%) | entfällt | entfällt |
Gewinn nach Steuern | 55.160 EUR | 68.000 EUR | 80.000 EUR |
Steuerbelastung | 24.840 EUR | 12.000 EUR | 0 EUR |
Wichtiger Hinweis: Diese Berechnung berücksichtigt nicht die mögliche Hinzurechnungsbesteuerung nach deutschem Recht. Bei einer Ausschüttung an in Deutschland steuerpflichtige Personen können zusätzliche Steuern anfallen.
Firmengründung auf den British Virgin Islands: Der Prozess
1. Vorbereitung
Auswahl eines Firmennamens, Festlegung der Unternehmensstruktur und Vorbereitung der erforderlichen Dokumente.
2. Registrierung
Einreichung der Unterlagen bei der zuständigen Behörde und Eintragung ins Firmenregister der BVI.
3. Nachbereitung
Eröffnung eines Geschäftskontos, Einrichtung der Geschäftsführung und Erfüllung laufender Compliance-Anforderungen.
Erforderliche Dokumente für die Gründung
- Beglaubigte Kopie eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises
- Nachweis der Wohnadresse (z.B. aktuelle Stromrechnung)
- Bankreferenz oder professionelles Referenzschreiben
- Kurzer Lebenslauf (je nach Anforderung der Bank)
- Angaben zur geplanten Geschäftstätigkeit
Rechtliche Anforderungen für BVI-Gesellschaften
Regeln für eine Offshore-Gesellschaft auf den British Virgin Islands
- Der Firmensitz muss auf den British Virgin Islands sein
- Ein lokaler Registered Agent ist gesetzlich vorgeschrieben
- Mindestens ein Direktor und ein Aktionär sind erforderlich
- Der Firmenname muss in lateinischer Schrift verfasst sein
- Jährliche Verlängerung der Registrierung ist notwendig
Einschränkungen im Tätigkeitsfeld
Nicht alle Geschäftsaktivitäten sind für BVI-Gesellschaften gestattet. Folgende Tätigkeiten unterliegen Einschränkungen oder erfordern spezielle Lizenzen:
- Versicherungen und Rückversicherungen
- Fonds- oder Vermögensverwaltung
- Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen
- Werbung oder Promotion für Aktienverkäufe
- Anbieten von registrierten Büros auf den BVI
Wichtig: Eine BVI-Gesellschaft muss jährlich erneuert werden, um ihren guten Ruf zu erhalten. Die jährliche Verlängerungsgebühr beträgt etwa 1.050 USD und umfasst den Registered Agent Service, das Registered Office und alle staatlichen Gebühren.
Häufige Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland
Kann ich als deutscher Staatsbürger eine Firma auf den BVI gründen?
Ja, als deutscher Staatsbürger können Sie eine Firma auf den British Virgin Islands gründen. Allerdings müssen Sie das deutsche Außensteuergesetz beachten, da weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen hinzugerechnet werden können, wenn keine wirtschaftliche Substanz vor Ort vorhanden ist.
Muss ich auf den British Virgin Islands wohnen, um dort eine Firma zu gründen?
Nein, Sie müssen nicht auf den BVI wohnen, um dort eine Firma zu gründen. Allerdings ist es für die steuerliche Anerkennung in Deutschland wichtig, dass die tatsächliche Geschäftsleitung vor Ort erfolgt und eine Betriebsstätte eingerichtet wird. Ohne diese Voraussetzungen könnte das deutsche Finanzamt die Firma nicht anerkennen und im schlimmsten Fall die Nachzahlung von Körperschafts- und Gewerbesteuern plus Säumniszuschläge verlangen.
Sind BVI-Gesellschaften steuerfrei?
BVI-Gesellschaften sind von lokalen Steuern auf den British Virgin Islands befreit, solange sie keine Geschäfte vor Ort tätigen. Für in Deutschland ansässige Personen können jedoch trotzdem Steuern auf Dividenden oder andere Einkünfte anfallen. Anbieter, die vollständige Steuerfreiheit versprechen, verleiten möglicherweise zu einer Steuerhinterziehung, die im Entdeckungsfall hart bestraft wird.
Mit professioneller Beratung und einer durchdachten Unternehmensstruktur können Sie die Vorteile der British Virgin Islands als Unternehmensstandort optimal und rechtskonform nutzen. Kontaktieren Sie unsere Experten für eine individuelle Beratung zu Ihrem spezifischen Vorhaben.