2. August 2025
Luftaufnahme der British Virgin Islands mit türkisblauem Wasser und grünen Inseln

Firmengründung British Virgin Islands (BVI): Rechtssichere Offshore-Gesellschaft gründen

Die British Virgin Islands haben sich als führende Destination für Offshore-Firmengründungen etabliert. Mit politischer Stabilität, attraktiven Steuervorteilen und einem effizienten Registrierungsprozess bieten die BVI ideale Bedingungen für internationale Unternehmer und Investoren. Dieser Leitfaden erklärt die wichtigsten Aspekte der BVI-Firmengründung, rechtliche Rahmenbedingungen und wie Sie eine International Business Company (IBC) rechtskonform etablieren können.

Die British Virgin Islands: Ein Überblick

Die British Virgin Islands bezeichnen eine Inselgruppe aus etwa 60 Inseln östlich von Puerto Rico in der mittleren Karibik. Nur 10 dieser Inseln sind mit rund 21.000 Einwohnern bewohnt. Road Town, die Hauptstadt mit etwa 9.000 Einwohnern, bildet den Regierungssitz der britischen Kronkolonie. Als britisches Überseegebiet ist Englisch die Amtssprache, während der US-Dollar als offizielles Zahlungsmittel fungiert.

Geographische Lage

  • Inselgruppe in der östlichen Karibik
  • Etwa 60 Inseln, davon 10 bewohnt
  • Östlich von Puerto Rico gelegen
  • Hauptstadt: Road Town (ca. 9.000 Einwohner)

Politisches System

  • Britisches Überseegebiet
  • Stabile politische Verhältnisse
  • Englisches Rechtssystem (Common Law)
  • Wirtschaftlich unabhängig

International Business Company (IBC) auf den British Virgin Islands gründen

Die British Virgin Islands, auch Britische Jungferninseln genannt, gehören zu den beliebtesten Standorten für Offshore-Firmengründungen weltweit. Das Land zeichnet sich durch politische und wirtschaftliche Stabilität aus und wird von Investoren als attraktiver Unternehmensstandort geschätzt. Die Firmengründung erfordert nur ein Minimum an Verwaltungsaufwand und ist mit vergleichsweise geringen Gründungskosten durchführbar. Zudem erfolgt die Eintragung ins Firmenregister schnell und effizient.

Dokumente zur Gründung einer International Business Company (IBC) auf den British Virgin Islands

Doppelbesteuerungsabkommen

Die British Virgin Islands haben Doppelbesteuerungsabkommen mit den Ländern Dänemark, Norwegen, Schweden, Schweiz und Japan abgeschlossen. Diese Abkommen können unter bestimmten Umständen steuerliche Vorteile bieten, sollten jedoch im Einzelfall mit einem Steuerberater geprüft werden.

Die größten Vorteile der British Virgin Islands

Wirtschaftliche und rechtliche Vorteile

  • Günstige Gründungskosten und schnelle Registrierung
  • Kein vorgeschriebenes Mindestkapital erforderlich
  • Schnelle Eintragung ins Firmenregister (oft innerhalb von 48 Stunden)
  • Schutz des Vermögens durch Haftungsbeschränkung auf das Stammkapital
  • Umfangreiche Steuerbegünstigungen für internationale Geschäfte
  • Steuerbefreiung der Gesellschaft, solange keine Geschäfte auf den BVI getätigt werden
  • Keine Devisenkontrolle für internationale Transaktionen
  • Keine Pflicht zur Offenlegung von Jahresabschlüssen oder Bilanzen

Steuerbelastung im Vergleich

Die folgende Tabelle verdeutlicht den Unterschied in der Besteuerung zwischen einer deutschen GmbH, einer Onshore-Gesellschaft und einer Offshore-Gesellschaft auf den British Virgin Islands anhand eines Beispiels:

Kennzahl Deutsche GmbH Onshore Gesellschaft BVI Offshore-Gesellschaft
Gewinn 80.000 EUR 80.000 EUR 80.000 EUR
Körperschaftssteuer 12.660 EUR (15,825% inkl. Solidaritätszuschlag) 12.000 EUR (15%) entfällt
Gewerbesteuer 12.180 EUR (Hebesatz Bundesdurchschnitt 435%) entfällt entfällt
Gewinn nach Steuern 55.160 EUR 68.000 EUR 80.000 EUR
Steuerbelastung 24.840 EUR 12.000 EUR 0 EUR

Wichtiger Hinweis: Diese Berechnung berücksichtigt nicht die mögliche Hinzurechnungsbesteuerung nach deutschem Recht. Bei einer Ausschüttung an in Deutschland steuerpflichtige Personen können zusätzliche Steuern anfallen.

Firmengründung auf den British Virgin Islands: Der Prozess

1. Vorbereitung

Auswahl eines Firmennamens, Festlegung der Unternehmensstruktur und Vorbereitung der erforderlichen Dokumente.

2. Registrierung

Einreichung der Unterlagen bei der zuständigen Behörde und Eintragung ins Firmenregister der BVI.

3. Nachbereitung

Eröffnung eines Geschäftskontos, Einrichtung der Geschäftsführung und Erfüllung laufender Compliance-Anforderungen.

Erforderliche Dokumente für die Gründung

  • Beglaubigte Kopie eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises
  • Nachweis der Wohnadresse (z.B. aktuelle Stromrechnung)
  • Bankreferenz oder professionelles Referenzschreiben
  • Kurzer Lebenslauf (je nach Anforderung der Bank)
  • Angaben zur geplanten Geschäftstätigkeit

Rechtliche Anforderungen für BVI-Gesellschaften

Häufige Irrtümer bei der Firmengründung im Ausland

Kann ich als deutscher Staatsbürger eine Firma auf den BVI gründen?

Ja, als deutscher Staatsbürger können Sie eine Firma auf den British Virgin Islands gründen. Allerdings müssen Sie das deutsche Außensteuergesetz beachten, da weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen hinzugerechnet werden können, wenn keine wirtschaftliche Substanz vor Ort vorhanden ist.

Muss ich auf den British Virgin Islands wohnen, um dort eine Firma zu gründen?

Nein, Sie müssen nicht auf den BVI wohnen, um dort eine Firma zu gründen. Allerdings ist es für die steuerliche Anerkennung in Deutschland wichtig, dass die tatsächliche Geschäftsleitung vor Ort erfolgt und eine Betriebsstätte eingerichtet wird. Ohne diese Voraussetzungen könnte das deutsche Finanzamt die Firma nicht anerkennen und im schlimmsten Fall die Nachzahlung von Körperschafts- und Gewerbesteuern plus Säumniszuschläge verlangen.

Sind BVI-Gesellschaften steuerfrei?

BVI-Gesellschaften sind von lokalen Steuern auf den British Virgin Islands befreit, solange sie keine Geschäfte vor Ort tätigen. Für in Deutschland ansässige Personen können jedoch trotzdem Steuern auf Dividenden oder andere Einkünfte anfallen. Anbieter, die vollständige Steuerfreiheit versprechen, verleiten möglicherweise zu einer Steuerhinterziehung, die im Entdeckungsfall hart bestraft wird.

Rechtssichere Firmengründung auf den British Virgin Islands
Die Gründung einer International Business Company (IBC) auf den British Virgin Islands bietet zahlreiche Vorteile für internationale Geschäftsaktivitäten. Entscheidend ist jedoch die rechtskonforme Gestaltung unter Berücksichtigung des deutschen Steuerrechts. Eine reine „Briefkastenfirma“ ohne wirtschaftliche Substanz führt in der Regel zu steuerlichen Nachteilen und rechtlichen Risiken.

Mit professioneller Beratung und einer durchdachten Unternehmensstruktur können Sie die Vorteile der British Virgin Islands als Unternehmensstandort optimal und rechtskonform nutzen. Kontaktieren Sie unsere Experten für eine individuelle Beratung zu Ihrem spezifischen Vorhaben.

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