15. Oktober 2025

Ungarische KFT gründen: Vorteile und Schritte zur Firmengründung in Ungarn

Die Gründung einer ungarischen KFT (Korlátolt Felelősségű Társaság) bietet Unternehmern erhebliche steuerliche Vorteile und einen strategischen Standort im Herzen Europas. Mit nur 9% Körperschaftsteuer, keiner Quellensteuer auf Dividenden und einem unkomplizierten Gründungsprozess zieht Ungarn zunehmend internationale Geschäftsleute an. Dieser Leitfaden erklärt Ihnen alle wichtigen Aspekte zur Firmengründung in Ungarn und wie Sie von den attraktiven Rahmenbedingungen profitieren können – und das alles ohne zwingend vor Ort sein zu müssen.

Warum eine KFT in Ungarn gründen?

Steuerliche Vorteile

  • Nur 9% Körperschaftsteuer – einer der niedrigsten Sätze in der EU
  • Keine Quellensteuer auf Dividendenausschüttungen
  • 0-2% Gewerbesteuer (abhängig vom Standort)
  • Günstige Doppelbesteuerungsabkommen mit vielen Ländern

Einfacher Gründungsprozess

  • 100% Remote-Gründung möglich (ohne Anreise)
  • Schnelle Erteilung einer VAT-Nummer
  • Gründung per Video-Call mit Notariat
  • Geringes Mindeststammkapital (3 Mio. HUF ≈ 8.300 EUR)

Strategische Vorteile

  • EU-Mitgliedschaft mit Zugang zum Binnenmarkt
  • Zentrale Lage in Europa
  • Günstige Fachkräfte (Mindestlohn ca. 624 EUR/Monat)
  • Mehrwährungs-Konten möglich

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Unternehmensformen in Ungarn im Überblick

Bevor Sie eine Firma in Ungarn gründen, sollten Sie die verschiedenen Unternehmensformen kennen. Die KFT (GmbH) ist die beliebteste Option für internationale Unternehmer, aber es gibt auch Alternativen:

Unternehmensform Beschreibung Stammkapital Haftung
KFT (GmbH) Gesellschaft mit beschränkter Haftung, vergleichbar mit der deutschen GmbH 3.000.000 HUF (≈ 8.300 EUR) Beschränkt auf Einlage
Bt. (KG) Kommanditgesellschaft mit mindestens einem unbeschränkt haftenden Gesellschafter Kein Mindestkapital Gemischt (unbeschränkt/beschränkt)
Zrt. (AG) Geschlossene Aktiengesellschaft 5.000.000 HUF (≈ 13.800 EUR) Beschränkt auf Einlage
 

Die KFT ist die optimale Wahl für die meisten internationalen Unternehmer aufgrund der beschränkten Haftung, des überschaubaren Stammkapitals und der einfachen Verwaltungsstruktur.

Ungarische KFT gründen in 5 Schritten

Der Gründungsprozess einer ungarischen KFT ist strukturiert und kann mit der richtigen Unterstützung reibungslos ablaufen. Hier sind die wichtigsten Schritte:

 
  1. Unternehmensform wählen

    Entscheiden Sie sich für die passende Rechtsform. Für die meisten internationalen Unternehmer ist die KFT (GmbH) optimal, da sie eine beschränkte Haftung bietet und relativ einfach zu verwalten ist.

  2. Gründungsunterlagen vorbereiten

    Bereiten Sie die notwendigen Dokumente vor, darunter Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführerbestellung und Firmensitznachweis. Das Stammkapital beträgt 3.000.000 HUF (ca. 8.300 EUR) und muss für die Gründung nicht zwingend eingezahlt werden.

  3. Notarielle Beglaubigung

    Die Gründungsdokumente müssen notariell beglaubigt werden. Dies kann mittlerweile per Video-Call erfolgen, ohne dass Sie nach Ungarn reisen müssen. Die Originalunterlagen werden anschließend nach Ungarn gesandt.

  4. Handelsregistereintragung

    Die Eintragung ins ungarische Handelsregister erfolgt innerhalb von etwa 2-3 Wochen. Gleichzeitig wird eine Steuernummer und bei Bedarf eine EU-VAT-Nummer beantragt.

  5. Bankkonto eröffnen

    Für die Kontoeröffnung bei einer ungarischen Bank ist in der Regel eine persönliche Anwesenheit erforderlich. Alternativ können auch Fintech-Lösungen genutzt werden, die keine Anreise erfordern.

Wichtig zu wissen:

Nach der Gründung ist eine einmalige Anreise des Geschäftsführers nach Ungarn oder zu einer ungarischen Botschaft erforderlich, um bestimmte administrative Aufgaben zu erledigen.

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Kosten für die Gründung einer KFT in Ungarn

Die Kosten für die Gründung und den Betrieb einer ungarischen KFT setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen. Hier erhalten Sie einen Überblick:

Einmalige Gründungskosten

  • Gründungsgebühren: ca. 2.000-3.000 EUR
  • Notarkosten: im Gründungspaket enthalten
  • Handelsregistereintragung: im Gründungspaket enthalten
  • Übersetzung der Dokumente: im Gründungspaket enthalten
  • Stammkapital: 3.000.000 HUF (≈ 8.300 EUR), muss nicht sofort eingezahlt werden

Laufende Kosten

  • Buchhaltung: ab 200 EUR monatlich
  • Jahresabschluss: ca. 500-1.000 EUR jährlich
  • Firmensitz mit Postweiterleitung: ca. 100-200 EUR monatlich
  • Bankkontoführung: ca. 10-50 EUR monatlich
  • Steuerberatung: nach Aufwand

Achten Sie auf versteckte Kosten bei der Wahl Ihres Dienstleisters. Manche Anbieter locken mit günstigen Gründungspaketen, berechnen dann aber hohe Folgekosten für notwendige Zusatzleistungen.

Unser Tipp:

Wählen Sie einen Dienstleister mit transparenter Preisstruktur und umfassendem Service. Die Kosten für eine professionelle Betreuung amortisieren sich schnell durch die erheblichen Steuervorteile.

Steuerliche Vorteile einer ungarischen KFT im Detail

Körperschaftsteuer

Mit nur 9% Körperschaftsteuer bietet Ungarn einen der niedrigsten Steuersätze in der Europäischen Union. Im Vergleich: Deutschland (ca. 30%), Österreich (25%), Schweiz (je nach Kanton 12-24%).

Quellensteuer

Bei Dividendenausschüttungen an ausländische Gesellschafter fällt in Ungarn keine Quellensteuer an. Dies ist besonders vorteilhaft für internationale Unternehmensstrukturen.

Gewerbesteuer

Die lokale Gewerbesteuer beträgt je nach Standort zwischen 0% und 2% des Nettoumsatzes. In bestimmten Regionen können zusätzliche Steueranreize genutzt werden.

Mehrwertsteuer

Der reguläre Mehrwertsteuersatz in Ungarn beträgt 27%. Für bestimmte Waren und Dienstleistungen gelten reduzierte Sätze von 18% oder 5%. Im B2B-Bereich kann das Reverse-Charge-Verfahren angewendet werden.

Wichtiger Hinweis zur Steuerpflicht:

Trotz der Gründung einer ungarischen KFT können für in Deutschland ansässige Gesellschafter weiterhin Steuerpflichten in Deutschland bestehen. Eine fachkundige Steuerberatung ist unerlässlich, um die Vorteile legal zu nutzen und Risiken zu vermeiden.

Steueroptimierung mit Expertenberatung

Lassen Sie sich von unseren Steuerexperten beraten, wie Sie die Vorteile einer ungarischen KFT optimal und rechtskonform nutzen können.

Anforderungen für eine erfolgreiche KFT-Gründung

Um eine ungarische KFT erfolgreich zu gründen und zu betreiben, müssen bestimmte Anforderungen erfüllt werden:

Firmensitz

  • Physische Geschäftsadresse in Ungarn
  • Postempfang und -weiterleitung
  • Möglichkeit der Anmietung eines virtuellen Büros
  • Alternativ: Anmietung eines realen Büros

Geschäftsführung

  • Mindestens ein Geschäftsführer
  • Keine Nationalitätsbeschränkungen
  • Keine Wohnsitzpflicht in Ungarn
  • Einmalige Anreise nach Gründung erforderlich

Dokumentation

  • Gesellschaftsvertrag
  • Geschäftsführerbestellung
  • Firmensitznachweis
  • Bankbestätigung (nach Kontoeröffnung)

Für eine steuerlich anerkannte Betriebsstätte in Ungarn ist es wichtig, dass die tatsächliche Geschäftsleitung vor Ort stattfindet. Dies kann durch lokale Mitarbeiter oder regelmäßige Präsenz der Geschäftsführung gewährleistet werden.

Muss ich als Geschäftsführer in Ungarn wohnen?

Nein, als Geschäftsführer einer ungarischen KFT müssen Sie nicht in Ungarn wohnen. Allerdings ist für eine steuerlich anerkannte Betriebsstätte eine gewisse Präsenz oder lokale Vertretung erforderlich.

Kann ich eine KFT als Einzelperson gründen?

Ja, eine ungarische KFT kann auch als Einpersonengesellschaft gegründet werden, wobei eine Person 100% der Anteile hält und gleichzeitig als Geschäftsführer fungieren kann.

Bankkonto für Ihre ungarische KFT

Ein funktionierendes Geschäftskonto ist essentiell für den Betrieb Ihrer ungarischen KFT. Hier sind die wichtigsten Informationen:

Traditionelle ungarische Banken

  • Persönliche Anwesenheit bei Kontoeröffnung erforderlich
  • Umfangreiche Dokumentation notwendig
  • Höhere Legitimität bei Geschäftspartnern
  • Mehrwährungskonten möglich
  • Monatliche Gebühren: ca. 10-50 EUR

Fintech-Lösungen

  • Kontoeröffnung ohne Anreise möglich
  • Schnellere Einrichtung
  • Oft günstigere Gebühren
  • Mehrwährungskonten Standard
  • Eingeschränkte Akzeptanz bei manchen Geschäftspartnern

Die Wahl des richtigen Bankpartners ist entscheidend für den reibungslosen Geschäftsbetrieb Ihrer ungarischen KFT. Wir empfehlen, sowohl ein traditionelles Bankkonto als auch eine Fintech-Lösung zu nutzen, um maximale Flexibilität zu gewährleisten.

Ungarische KFT im Vergleich zu anderen EU-Standorten

Ungarn bietet im Vergleich zu anderen EU-Standorten einige besondere Vorteile. Hier ein Überblick:

Kriterium Ungarn (KFT) Bulgarien Rumänien Deutschland
Körperschaftsteuer 9% 10% 16% ca. 30%
Quellensteuer auf Dividenden 0% 5% 5% 25%
Mindeststammkapital ca. 8.300 EUR ca. 1 EUR ca. 43 EUR 25.000 EUR
Remote-Gründung Möglich Möglich Möglich Eingeschränkt
Bankkonto ohne Anreise Mit Spezialservice Schwierig Schwierig Möglich

Vorteile Ungarn

  • Niedrigste Körperschaftsteuer in der EU (9%)
  • Keine Quellensteuer auf Dividenden
  • Zentrale Lage in Europa
  • Stabile Wirtschaft und Rechtssystem
  • Gut ausgebildete Fachkräfte

Nachteile Ungarn

  • Höheres Mindeststammkapital als in manchen EU-Ländern
  • Höchster Mehrwertsteuersatz in der EU (27%)
  • Sprachbarriere im Geschäftsalltag
  • Einmalige Anreise nach Gründung erforderlich

Häufig gestellte Fragen zur ungarischen KFT

Ist eine ungarische KFT steuerlich in Deutschland anerkannt?

Ja, eine ungarische KFT wird in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Allerdings ist es wichtig, dass die tatsächliche Geschäftsleitung in Ungarn stattfindet. Andernfalls könnte das deutsche Finanzamt die Gesellschaft als in Deutschland steuerpflichtig einstufen.

Muss das Stammkapital von 3.000.000 HUF vollständig eingezahlt werden?

Nein, für die Gründung ist keine Einzahlung des Stammkapitals erforderlich. Es genügt eine Erklärung, dass die Firma über das Kapital verfügt. Allerdings sollte das Kapital bei Bedarf nachgewiesen werden können.

Wie schnell kann eine ungarische KFT gegründet werden?

Mit professioneller Unterstützung kann eine ungarische KFT innerhalb von 2-3 Wochen gegründet werden. Die Erteilung der VAT-Nummer erfolgt in der Regel innerhalb weniger Tage nach der Eintragung.

Kann ich als Deutscher Geschäftsführer einer ungarischen KFT sein?

Ja, es gibt keine Nationalitätsbeschränkungen für Geschäftsführer einer ungarischen KFT. Sie müssen nicht in Ungarn wohnen, sollten aber für eine steuerlich anerkannte Betriebsstätte regelmäßig vor Ort sein oder lokale Mitarbeiter beschäftigen.

Welche Buchführungspflichten hat eine ungarische KFT?

Eine ungarische KFT muss eine doppelte Buchführung führen und jährlich einen Jahresabschluss erstellen. Die Buchhaltung kann in Forint oder Euro geführt werden. Es empfiehlt sich, mit einem lokalen Steuerberater zusammenzuarbeiten.

Fazit: Ist die ungarische KFT das Richtige für Sie?

Die Gründung einer ungarischen KFT bietet erhebliche steuerliche Vorteile und einen vergleichsweise einfachen Gründungsprozess. Mit nur 9% Körperschaftsteuer, keiner Quellensteuer auf Dividenden und der Möglichkeit einer Remote-Gründung ist sie besonders für international tätige Unternehmer attraktiv.

Allerdings ist es wichtig, die rechtlichen und steuerlichen Aspekte sorgfältig zu prüfen und eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihre Unternehmensstruktur rechtskonform ist und Sie die Vorteile optimal nutzen können.

 

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