Die wichtigsten Vorteile einer Firmengründung in Hongkong
Hongkong hat sich den Ruf als „besonders wirtschaftsfreundlicher Standort“ erarbeitet. Die Sonderverwaltungszone bietet zahlreiche Vorteile, die sie zu einem attraktiven Ziel für internationale Unternehmer machen.
Attraktives Steuersystem
Ausländische Einkünfte sind in Hongkong steuerbefreit (0% Steuern). Nur lokal generierte Gewinne werden mit einem Steuersatz von 16,5% besteuert. Es gibt keine Mehrwertsteuer und keine Quellensteuer auf Dividenden.
Strategische Lage
Als „Tor zu China und der Welt“ bietet Hongkong eine zentrale geographische Lage innerhalb Asiens. Der wichtige Verkehrsknotenpunkt verfügt über einen der größten Containerhäfen der Welt und exzellente Infrastruktur.
Stabiles Rechtssystem
Hongkong verfügt über ein auf britischem Recht basierendes Rechtssystem, das Rechtssicherheit bietet. Die Economic Analysis and Business Facilitation Unit (EABFU) wurde eingerichtet, um das Wirtschaftswachstum zu fördern.
Grundvoraussetzungen für die Gründung einer Hong Kong Limited

Formale Anforderungen
- Mindestkapital von 1 HKD (üblicherweise 10.000 HKD)
- Mindestens ein Aktionär (natürliche oder juristische Person)
- Mindestens ein Direktor (kann mit dem Aktionär identisch sein)
- Ein Company Secretary mit Sitz in Hongkong
- Eine physische Geschäftsadresse in Hongkong
- Eine Firmensatzung, die den Geschäftszweck regelt
Benötigte Dokumente für die Gründung
Für die Gründung werden lediglich eine beglaubigte Ausweis- oder Passkopie und ein Adressnachweis (z.B. Stromrechnung) benötigt. Je nach gewählter Bank können zusätzliche Dokumente wie ein kurzer Lebenslauf oder eine Bankreferenz erforderlich sein.
Wichtige Steuerhinweise für deutsche Unternehmer
Achtung: Ohne Holding-Struktur drohen in Deutschland Nachteile durch das Außensteuergesetz.
Die direkte Beteiligung an einer Hong Kong Limited ist für Personen mit Wohnsitz in Deutschland nicht empfehlenswert, da dies zur Hinzurechnungsbesteuerung nach deutschem Recht führen kann.
Typische Steuerfallen bei der Firmengründung in Hongkong
Häufige Fehler
- Reine „Briefkastenfirma“ ohne ausreichende Substanz in Hongkong
- Fehlende Holding-Struktur bei deutscher Steuerpflicht
- Geschäftsleitung faktisch in Deutschland statt in Hongkong
- Unzureichende Dokumentation der Geschäftstätigkeit
- Einsatz eines Treuhand-Direktors mit unrealistisch niedrigem Gehalt
Rechtskonforme Lösungen
- Einrichtung einer echten Betriebsstätte mit angemieteten Büroräumen
- Einsatz einer Holding in einem Land mit Doppelbesteuerungsabkommen
- Anstellung eines lokalen Geschäftsführers mit angemessenem Gehalt
- Sorgfältige Dokumentation aller Geschäftsvorgänge
- Professionelle Steuerberatung vor der Gründung
Vermeiden Sie kostspielige Steuerfallen
Die Bedeutung von Doppelbesteuerungsabkommen und Holding-Strukturen
Da Hongkong kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland unterhält, ist für deutsche Unternehmer eine durchdachte Struktur besonders wichtig.
Länder mit Doppelbesteuerungsabkommen mit Hongkong
Hongkong hat Doppelbesteuerungsabkommen mit folgenden Ländern abgeschlossen: Österreich, Belgien, Brunei, Tschechische Republik, Frankreich, Ungarn, Indonesien, Irland, Japan, Kuwait, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Niederlande, Neuseeland, China, Portugal, Spanien, Schweiz, Thailand, Großbritannien und Vietnam.
Eine Holding-Gesellschaft in einem Land mit Doppelbesteuerungsabkommen mit Hongkong kann die steuerlichen Vorteile einer Hongkong Limited für deutsche Unternehmer rechtssicher nutzbar machen.
Empfohlene Holding-Strukturen
Holding-Standort | Vorteile | Besonderheiten |
Luxemburg | DBA mit Hongkong, EU-Mitglied, attraktives Steuersystem | Steuerbefreiung für Dividenden und Kapitalgewinne möglich |
Niederlande | DBA mit Hongkong, EU-Mitglied, gutes Geschäftsumfeld | Participation Exemption für Dividenden |
Österreich | DBA mit Hongkong, deutschsprachig, EU-Mitglied | Internationale Beteiligungserträge können steuerfrei sein |
Steuerbelastung im Vergleich: Deutsche GmbH vs. Hongkong Limited
Anhand eines Beispiels mit 80.000 EUR Gewinn wird der Unterschied in der Steuerbelastung zwischen einer deutschen GmbH und einer Hongkong Limited deutlich:
Position | Deutsche GmbH | Hongkong Limited | Hongkong Limited (ausländische Einkünfte) |
Gewinn | 80.000 EUR | 80.000 EUR | 80.000 EUR |
Körperschaftssteuer | 12.660 EUR (15,825% inkl. Solidaritätszuschlag) | 13.200 EUR (16,5%) | 0 EUR |
Gewerbesteuer | 12.180 EUR (Hebesatz 435%) | 0 EUR | 0 EUR |
Gewinn nach Steuern | 55.160 EUR | 66.800 EUR | 80.000 EUR |
Steuerbelastung | 24.840 EUR | 13.200 EUR | 0 EUR |
Wichtig: Territoriales Steuerprinzip in Hongkong
In Hongkong gilt das Territorialprinzip: Nur Gewinne, die tatsächlich in Hongkong erwirtschaftet werden, unterliegen der lokalen Besteuerung. Einkünfte aus dem Ausland sind grundsätzlich steuerfrei.
Das deutsche Außensteuergesetz (AStG) und seine Auswirkungen
Wann greift die Hinzurechnungsbesteuerung?
Die Hinzurechnungsbesteuerung kommt zur Anwendung, wenn:
- Eine in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Person beherrschenden Einfluss auf eine ausländische Gesellschaft hat (mehr als 50% der Anteile)
- Die ausländische Gesellschaft in einem Niedrigsteuergebiet (unter 25% Ertragssteuer) ansässig ist
- Die ausländische Gesellschaft hauptsächlich passive Einkünfte erzielt
Die Hinzurechnungsbesteuerung führt dazu, dass Gewinne der ausländischen Gesellschaft dem deutschen Anteilseigner zugerechnet werden – auch wenn keine Ausschüttung erfolgt.
Lösungsansatz: Aktiveinkünfte und Substanz
Um die Hinzurechnungsbesteuerung zu vermeiden, sind zwei Hauptansätze möglich:
- Erzielung von Aktiveinkünften nach §8 AStG in Hongkong
- Einrichtung einer Holding-Struktur in einem Land mit Doppelbesteuerungsabkommen
Praktische Tipps für eine erfolgreiche Firmengründung in Hongkong

Substanz statt Briefkastenfirma
Um steuerliche und rechtliche Probleme zu vermeiden, sollte Ihre Hongkong-Gesellschaft über echte wirtschaftliche Substanz verfügen:
- Anmietung eines echten Büros (kein reines Registered Office)
- Anstellung lokaler Mitarbeiter oder eines Geschäftsführers mit angemessenem Gehalt
- Tatsächliche Geschäftstätigkeit in Hongkong
- Lokale Bankkonten und Geschäftsbeziehungen
- Regelmäßige Geschäftsreisen nach Hongkong
Jährliche Pflichten einer Hongkong Limited
- Jährliche Erneuerung der Gewerbeerlaubnis (Business Registration)
- Einreichung eines Annual Return beim Companies Registry
- Erstellung einer geprüften Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
- Einreichung der Steuererklärung (Profits Tax Return)
- Aktualisierung der Gesellschafterinformationen bei Änderungen

Bankkonto-Eröffnung
Die Eröffnung eines Bankkontos für eine Hongkong Limited ist in den letzten Jahren anspruchsvoller geworden:
- Persönliche Anwesenheit des wirtschaftlich Berechtigten ist meist erforderlich
- Umfangreiche Dokumentation der Geschäftstätigkeit wird verlangt
- Alternative Banklösungen in anderen Ländern können sinnvoll sein
- Professionelle Unterstützung bei der Kontoeröffnung ist empfehlenswert
Professionelle Unterstützung bei Ihrer Firmengründung in Hongkong

Eine Firmengründung in Hongkong bietet zahlreiche Vorteile, erfordert jedoch fundierte Kenntnisse der steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Unsere Experten unterstützen Sie bei jedem Schritt – von der Planung über die Gründung bis zur laufenden Verwaltung.
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Chancen und Herausforderungen einer Firmengründung in Hongkong
Eine Firmengründung in Hongkong bietet erhebliche steuerliche und strategische Vorteile, insbesondere für Unternehmen mit internationalem Fokus. Das attraktive Steuersystem, die hervorragende Infrastruktur und die strategische Lage als „Tor zu China“ machen Hongkong zu einem interessanten Standort.
Für deutsche Unternehmer ist jedoch eine sorgfältige Planung unter Berücksichtigung des deutschen Außensteuergesetzes unerlässlich. Eine reine „Briefkastenfirma“ ohne wirtschaftliche Substanz führt unweigerlich zu steuerlichen Problemen. Mit der richtigen Struktur – etwa einer Holding in einem Land mit Doppelbesteuerungsabkommen – können die Vorteile jedoch rechtssicher genutzt werden.
Entscheidend ist eine professionelle Beratung vor der Gründung, um eine maßgeschneiderte Lösung zu entwickeln, die sowohl steuereffizient als auch rechtlich einwandfrei ist.