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Was ist eine Familienstiftung und welche Zwecke erfüllt sie?
Eine Familienstiftung ist eine juristische Person, die von einer Familie gegründet wird, um ihr gemeinsames Vermögen langfristig zu verwalten und zu schützen. Im Gegensatz zu gemeinnützigen Stiftungen dient sie primär den Interessen der Stifterfamilie und ihrer Nachkommen.
Hauptzwecke einer Familienstiftung
- Langfristige Vermögenssicherung über Generationen hinweg
- Schutz des Familienvermögens vor Gläubigern und externen Ansprüchen
- Geregelte Unternehmensnachfolge ohne Zersplitterung
- Steueroptimierung bei Vermögensübertragung
- Finanzielle Versorgung von Familienmitgliedern
- Vermeidung von Erbstreitigkeiten durch klare Regelungen
Rechtliche Grundlagen einer Familienstiftung
Stiftungsgeschäft
Das Stiftungsgeschäft ist die rechtliche Grundlage der Stiftung. Es enthält den Stifterwillen und muss schriftlich verfasst werden. Darin werden Name, Zweck, Sitz und Vermögensausstattung der Stiftung festgelegt.
Stiftungssatzung
Die Satzung regelt die Organisation und Verwaltung der Stiftung. Sie definiert die Stiftungsorgane, deren Aufgaben und Befugnisse sowie die Verwendung der Stiftungserträge für die Begünstigten.
Behördliche Anerkennung
In Deutschland muss eine Stiftung von der zuständigen Stiftungsbehörde des jeweiligen Bundeslandes anerkannt werden. Im Ausland gelten die jeweiligen landesspezifischen Regelungen.
Anerkennung einer Stiftung durch die zuständige Aufsichtsbehörde
Damit eine Stiftung rechtsfähig wird und am Rechtsverkehr teilnehmen kann, müssen die zivilrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Nach § 80 BGB ist die Stiftung eine mit einem bestimmten Vermögen zu einem bestimmten Zweck ausgestattete juristische Person ohne eigene Mitglieder.
Die Entstehung einer Stiftung hängt maßgeblich vom Stiftungsgeschäft und der Anerkennung durch die zuständige Behörde ab. Sind die geltenden Voraussetzungen erfüllt, hat der Stifter Anspruch auf Anerkennung der Stiftung nach § 82 Satz 1 BGB. Eine weitere Bedingung ist, dass der Stiftungszweck gesichert erscheint, was in der Regel anhand des vorhandenen Vermögens und dessen Anlage geprüft wird.
Familienstiftung im Inland oder Ausland gründen: Ein Vergleich
Vorteile einer inländischen Familienstiftung
- Rechtssicherheit durch etabliertes deutsches Stiftungsrecht
- Einfachere Kommunikation mit Behörden
- Keine Anwendung des § 15 AStG (Hinzurechnungsbesteuerung)
- Hohe Akzeptanz bei Geschäftspartnern und Banken
- Keine Sprachbarrieren bei der Verwaltung
Vorteile einer ausländischen Familienstiftung
- Potentiell günstigere steuerliche Rahmenbedingungen
- Höhere Flexibilität bei der Gestaltung
- Größerer Schutz vor Gläubigerzugriffen
- Mehr Diskretion bei Vermögensverwaltung
- Internationale Diversifikation des Vermögens
Familienstiftung im Inland gründen
Die Gründung einer Familienstiftung im Inland bietet zahlreiche Vorteile, insbesondere die Rechtssicherheit und die Vermeidung komplexer internationaler Steuerregelungen. Durch die klare Definition der Zwecke und Regeln der Stiftung sorgt eine inländische Familienstiftung für Transparenz und Fairness.
Familienstiftung im Ausland gründen
Die Gründung einer Familienstiftung im Ausland erfordert einen höheren rechtlichen und organisatorischen Aufwand, kann aber steuerliche und rechtliche Vorteile bieten. Beliebte Standorte sind Liechtenstein, die Schweiz, Luxemburg, Zypern und andere Länder mit vorteilhaften Stiftungsregelungen.
Nach § 15 Absatz 1 AStG werden Einkünfte einer ausländischen Familienstiftung grundsätzlich dem Stifter oder den Bezugsberechtigten zugerechnet. Diese Regelung gilt jedoch nicht, wenn bestimmte Ausnahmetatbestände erfüllt sind.
Steuerliche Aspekte einer Familienstiftung
Die steuerlichen Aspekte spielen bei der Entscheidung für eine Familienstiftung eine zentrale Rolle. Sowohl im Inland als auch im Ausland gibt es spezifische steuerliche Regelungen zu beachten.
Steuerart | Inländische Familienstiftung | Ausländische Familienstiftung |
Körperschaftsteuer | 15% zzgl. Solidaritätszuschlag (15,825%) | Je nach Land unterschiedlich (z.B. Liechtenstein 12,5%) |
Erbschaftsteuer | Alle 30 Jahre Ersatzerbschaftsteuer | Je nach Land, oft keine Ersatzerbschaftsteuer |
Ausschüttungen | Kapitalertragsteuer 25% beim Empfänger | Zurechnung nach § 15 AStG möglich |
Vermögensteuer | Keine (in Deutschland abgeschafft) | Je nach Land unterschiedlich |
Besteuerung einer inländischen Familienstiftung
Eine inländische Familienstiftung unterliegt als Körperschaft der Körperschaftsteuer in Höhe von 15% zuzüglich Solidaritätszuschlag. Alle Einkünfte der Stiftung werden mit diesem Steuersatz belastet. Ausschüttungen an Begünstigte (Destinatäre) gelten als Kapitalerträge und unterliegen beim Empfänger der Kapitalertragsteuer.
Besteuerung einer ausländischen Familienstiftung
Bei ausländischen Familienstiftungen ist besonders § 15 AStG zu beachten. Danach werden Einkünfte einer ausländischen Familienstiftung grundsätzlich dem Stifter oder den Bezugsberechtigten zugerechnet, sofern diese in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Eine Ausnahme gilt unter bestimmten Voraussetzungen für Stiftungen mit Sitz in der EU oder im EWR.
Wichtig: Die Anerkennung einer ausländischen Familienstiftung nach § 15 Absatz 6 AStG erfordert, dass die Stiftung ihren Sitz in einem EU/EWR-Staat hat, dem Stifter das Vermögen rechtlich und tatsächlich entzogen ist und ein Amtshilfeabkommen zwischen Deutschland und dem Sitzstaat besteht.
Organisationsstruktur einer Familienstiftung
Die Organisationsstruktur einer Familienstiftung wird in der Stiftungssatzung festgelegt und umfasst verschiedene Organe mit spezifischen Aufgaben und Befugnissen.
Stiftungsvorstand
Der Vorstand ist das geschäftsführende Organ der Stiftung. Er vertritt die Stiftung nach außen, verwaltet das Stiftungsvermögen und setzt die Stiftungszwecke um. Der Vorstand kann aus Familienmitgliedern und/oder externen Fachleuten bestehen.
Kuratorium/Stiftungsrat
Das Kuratorium überwacht den Vorstand und stellt sicher, dass die Stiftung im Sinne des Stifters geführt wird. Es kann Entscheidungen des Vorstands genehmigen oder ablehnen und vertritt die Interessen der Familie innerhalb der Stiftung.
Begünstigte (Destinatäre)
Die Begünstigten sind die Personen, die von der Stiftung profitieren. In der Stiftungssatzung wird genau festgelegt, wer zum Kreis der Begünstigten gehört und unter welchen Bedingungen Leistungen gewährt werden.
Die klare Definition der Organe und ihrer Aufgaben ist entscheidend für eine reibungslose Funktionsweise der Familienstiftung. Durch eine durchdachte Organisationsstruktur können potenzielle Konflikte vermieden und die langfristigen Ziele der Stiftung gesichert werden.
Praktische Schritte zur Gründung einer Familienstiftung
Die Gründung einer Familienstiftung erfordert eine sorgfältige Planung und die Einhaltung verschiedener rechtlicher und steuerlicher Vorgaben. Hier sind die wichtigsten Schritte im Überblick:
- Konzeptionelle PlanungDefinieren Sie die Ziele der Stiftung, den Kreis der Begünstigten und die grundlegende Struktur. Klären Sie, ob die Stiftung im In- oder Ausland errichtet werden soll.
- Rechtliche und steuerliche BeratungKonsultieren Sie Experten für Stiftungsrecht und internationales Steuerrecht, um die optimale Gestaltung für Ihre individuelle Situation zu finden.
- Erstellung des StiftungsgeschäftsVerfassen Sie das Stiftungsgeschäft mit allen erforderlichen Angaben zu Name, Zweck, Sitz und Vermögensausstattung der Stiftung.
- Ausarbeitung der StiftungssatzungErstellen Sie eine detaillierte Satzung, die die Organisation und Verwaltung der Stiftung regelt, einschließlich der Stiftungsorgane und ihrer Befugnisse.
- Bereitstellung des StiftungsvermögensÜbertragen Sie das für die Stiftung vorgesehene Vermögen. Dies kann Bargeld, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder andere Vermögenswerte umfassen.
- Antrag auf AnerkennungReichen Sie den Antrag auf Anerkennung bei der zuständigen Stiftungsbehörde ein. Bei ausländischen Stiftungen ist das entsprechende Verfahren im jeweiligen Land zu beachten.
- Steuerliche RegistrierungMelden Sie die Stiftung beim zuständigen Finanzamt an und klären Sie alle steuerlichen Aspekte, insbesondere bei grenzüberschreitenden Sachverhalten.
Tipp: Für die Gründung einer Familienstiftung im Ausland sollten Sie sich frühzeitig über die spezifischen Anforderungen des jeweiligen Landes informieren. Beliebte Standorte wie Liechtenstein, die Schweiz oder Luxemburg haben unterschiedliche Regelungen und Voraussetzungen.
Fallbeispiele: Familienstiftungen in der Praxis
Anhand von zwei Fallbeispielen möchten wir Ihnen zeigen, wie Familienstiftungen in der Praxis funktionieren und welche Vorteile sie bieten können.
Fallbeispiel 1: Inländische Familienstiftung zur Unternehmensnachfolge
Ein Unternehmer mit einem mittelständischen Betrieb (Wert: 5 Mio. Euro) und zwei Kindern, von denen nur eines im Unternehmen tätig ist, gründet eine Familienstiftung. Das Unternehmen wird in die Stiftung eingebracht, die Stiftung wird Alleineigentümerin.
Die Stiftungssatzung regelt, dass das im Unternehmen tätige Kind die Geschäftsführung übernimmt, während beide Kinder zu gleichen Teilen von den Erträgen profitieren. Dadurch wird eine Zersplitterung des Unternehmens verhindert und gleichzeitig eine faire Behandlung beider Kinder sichergestellt.
Fallbeispiel 2: Ausländische Familienstiftung zur Vermögensdiversifikation
Eine vermögende Familie mit internationalen Geschäftsinteressen gründet eine Familienstiftung in Liechtenstein. Das Stiftungsvermögen umfasst internationale Immobilien, Wertpapiere und Unternehmensbeteiligungen im Wert von 20 Mio. Euro.
Die Stiftung ermöglicht eine zentrale Verwaltung des internationalen Vermögens und optimiert die steuerliche Situation. Durch die klaren Regelungen in der Stiftungssatzung wird sichergestellt, dass das Vermögen über Generationen hinweg erhalten bleibt und die Familie langfristig davon profitieren kann.
Diese Fallbeispiele zeigen, wie Familienstiftungen individuell an die Bedürfnisse und Ziele der Stifterfamilie angepasst werden können. Je nach Situation kann eine inländische oder ausländische Stiftung die bessere Wahl sein.
Die Gründung einer Familienstiftung im In- oder Ausland ist eine strategische Entscheidung, die sorgfältig abgewogen werden sollte. Eine professionelle Beratung ist unerlässlich, um die individuell beste Lösung zu finden.
Eine Familienstiftung lohnt sich besonders, wenn Sie:
- Ein größeres Vermögen langfristig sichern möchten
- Eine geregelte Unternehmensnachfolge anstreben
- Ihr Vermögen vor Zersplitterung schützen wollen
- Die finanzielle Versorgung Ihrer Familie über Generationen hinweg sicherstellen möchten
- Eine steueroptimierte Vermögensübertragung planen
Wägen Sie die Vor- und Nachteile sorgfältig ab und lassen Sie sich von Experten beraten, um die für Ihre individuelle Situation optimale Lösung zu finden. Mit der richtigen Planung und Umsetzung kann eine Familienstiftung ein wertvolles Instrument für die langfristige Sicherung Ihres Vermögens und die Versorgung Ihrer Familie sein.