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Non Dom Zypern

Auswandern auf Zypern, Non Dom Vorteile und die Wegzugbesteuerung 2020.

Seit 2020 wurden in Deutschland mehrere steuerliche Regelungen verschärft, die besonders Unternehmer, Investoren und vermögendere Privatpersonen treffen. Dazu gehört vor allem die stärker gefasste Wegzugsbesteuerung: Wer Deutschland verlässt und Anteile an Kapitalgesellschaften hält, kann auf nicht realisierte Wertzuwächse besteuert werden, ohne tatsächlich verkauft zu haben. Die frühere Möglichkeit, diese Steuer über lange Zeit zu stunden, wurde deutlich eingeschränkt, was Wegzüge ins Ausland finanziell deutlich unattraktiver macht.

Für viele, die schon länger mit dem Gedanken spielen, Deutschland zu verlassen, erhöht das den Druck, sich frühzeitig zu informieren und rechtzeitig zu handeln. Online finden sich zahlreiche Fachbeiträge und Analysen von Steuerberatern, die sehr detailliert auf die Wegzugsbesteuerung eingehen – eine individuelle Beratung ersetzt das aber nicht.

Warum Zypern als Ziel attraktiv ist

Zypern ist kein klassisches „Steuerparadies“, bietet aber innerhalb der EU ein insgesamt deutlich günstigeres Steuer‑ und Abgabenniveau als Deutschland.

Wichtige Punkte:

  • Keine Einkommenssteuer bis 19.500 € Jahreseinkommen; erst darüber greifen progressive Sätze, beginnend bei 20 % und ansteigend bis maximal 35 %.
  • Keine Erbschaftsteuer und keine Vermögenssteuer – Vermögen an sich wird nicht separat besteuert.
  • Für viele Zuzügler ist das Verhältnis aus Steuerlast, Lebenshaltungskosten und Lebensqualität deutlich attraktiver als in Mitteleuropa.

Sozialversicherung & Krankenversicherung (GESY)

Seit 2019 gibt es in Zypern das allgemeine Gesundheitssystem GESY, ein nationales Krankenversicherungssystem. Beiträge fallen im Wesentlichen auf arbeits‑ und kapitalsbezogene Einkünfte an:

  • GESY‑Beitragssatz: rund 2,65 % auf die meisten relevanten Einkünfte bis zu einem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag.
  • Im Gegenzug besteht Zugang zu einem breiten Netz von Ärzten, Kliniken und auch vielen privaten Einrichtungen, die mit GESY kooperieren.

Sozialversicherungspflicht besteht hauptsächlich für Erwerbseinkommen (Angestellte, Selbständige); reine Kapitaleinkünfte lösen meist keine klassischen Renten‑ oder Arbeitslosenbeiträge aus, wohl aber GESY‑Anteile.

Non-Dom-Status in Zypern – Grundidee und Vorteile

Zypern hat für zuziehende Steuerinländer das sogenannte Non‑Domiciled‑Regime („Non‑Dom“) geschaffen. Es richtet sich vor allem an Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Zypern verlegen und dort langfristig ansässig sind, aber bisher nicht zyprisch „domiciled“ waren.

Zentrale Vorteile des Non‑Dom‑Status:

  • 0 % Steuer auf Dividenden
  • 0 % Steuer auf Zinserträge
  • 0 % Steuer auf viele Arten von Kapitalgewinnen (z. B. Kursgewinne aus Wertpapieren), soweit sie nicht in Zypern belegene Wertzuwächse betreffen
  • Der Status gilt in der Regel für bis zu 17 Jahre ab Beginn der zyprischen Steueransässigkeit.

Für Investoren, Trader, Beteiligungsinhaber und Vermögensverwalter ist das besonders interessant, weil das internationale Anlagevermögen weitgehend steuerfrei auf Zypern gehalten werden kann.

Voraussetzungen für den Non-Dom-Status

Non‑Dom ist nicht automatisch mit der Wohnsitznahme verknüpft, sondern erfordert einige Bedingungen:

  • Steuerliche Ansässigkeit in Zypern (z. B. nach der „60‑Tage‑Regel“ oder der klassischen „183‑Tage‑Regel“).
  • Mindestens 60 Aufenthaltstage pro Jahr in Zypern, kein längerer Aufenthalt in einem anderen einzelnen Staat und kein dortiger steuerlicher Wohnsitz.
  • Verlagerung des Lebensmittelpunkts: Wohnsitz (Mietvertrag oder Eigentum) und persönliche Bindungen nach Zypern.
  • Eine Form von wirtschaftlicher Substanz, z. B. eine zyprische Firma, selbständige Tätigkeit oder nachweisbares Einkommen aus dem Ausland, das von Zypern aus verwaltet wird.

Wohnsitz‑Substanz bedeutet u. a. eine feste Anschrift (Mietvertrag oder eigenes Objekt) und laufende Kosten wie Strom‑/Wasserrechnungen auf den eigenen Namen. Geschäftliche Substanz umfasst etwa eine zyprische Kapitalgesellschaft, eine registrierte Selbständigkeit oder mandatierte Tätigkeiten für ausländische Auftraggeber, die von Zypern aus erbracht werden.

Schritt-für-Schritt zum Non-Dom-Status

  1. Aufenthalt und Wohnsitz klären
    • Wohnung oder Zimmer mit Mietvertrag in Zypern anmieten oder Immobilie erwerben.
    • Yellow Slip (Aufenthaltsbescheinigung für EU‑Bürger) beantragen.
  2. Wirtschaftliche Substanz schaffen
    • Firmengründung in Zypern oder Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit.
    • Alternativ: Nachweis über ausländische Einkünfte, die von Zypern aus gesteuert werden.
  3. Steuerliche Registrierung
    • Steuernummer bei der zyprischen Steuerbehörde beantragen.
    • Sozialversicherungsnummer und – falls relevant – GESY‑Registrierung vornehmen.
  4. Non-Dom-Antrag einreichen
    Typische Unterlagen laut Erfahrungsbericht:
    • Zyprische Sozialversicherungsnummer
    • Yellow Slip
    • Passkopie
    • Geburtsurkunde (englische Übersetzung)
    • Geburtsurkunde des Vaters (ebenfalls übersetzt), da teils zur Domicile‑Prüfung verwendet
    • Nachweis einer Krankenversicherung
    • Mietvertrag oder Eigentumsurkunde (Title Deed)

Die Bearbeitungszeit liegt erfahrungsgemäß bei etwa 2–3 Monaten, bis der formelle Non‑Dom‑Bescheid der Steuerbehörde vorliegt. Ab diesem Zeitpunkt gelten die Non‑Dom‑Vorteile für bis zu 17 Jahre.

Wohnkosten, Substanz und „Mieternetzwerk“-Ansätze

Mit der zunehmenden Zuwanderung nach Zypern sind die Mieten seit 2017 vor allem in gefragten Regionen wie Paphos, Limassol und Larnaka deutlich gestiegen. Eine einfache Wohnung in Paphos kostet 2025 typischerweise ab etwa 400 € im Monat, in sehr beliebten Gegenden teils mehr.

Für Personen, die nur 60–120 Tage im Jahr physisch in Zypern sein wollen, bieten sich Modelle an wie:

  • WG‑Zimmer oder Co‑Living in einer größeren Villa, um Wohnkosten zu teilen.
  • Langfristiger Mietvertrag mit Teiluntervermietung oder zeitweiser Kurzzeitvermietung bei Abwesenheit (unter Beachtung der lokalen Vorschriften).
  • Beteiligung an einem „Mieternetzwerk“, bei dem man ein festes Zimmer/Adresse hat, aber die Immobilie von einer Verwaltung durchgehend betreut wird.

Solche Konstruktionen können helfen, die Substanzanforderungen (Adresse, Utility Bills, realer Aufenthalt) zu erfüllen, ohne ein eigenes, teuer leerstehendes Objekt zu halten.

Arbeiten und Unternehmertum auf Zypern

Zypern ist nicht nur für reine Kapitalanleger interessant, sondern auch für Arbeitnehmer, Freelancer und Gründer.

  • Viele kleine und mittlere Unternehmen werden von Einwanderern geführt, insbesondere in Tourismus, Gastronomie, Freizeit, Dienstleistungen und Handwerk.
  • Für qualifizierte Fachkräfte gibt es Jobs in IT, Online‑Gaming, Call‑Centern, Finanzdienstleistungen und Unternehmensberatung.
  • Es existieren zahlreiche Jobbörsen und Personalagenturen, über die internationale Kandidaten Stellen finden können; Englisch ist in vielen Unternehmen ausreichend.

Wer ein eigenes Business startet, profitiert von vergleichsweise schlanken Strukturen, moderaten Lohnnebenkosten und einem EU‑Rechtsrahmen. Gleichzeitig bleibt Unternehmertum natürlich mit Risiko verbunden – ohne Vorbereitung und Business‑Plan ist die Auswanderung auch nach Zypern kein Selbstläufer.

Kosten, Dienstleister und Qualität

Für Firmengründung, Yellow‑Slip‑Antrag und Non‑Dom‑Beantragung werden von Dienstleistern sehr unterschiedliche Paketpreise verlangt.

Typische Größenordnungen aus Praxisberichten:

  • Firmengründung: ca. 1.200–5.000 €
  • Unterstützung Yellow Slip: ca. 100–1.200 €
  • Non‑Dom‑Antrag: ca. 200–1.500 €

Nicht allein der Preis, sondern vor allem die Fachkompetenz des Steuerberaters oder Anwalts ist entscheidend – Fehlberatungen bei Wegzug, Doppelbesteuerung oder Non‑Dom‑Antrag können im schlimmsten Fall fünf‑ bis sechsstellige Summen kosten.

Soziale Absicherung und Perspektiven

Wer in Zypern angestellt arbeitet und in die Sozialversicherung einzahlt, hat Anspruch auf Leistungen wie Arbeitslosenunterstützung, Rentenansprüche, Familienleistungen und den Zugang zum GESY‑System. Für viele Auswanderer ergibt sich damit eine Kombination aus:

  • Deutlich niedrigerer Steuerlast im Vergleich zu Deutschland
  • Solider Grundabsicherung durch GESY und Sozialversicherung
  • Möglichkeiten, Kapitalerträge jahrelang weitgehend steuerfrei zu vereinnahmen (Non‑Dom)

Dazu kommen Klima, Lebensqualität, EU‑Mitgliedschaft und eine insgesamt dynamische Entwicklung im Immobilien‑ und Dienstleistungssektor.

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5 Kommentare

  1. Hi Alexander,

    vielen lieben Dank für diese hilfreichen Informationen!
    Mein Chef gründet im Oktober auf Zypern eine Ltd. und ich möchte mich sehr gern dort als Digital Nomade niederlassen (noch bin ich angestellt), Erstmal mit 60-183 Tagen, aber mein Ziel war es immer schon, auf einer schönen Mittelmeerinsel zu leben und der Wahnwitz-BRD endlich den Rücken zu kehren.
    Über ein Telefonat würde ich mich sehr freuen.
    Beste Grüße aus Hamburg
    Janine

  2. Hallo Alexander,
    ich möchte meinen steuerlichen Wohnsitz aus dem Vielvölkerstaat DE nach CY verlegen. Lebe von Rente und Kapitaleinkünften. Ich komme im März nach CY. Kannst du mir einen Kontakt nennen, der mich bei der Angelegenheit beraten kann ? Vielen Dank.
    Werner Otto Peylo

    1. Hallo Werner,
      du kannst auf Zypern sich bei jeden Anwalt oder Stb diesbezüglich beraten lassen. Das ist keine so schwehre Angelegenheit.
      Wohnsitz Ummelden, Yellow Slip holen, dann Non Dom und gut ist es.
      Gruße

  3. Hallo Alexander,

    ich interessiere mich für das Thema Mieternetzwerk. Kannst du mir hierzu mehr Infos schicken? Gerne können wir auch dazu telefonieren.

    Viele Grüße
    Daniel

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