Zypern ist nicht nur wegen seines Klimas, sondern auch wegen seiner Steuerpolitik ein beliebtes Ziel für Auswanderer aus der EU. Viele entscheiden sich, auf der Insel dauerhaft zu leben und erzielen dort ihr Einkommen, beispielsweise durch die Vermietung von Immobilien. Doch beim Zugang zum zypriotischen Gesundheitssystem GESY (General Health System) gibt es einige entscheidende Hürden, die insbesondere EU-Bürger mit passivem Einkommen betreffen.
Als Autor, der sich tief in die gesetzliche Lage und Verwaltungspraxis in Zypern eingelesen hat, möchte ich in diesem Beitrag umfassend erklären, wer Anspruch auf GESY hat, was der Unterschied zwischen MEU1 und MEU3 bedeutet, wie Mieteinnahmen steuerlich und sozialrechtlich behandelt werden, und warum viele Auswanderer trotz Steuerzahlungen zunächst keine Leistungen erhalten. Zudem beleuchte ich relevante Gesetzesänderungen seit 2022 und zeige konkrete Handlungsoptionen auf.
Wer hat Anspruch auf GESY?
Nach zypriotischem Gesetz ist der Zugang zu GESY an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Die Health Insurance Organisation (HIO) definiert mehrere Gruppen, die als „beneficiaries“ gelten:
- Angestellte oder Selbstständige in Zypern – Wer in einem formellen Arbeitsverhältnis steht oder als Selbständiger registriert ist, zahlt automatisch Sozialversicherungsbeiträge und ist damit GESY-berechtigt.
- Dauerhaft auf Zypern lebende EU-Bürger mit MEU3 – Wer mindestens fünf Jahre ununterbrochen legal in Zypern lebt, kann eine permanente Aufenthaltsgenehmigung (MEU3) beantragen. Mit diesem Status besteht ein automatischer Anspruch auf GESY, auch ohne Erwerbstätigkeit.
- Angehörige eines GESY-Versicherten – Ehepartner und Kinder von GESY-berechtigten Personen können als Mitversicherte aufgenommen werden.
- EU-Bürger mit S1-Formular – Wer im EU-Ausland versichert ist (z. B. Rentner), kann sich mit dem Formular S1 in GESY registrieren.
Ein gültiger Aufenthaltstitel ist Grundvoraussetzung. EU-Bürger müssen mindestens den Yellow Slip (Registrierungsbescheinigung MEU1) besitzen. Ohne legales Aufenthaltsrecht (z. B. als Tourist) ist eine GESY-Registrierung ausgeschlossen. Der Yellow Slip allein verleiht jedoch noch kein automatisches Anrecht auf GESY, sondern nur in Kombination mit den obigen Kriterien.
Der Unterschied zwischen MEU1 und MEU3
- MEU1 (Yellow Slip) ist die Bestätigung für EU-Bürger, dass sie sich legal über 90 Tage hinaus in Zypern aufhalten. Dieses Dokument ist Voraussetzung für viele Behördengänge. Es gewährt jedoch keinen automatischen GESY-Zugang, außer man ist erwerbstätig oder hat ein S1-Formular.
- MEU3 ist der Nachweis über das Daueraufenthaltsrecht nach fünf Jahren legalem Aufenthalt. Mit MEU3 ist man unabhängig vom Erwerbsstatus GESY-berechtigt. Die zyprischen Behörden sehen in MEU3 den Nachweis des „habitual residence“, was als Schlüsselkriterium gilt.
Mieteinnahmen und GESY-Beitrag: Zahler, aber nicht versichert?
Alle in Zypern steuerlich ansässigen Personen müssen auf Mieteinnahmen einen Beitrag von 2,65 % an GESY leisten. Dieser Beitrag wird über die Steuererklärung abgeführt. Dennoch gilt: Die Zahlung dieser Abgabe allein berechtigt nicht automatisch zum Bezug von GESY-Leistungen. Das bedeutet, dass jemand zwar GESY-Beiträge auf Mieteinnahmen zahlt, aber keine Versichertenkarte erhält und keinen Zugang zum GESY-System hat, solange er nicht die Kriterien für die Anspruchsberechtigung erfüllt (wie Erwerbstätigkeit oder MEU3).
Ohne Anstellung kein Anspruch? Die Praxis
In der Praxis führt diese Rechtslage dazu, dass viele EU-Auswanderer, die noch keinen MEU3 haben, sich in Mini-Jobs oder Teilzeitbeschäftigungen anstellen lassen, um formal sozialversicherungspflichtig zu sein. Manche gründen ein Kleingewerbe, um als Selbstständige GESY-beitrags- und anspruchspflichtig zu werden.
Erst mit dem MEU3-Status kann man auf eine formale Anstellung verzichten. Wer kein Einkommen hat, bleibt beitragsfrei, ist aber trotzdem versichert. Wer Einkommen wie Renten oder Mieteinnahmen hat, muss darauf GESY-Beiträge zahlen, ist dann aber voll versichert.
Gesetzeslage seit 2022
Eine umfassende Recherche zeigt: Es gab seit 2022 keine Änderung der gesetzlichen Grundlage, die EU-Bürgern mit passivem Einkommen (z. B. aus Vermietung) den Zugang zu GESY erleichtert. Die Kriterien sind dieselben geblieben: GESY-Zugang nur mit MEU3, Anstellung, Selbständigkeit, S1 oder als abhängiger Familienangehöriger. Die Diskussion darüber wird politisch geführt, hat aber bislang keine Gesetzesanpassung bewirkt.
Die zyprischen Steuerbehörden führen dennoch weiter GESY-Beiträge auf Einkünfte wie Mieten ab, was bedeutet, dass eine große Zahl von Personen Beiträge zahlt, ohne im System versichert zu sein.
Gegenüberstellung MEU1 vs. MEU3
| Aufenthaltsstatus | Einkommen | GESY-Anspruch | Hinweis |
|---|---|---|---|
| MEU1 (Yellow Slip) | Erwerbstätigkeit (Job oder selbstständig) | Ja | Beitrag über Gehaltsabrechnung oder Einkommensteuer. |
| MEU1 (Yellow Slip) | Nur Mieteinnahmen | Nein | Trotz Beitragszahlung keine GESY-Leistungen. |
| MEU1 (Yellow Slip) | Auslandsrente mit S1 | Ja | Registrierung möglich mit Formular S1. |
| MEU1 (Yellow Slip) | Familienangehöriger eines GESY-Versicherten | Ja | Als Mitversicherter. |
| MEU3 | beliebig | Ja | Anspruch unabhängig von Einkommen oder Erwerbstätigkeit. |
Klare Regeln, aber mit Lücken
Wer als EU-Bürger nach Zypern auswandert und sich auf Mieteinnahmen stützt, sollte sich bewusst sein, dass er trotz Steuerzahlungen nicht automatisch GESY-versichert ist. Ohne MEU3 oder formelle Anstellung besteht kein Anspruch.
Langfristig empfiehlt es sich, entweder über eine formelle Beschäftigung GESY-pflichtig zu werden oder nach fünf Jahren den Daueraufenthaltsstatus (MEU3) zu beantragen. Erst damit wird man vollwertiger Teil des zyprischen Gesundheitssystems.
📚 Quellenverweise- Health Insurance Organisation (GESY) – Offizielle Website
- Zyprisches Gesundheitsministerium
- Kanzlei Philippou – Aufenthaltsrecht und GESY-Erklärung
- Kanzlei Andreas Demetriades – MEU1 vs. MEU3 Übersicht
- Feod Group – Steuerrechtliche Beratung Zypern
- SquareOne Tax Advisors – Besteuerung von Mieteinnahmen
- Cyprus Residents Planning Group (CRPG) – Einwanderungspraxis
- In-Cyprus / Phileleftheros – Berichte zu GESY und Gesetzesanpassungen
