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Einleitung
Die zivilrechtliche Partnerschaft (Civil Partnership) auf Zypern bietet gleichgeschlechtlichen sowie heterosexuellen Paaren eine rechtliche Alternative zur Ehe. Sie ist seit dem 8. Dezember 2015 im Gesetz „Civil Partnership, Cohabitation and Separation Act“ verankert und regelt partnerschaftliche Rechte und Pflichten.
1. Gesetzliche Grundlage
Die rechtliche Basis bildet das „Civil Partnership, Cohabitation and Separation Act“ von 2015. Es definiert sowohl die Voraussetzungen für die Eintragung einer Partnerschaft als auch die Modalitäten für deren Beendigung und Trennung.
2. Anspruchsberechtigte Paare
- Sowohl gleichgeschlechtliche als auch heterosexuelle Paare können eine zivilrechtliche Partnerschaft eingehen.
- Beide Partner müssen über 18 Jahre alt sein.
- Weder Ehe noch andere gültige Partnerschaft darf zum Zeitpunkt der Antragstellung bestehen.
3. Erforderliche Unterlagen
Für die Anmeldung der Partnerschaft sind folgende Dokumente beim zuständigen Amtsgericht (District Court) in Zypern vorzulegen:
- Gültige Reisepässe oder Personalausweise beider Partner.
- Nachweis des Familienstands (Ledigkeitsbescheinigung).
- Nachweis des Wohnsitzes in Zypern (z.B. Mietvertrag, Versorgungsrechnung).
- Geburtsurkunden beider Partner, amtlich beglaubigt.
- Falls einer der Partner geschieden ist: rechtskräftiges Scheidungsurteil.
- Falls einer der Partner verwitwet ist: Sterbeurkunde des ehemaligen Ehegatten.
Alle Dokumente in fremder Sprache müssen entweder mit einer Apostille versehen oder von einem vereidigten Übersetzer ins Griechische oder Englische übersetzt werden.
4. Verfahrensablauf
- Terminvereinbarung
Die Anmeldung erfolgt durch Terminvereinbarung beim örtlichen District Court. - Einreichung der Unterlagen
Am Gerichtstermin werden die Originale aller Dokumente zusammen mit beglaubigten Kopien vorgelegt. - Bezahlung der Gebühr
Die Registrierungsgebühr beträgt 45 EUR. Sie ist vor Ort in bar oder per Überweisung zu entrichten. - Öffentliche Bekanntmachung
Nach Einreichung wird die Partnerschaft im Amtsblatt („Official Gazette“) drei Wochen lang öffentlich bekannt gemacht. Dritte können innerhalb dieser Frist Einwände erheben. - Eintragung der Partnerschaft
Erfolgt kein Einspruch, wird die Partnerschaft ins Partnerschaftsregister eingetragen. Beide Partner erhalten je ein offizielles Zertifikat.
5. Rechte und Pflichten
Eingetragene Partner genießen ähnliche Rechte wie Ehepaare:
- Steuerliche Vergünstigungen
- Erbrechtliche Ansprüche
- Soziale Absicherung (Renten- und Gesundheitsleistungen)
- Familiennachzug von nicht-europäischen Angehörigen
Zur Wahrheitspflicht und gegenseitigen Unterhaltspflicht bestehen ähnliche Pflichten wie bei der Ehe.
6. Beendigung der Partnerschaft
Die zivilrechtliche Partnerschaft kann durch gerichtlichen Beschluss aufgehoben werden, wenn unüberbrückbare Differenzen bestehen (analog zur Scheidung). Alternativ ist eine einvernehmliche Auflösung möglich. Zuständig ist das Familiengericht am Wohnsitz beider Partner.
7. Praktische Tipps
- Rechtzeitige Apostillierung und beglaubigte Übersetzungen vermeiden Verzögerungen.
- Termine beim District Court sollten frühzeitig online oder telefonisch vereinbart werden.
- Eine lokale Rechtsberatung hilft bei komplexen Fallsituationen (z.B. internationale Partner, Vermögensaufteilung).
Fazit
Die zivilrechtliche Partnerschaft auf Zypern ist ein klar geregeltes Verfahren, das gleichgeschlechtlichen und heterosexuellen Paaren nahezu dieselben Rechte und Pflichten wie die Ehe gewährt. Eine sorgfältige Vorbereitung der Unterlagen und die Einhaltung der Verfahrensschritte gewährleistet eine reibungslose Eintragung.