8. August 2025
Skyline von Hongkong mit Geschäftsgebäuden als Symbol für die Gefahren bei der Gründung einer Firma im Ausland

Gefahren bei der Gründung einer Firma im Ausland: Rechtliche und steuerliche Fallstricke

Die Idee, eine Firma im Ausland zu gründen, klingt verlockend: niedrigere Steuersätze, weniger Bürokratie und neue Marktchancen. Doch hinter diesem scheinbar einfachen Weg lauern zahlreiche rechtliche und steuerliche Fallstricke, die viele Unternehmer erst erkennen, wenn es zu spät ist. In diesem Artikel beleuchten wir die wichtigsten Gefahren und zeigen, wie Sie bei einer Auslandsgründung rechtssicher vorgehen können.

Der Mythos vom Steuerparadies: Das Beispiel Hongkong

„Gründen Sie, wo die Steuern am geringsten sind!“ – dieser Satz klingt verlockend und logisch. In Hongkong zahlt Ihre Firma beispielsweise überhaupt keine Steuern auf Gewinne, die außerhalb Hongkongs erzielt werden. Sollten Sie deshalb einfach eine Firma in Hongkong gründen?

Die klare Antwort lautet: Nein. Obwohl der Geschäftsführer und der Gesellschafter einer Hongkong Limited anonymisiert werden können, gelten für das deutsche Finanzamt immer die tatsächlichen Umstände. Der vermeintliche Steuervorteil entpuppt sich schnell als kostspieliger Irrtum.

Automatischer Informationsaustausch: Das Ende der Anonymität

Die Zeiten, in denen Banken in Steuerparadiesen keine Auskünfte herausgaben, sind längst vorbei. Seit 2015 wurde der automatische Informationsaustausch (Common Reporting Standard, CRS) implementiert. Dieser verpflichtet Banken in allen teilnehmenden Ländern, Informationen über Kontoinhaber an das Wohnsitzland des Kunden zu übermitteln – jährlich und ohne Ihr Zutun.

Übermittelte Informationen im Rahmen des CRS:

  • Name, Anschrift, Ansässigkeitsstaat, Steueridentifikationsnummer
  • Geburtsdatum und Geburtsort des Kontoinhabers
  • Kontonummer und Name der Bank
  • Guthaben samt Zinsen, Dividenden und sonstigen Einkünften

Dies bedeutet, dass das deutsche Finanzamt Sie zur Nachzahlung aller fälligen Steuern auffordern kann – zuzüglich empfindlicher Säumniszuschläge.

Weitere Probleme am Beispiel einer Hongkong-Limited

Dokumente einer Hongkong-Limited mit Steuerbescheid und Warnhinweisen zu Gefahren bei der Gründung einer Firma im Ausland

Hinzurechnungsbesteuerung

Das deutsche Außensteuergesetz sieht vor, dass Einkünfte einer ausländischen Gesellschaft dem deutschen Gesellschafter hinzugerechnet werden können, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dies gilt insbesondere für passive Einkünfte wie Zinsen oder Lizenzgebühren.

Ort der Geschäftsführung

Entscheidend ist nicht, wo Ihre Firma registriert ist, sondern wo tatsächlich die Geschäftsführung stattfindet. Treffen Sie alle wichtigen Entscheidungen von Deutschland aus, gilt Ihre Firma steuerlich als in Deutschland ansässig – unabhängig vom formalen Firmensitz.

Fehlende Aktivitäten im Ausland

Eine reine „Briefkastenfirma“ ohne echte Geschäftstätigkeit, Personal und Büroräume im Ausland wird vom deutschen Finanzamt nicht anerkannt. Sie müssen nachweisen können, dass Ihr Unternehmen tatsächlich vor Ort aktiv ist.

Fehlendes Doppelbesteuerungsabkommen

Zwischen Deutschland und Hongkong existiert kein Doppelbesteuerungsabkommen. Dies erhöht das Risiko einer doppelten Besteuerung erheblich und macht die steuerliche Situation noch komplexer.

Die Problematik der reinen Gründungsagenturen

Am Markt gibt es viele Anbieter, die sich als reine Gründungsagenturen verstehen. Sie tragen lediglich eine Firma ein, eröffnen ein Konto und senden dem Kunden die Firmenunterlagen zu. Als Director und Shareholder werden oft Treuhänder eingetragen, die dem wirtschaftlich Berechtigten nicht zuzuordnen sind.

Achtung: Eigenverantwortungsprinzip

Viele Gründungsagenturen sehen sich nicht in der Verantwortung, ihre Kunden steuerrechtlich zu beraten. Sie nehmen lediglich die Eintragung vor und stellen Treuhänder. Die steuerlichen Konsequenzen tragen allein Sie als Kunde.

Ein solches Vorgehen mag einige Jahre funktionieren, ist aber rechtlich nicht zulässig. Seit dem automatischen Informationsaustausch hat das Finanzamt genaue Daten über Kontostand und Kontoinhaber. Die Wahrscheinlichkeit einer Entdeckung steigt stetig.

Die Illusion der günstigen Gründung

Eine Firma zu gründen ist in fast allen Ländern dieser Welt sehr einfach und kostengünstig. In den USA gibt es im Bundesstaat Nevada beispielsweise eine „State Filing Fee“ von nur 75 USD. US-Anbieter bieten die Gründung für etwa 250 USD an, inklusive Geschäftssitz und Übermittlung der Firmenunterlagen.

Viele Vermittler kaufen bei diesen Agenturen ein und verkaufen die Leistung für ein Vielfaches weiter. Das Problem: Ein solcher Firmenmantel ist steuerrechtlich nutzlos. Ohne einen realen Geschäftssitz wird diese US-Firma nicht in den USA steuerpflichtig, sondern genau dort, wo tatsächlich die Geschäfte geführt werden – in der Regel in Deutschland.

Die Falle der Scheinrechnungen

Scheinrechnung einer Auslandsfirma für Beratungsleistungen, die Gefahren bei der Gründung einer Firma im Ausland verdeutlichend

Einige Inhaber einer Auslandsfirma halten es für möglich, ihrer deutschen Firma Rechnungen über Beratungsleistungen zu schreiben. So werden schnell einige tausend Euro ins Ausland transferiert, und der Gewinn in Deutschland wird in Höhe dieser Rechnungen verkürzt. Eine solche Gewinnverkürzung ist allerdings nicht zulässig und kann bei einer Betriebsprüfung zu einem bösen Erwachen führen.

„Wie soll das Finanzamt das je erfahren?“ Diese Frage stellen sich viele – und unterschätzen dabei die Prüfmethoden der Finanzbehörden.

Jeder gute Steuerprüfer sieht sich zuerst die größten Ausgaben des zu prüfenden Unternehmens an. Rechnungen aus dem Ausland, die keinen konkreten Zusammenhang zwischen der Betriebstätigkeit und der bezahlten Leistung erkennen lassen, werden besonders gründlich geprüft.

Wie das Finanzamt Briefkastenfirmen entlarvt

Steuerprüfer analysiert Unterlagen einer Auslandsfirma, zeigt Methoden zur Aufdeckung von Gefahren bei der Gründung einer Firma im Ausland

Die Finanzbehörden verfügen über effiziente Prüfkriterien zur Identifizierung von Briefkastenfirmen:

  • Die Sitzadressen bekannter Gründungsagenturen sind beim Bundeszentralamt für Steuern erfasst
  • Die Überprüfung der Firmenadresse gibt dem Steuerprüfer bereits Aufschluss darüber, ob es sich um eine Briefkastengesellschaft handeln könnte
  • Spezielle Stellen für Auslandssachverhalte unterstützen die Steuerprüfer bei der Analyse
  • Internationale Amtshilfeersuchen ermöglichen den Austausch von Informationen zwischen Steuerbehörden verschiedener Länder

Solche Firmen im Ausland zu gründen ist daher eine große Sorglosigkeit und keine gute unternehmerische Entscheidung.

Legale Wege zur Steueroptimierung

Unternehmenssteuern im Vergleich

Vergleichsdiagramm der Unternehmenssteuern in verschiedenen Ländern, zeigt steuerliche Aspekte der Gefahren bei der Gründung einer Firma im Ausland

Anhand geltender Steuersätze ergeben sich folgende Unterschiede in der Steuerbelastung:

Steuerart Deutsche GmbH Malta Limited Zypern Limited
Gewerbesteuer 16,45% (Beispiel Hamburg) entfällt entfällt
Körperschaftssteuer 15,825% (inkl. Soli) 5% effektiv 2,5% (bei Lizenzen)
Gewinn vor Steuern 100.000 EUR 100.000 EUR 100.000 EUR
Gewinn nach Steuern 67.725 EUR 95.000 EUR 97.500 EUR
Ersparnis gegenüber GmbH 27.275 EUR 29.775 EUR

Hinzu kommen weiche Faktoren. Das Finanzamt in Zypern benötigt beispielsweise keine Belege für Buchungen über Kreditkarte oder Konto bis 500 EUR. Hier ist nur der Zweck anzugeben. Generell fallen Hinzurechnungsbeträge geringer aus, und alle Betriebsausgaben können vollumfänglich im Jahr des Entstehens geltend gemacht werden.

Wichtig zu beachten:

Diese Steuervorteile gelten nur bei einer tatsächlichen Geschäftstätigkeit im Ausland mit echter Substanz. Eine reine Briefkastenfirma wird vom deutschen Finanzamt nicht anerkannt und kann zu erheblichen Steuernachforderungen führen.

Häufige Fragen zur Firmengründung im Ausland

Beratungsgespräch zu Fragen über Gefahren bei der Gründung einer Firma im Ausland

Kann man als deutscher Staatsbürger eine Firma im Ausland gründen?

Ja, in den meisten Ländern ist es möglich, dass Ausländer ein Unternehmen gründen. Jedoch muss das deutsche Außensteuergesetz beachtet werden, da weltweite Einkünfte dem deutschen Steuerpflichtigen hinzugerechnet werden können. Entscheidend ist nicht die Staatsbürgerschaft, sondern Ihr steuerlicher Wohnsitz und der tatsächliche Ort der Geschäftsführung.

Muss man in dem Land wohnen, in dem man eine Firma gründet?

Nein, Sie können weltweit eine Firma gründen, sofern das entsprechende Land ausländische Eigentümer zulässt. Wichtig ist jedoch, dass die Geschäftsleitung vor Ort erfolgt und eine Betriebsstätte eingerichtet wird. Ohne diese erkennt ein deutsches Finanzamt die Firma nicht an und würde im schlimmsten Fall die Nachzahlung der Körperschafts- und Gewerbesteuern plus Säumniszuschläge verlangen.

Wie verhält es sich mit der Wegzugsbesteuerung?

Wenn Sie als Privatperson Ihren Wohnsitz ins Ausland verlagern und gleichzeitig Anteile an einer deutschen Kapitalgesellschaft halten, greift die Wegzugsbesteuerung. Nach § 6 Abs. 1 Satz 1 AStG wird bei einem Wohnsitzwechsel ins Ausland so getan, als würden Sie Ihre Anteile verkaufen – selbst wenn das in der Realität nicht passiert. Der Gewinn aus diesem „fiktiven Verkauf“ wird besteuert, was zu hohen Steuerforderungen führen kann.

Was ist ein Doppelbesteuerungsabkommen und warum ist es wichtig?

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sind Verträge zwischen zwei Staaten, die regeln, welcher Staat in welchem Umfang das Besteuerungsrecht hat. Sie sollen verhindern, dass Einkünfte sowohl im Quellenstaat als auch im Wohnsitzstaat besteuert werden. Deutschland hat mit über 90 Ländern solche Abkommen geschlossen. Fehlt ein DBA (wie z.B. mit Hongkong), steigt das Risiko einer Doppelbesteuerung erheblich.

Fazit: Rechtssicherheit geht vor Steuerersparnis

Handschlag nach erfolgreicher Beratung zu Gefahren bei der Gründung einer Firma im Ausland

Die Gründung einer Firma im Ausland kann durchaus Vorteile bieten – wenn sie korrekt und mit echter Substanz erfolgt. Eine reine Briefkastenfirma oder Scheinrechnungen zur Gewinnverlagerung führen hingegen fast zwangsläufig zu rechtlichen und steuerlichen Problemen.

Entscheidend ist, dass Sie alle rechtlichen und steuerlichen Aspekte vor der Gründung gründlich prüfen und sich von Experten beraten lassen. Eine rechtssichere Auslandsgründung erfordert:

  • Echte Geschäftstätigkeit im Ausland
  • Reale Betriebsstätte mit Personal
  • Lokale Geschäftsführung
  • Beachtung des deutschen Außensteuergesetzes
  • Korrekte Versteuerung aller Einkünfte

Mit der richtigen Planung und professioneller Beratung können Sie die Vorteile einer Auslandsgründung nutzen, ohne rechtliche Risiken einzugehen. Investieren Sie in Rechtssicherheit – es ist die beste unternehmerische Entscheidung, die Sie treffen können.

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