31. August 2025
UK Limited Company formation Prozess mit britischer Flagge und Geschäftsunterlagen

UK Limited gründen: Steuervorteile, Haftung & Gründungsprozess im Detail

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Die Gründung einer UK Limited Company bleibt auch nach dem Brexit eine attraktive Option für deutsche Unternehmer. Mit minimaler Bürokratie, flexiblen Steuervorteilen und einem schnellen Gründungsprozess bietet die britische Rechtsform zahlreiche Vorteile gegenüber der deutschen GmbH. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie eine UK Limited gründen können, welche steuerlichen Vorteile Sie erwarten und wie der gesamte Prozess auch von Deutschland aus unkompliziert abläuft.

Die wichtigsten Vorteile einer UK Limited Company formation

Die UK Limited bietet zahlreiche Vorteile, die sie besonders für deutsche Unternehmer attraktiv machen. Hier sind die wichtigsten Pluspunkte im Überblick:

Schnelle Gründung ohne Notar

Anders als bei der deutschen GmbH benötigen Sie für die Gründung einer UK Limited keinen Notar. Der gesamte Prozess kann online abgewickelt werden und ist in der Regel innerhalb von 48 Stunden abgeschlossen. Dies spart nicht nur Zeit, sondern auch erhebliche Kosten im Vergleich zur GmbH-Gründung in Deutschland.

Minimales Stammkapital

Während für eine deutsche GmbH ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro erforderlich ist, benötigen Sie für eine UK Limited lediglich 1 GBP (etwa 1,17 Euro). Dieses symbolische Kapital muss nicht nachgewiesen werden und ermöglicht auch Gründern mit geringem Budget einen schnellen Start ins Unternehmertum.

Keine Quellensteuer auf Dividenden

Ein bedeutender steuerlicher Vorteil der UK Limited ist der Verzicht auf Quellensteuer bei Dividendenausschüttungen. Dies macht die Rechtsform besonders attraktiv für internationale Geschäftsmodelle und Holdingstrukturen, da Gewinne ohne zusätzliche Steuerbelastung an die Gesellschafter ausgezahlt werden können.

Steuerfreier Empfang ausländischer Dividenden

Eine UK-Gesellschaft kann ausländische Dividenden völlig steuerfrei empfangen. Diese Regelung eröffnet vielfältige Möglichkeiten für internationale Unternehmensstrukturen und macht die UK Limited zu einer idealen Holding-Gesellschaft für grenzüberschreitende Geschäftsaktivitäten.

Haftungsbeschränkung & weitere Vorteile

Die UK Limited bietet neben den steuerlichen Aspekten weitere entscheidende Vorteile, die besonders für Unternehmensgründer relevant sind:

Vorteile der UK Limited

  • Beschränkte Haftung auf das Gesellschaftsvermögen
  • Schutz des Privatvermögens der Gesellschafter
  • Möglichkeit eines unternehmerischen Neustarts nach Insolvenz
  • Unbürokratische Verwaltung ohne notarielle Beglaubigungen
  • Weltweite Akzeptanz und Bekanntheit der Rechtsform
  • Kein lokaler Wohnsitz in Großbritannien erforderlich
  • Nach dem Brexit: Keine EU-Regulierung mehr

Nachteile zu beachten

  • Jährliche Berichtspflichten an Companies House
  • Potenzielle Akzeptanzprobleme bei deutschen Geschäftspartnern
  • Notwendigkeit einer UK-Geschäftsadresse
  • Mögliche Doppelbesteuerungsfragen bei falscher Struktur
  • Zusätzlicher Verwaltungsaufwand durch ausländische Rechtsform

Brexit-Vorteil: Unabhängigkeit von EU-Regulierungen

Seit dem EU-Austritt Großbritanniens unterliegt die UK Limited nicht mehr den strengen EU-Regulierungen. Dies eröffnet in vielen Bereichen mehr unternehmerische Freiheiten und reduziert bürokratische Hürden, die für EU-Gesellschaften gelten.

Geschäftsmann mit UK Limited Company formation Unterlagen vor Londoner Skyline

Steuerliche Aspekte der UK Limited im Detail

Die Körperschaftsteuer in Großbritannien beträgt aktuell 19%. Obwohl dieser Satz im internationalen Vergleich nicht besonders niedrig erscheint, bietet die UK Limited durch ihre Gesamtstruktur dennoch erhebliche steuerliche Vorteile:

Steueraspekt UK Limited Deutsche GmbH
Körperschaftsteuer 19% 15% + Solidaritätszuschlag
Gewerbesteuer Keine 7-17% (je nach Gemeinde)
Quellensteuer auf Dividenden 0% 25% + Solidaritätszuschlag
Umsatzsteuer 20% 19%
Besteuerung ausländischer Dividenden Steuerfrei Teilweise steuerpflichtig

Achtung: Keine illegalen „Briefkastenfirmen“

Eine reine Briefkastenfirma ohne tatsächliche Geschäftstätigkeit in Großbritannien ist gemäß dem deutschen Außensteuergesetz rechtswidrig und führt zur Hinzurechnungsbesteuerung in Deutschland. Der tatsächliche Ort der Geschäftsführung ist entscheidend für die Besteuerung.

Der NDR hat in einer Reportage gezeigt, wie einfach es ist, Firmen in anderen EU-Ländern zu gründen und vermeintlich Steuern zu sparen. Wichtig ist jedoch: Eine solche Briefkastenfirma ohne Betriebsstätte und Geschäftsführer vor Ort ist nach deutschem Recht illegal.

Basierend auf einer NDR-Dokumentation

Steueroptimierungsmöglichkeiten

Bei korrekter Strukturierung bietet die UK Limited legale Möglichkeiten zur Steueroptimierung:

  • Nutzung des britischen Doppelbesteuerungsabkommens mit Deutschland
  • Steuerfreie Thesaurierung von Gewinnen im Unternehmen
  • Optimierung durch Gehaltsstruktur für Gesellschafter-Geschäftsführer
  • Nutzung britischer Steuervergünstigungen für Forschung und Entwicklung
  • Steuerfreie Dividenden aus ausländischen Beteiligungen

Der Gründungsprozess einer UK Limited im Detail

Die Gründung einer UK Limited ist ein unkomplizierter Prozess, der in der Regel innerhalb von 48 Stunden abgeschlossen werden kann. Hier erfahren Sie, welche Schritte notwendig sind:

  1. Firmennamen wählen

    Wählen Sie einen eindeutigen Firmennamen, der noch nicht vergeben ist und den Anforderungen des britischen Handelsregisters (Companies House) entspricht. Der Name muss mit „Limited“ oder „Ltd“ enden.

  2. Gesellschafter und Direktoren bestimmen

    Legen Sie fest, wer Gesellschafter (Shareholder) und wer Direktor (Director) der Limited sein soll. Es wird mindestens ein Direktor benötigt, der mindestens 16 Jahre alt sein muss.

  3. Registered Office festlegen

    Jede UK Limited benötigt eine offizielle Geschäftsadresse in Großbritannien. Hierfür können spezielle Adressservices genutzt werden, wenn Sie keine eigene Präsenz in UK haben.

  4. Gründungsunterlagen vorbereiten

    Die wichtigsten Dokumente sind das „Memorandum of Association“ und die „Articles of Association“, die die Satzung der Gesellschaft darstellen.

  5. Anmeldung beim Companies House

    Die Registrierung erfolgt online beim britischen Handelsregister (Companies House). Die Gebühr beträgt 12 GBP für die Online-Anmeldung.

  6. Erhalt der Gründungsdokumente

    Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie das „Certificate of Incorporation“, das die offizielle Gründung Ihrer Limited bestätigt.

Benötigte Unterlagen für die Gründung

  • Personalausweis oder Reisepass der Direktoren und Gesellschafter
  • Adressnachweise der Beteiligten (nicht älter als 3 Monate)
  • Gewünschter Firmenname mit Alternativen
  • Geschäftszweck der Gesellschaft
  • Verteilung der Gesellschaftsanteile

Kosten der Gründung

Die Kosten für die Gründung einer UK Limited setzen sich wie folgt zusammen:

Kostenposition Betrag (ca.) Anmerkung
Companies House Gebühr 12 GBP Offizielle Registrierungsgebühr
Gründungsservice (optional) 50-300 GBP Je nach Serviceumfang
Registered Office Service (jährlich) 80-200 GBP Wenn keine eigene UK-Adresse vorhanden
Nominee Director (optional, jährlich) 300-800 GBP Für erhöhte Privatsphäre
Buchhaltung und Jahresabschluss 500-1.500 GBP Jährliche Kosten

UK Limited vs. GmbH vs. PLC: Die Unterschiede

Um die richtige Entscheidung für Ihre Unternehmensform zu treffen, ist ein Vergleich der verschiedenen Optionen hilfreich:

UK Limited (Ltd)

  • Stammkapital: 1 GBP
  • Gründungsdauer: 24-48 Stunden
  • Gründungskosten: ab 12 GBP
  • Haftung: Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen
  • Börsengang: Nicht möglich ohne Umwandlung
  • Aktienhandel: Privat möglich, keine öffentliche Werbung
  • Körperschaftsteuer: 19%
  • Quellensteuer auf Dividenden: 0%

Deutsche GmbH

  • Stammkapital: 25.000 EUR (mind. 12.500 EUR einzuzahlen)
  • Gründungsdauer: Mehrere Wochen
  • Gründungskosten: ca. 800-1.500 EUR
  • Haftung: Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen
  • Börsengang: Nicht möglich ohne Umwandlung
  • Aktienhandel: Nicht möglich (GmbH-Anteile)
  • Körperschaftsteuer: 15% + Solidaritätszuschlag + Gewerbesteuer
  • Quellensteuer auf Dividenden: 25% + Solidaritätszuschlag

UK Public Limited Company (PLC)

  • Stammkapital: Mind. 50.000 GBP
  • Gründungsdauer: Mehrere Wochen
  • Gründungskosten: Mehrere tausend GBP
  • Haftung: Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen
  • Börsengang: Möglich
  • Aktienhandel: Öffentlich möglich
  • Körperschaftsteuer: 19%
  • Quellensteuer auf Dividenden: 0%

Besonderheiten beim Aktienbesitz

Im Gegensatz zur deutschen GmbH darf die englische Limited Aktien besitzen. Diese dürfen auch verschenkt oder verkauft werden. Allerdings darf für die Aktien nicht öffentlich geworben werden, da ein beabsichtigter Börsengang in Großbritannien bestimmten Auflagen unterliegt. Für einen Börsengang ist die Rechtsform der Public Limited Company (PLC) vorgesehen.

Häufig gestellte Fragen zur UK Limited

Kann ich die Limited von Deutschland aus leiten?

Ja, Sie können eine UK Limited grundsätzlich von Deutschland aus leiten. Allerdings ist dabei die Frage des tatsächlichen Verwaltungssitzes für die Besteuerung entscheidend. Wenn die Geschäftsführung tatsächlich in Deutschland stattfindet, kann die Gesellschaft in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig werden.

Um dies zu vermeiden, sollten Sie entweder:

  • Eine echte Betriebsstätte in Großbritannien unterhalten
  • Die wesentlichen Managemententscheidungen in Großbritannien treffen
  • Eine Struktur mit einer deutschen Betriebsstätte der UK Limited wählen

Wann lohnt sich eine UK Limited für deutsche Unternehmer?

Eine UK Limited ist besonders in folgenden Situationen vorteilhaft:

  • Bei internationalen Geschäftsmodellen mit Fokus außerhalb Deutschlands
  • Für Startups mit geringem Anfangskapital
  • Bei Holdingstrukturen, die von steuerfreien Dividenden profitieren
  • Für Unternehmer, die nach einer Insolvenz einen Neustart wagen
  • Bei Geschäftsmodellen, die von der geringeren Regulierung nach dem Brexit profitieren

Welche Pflichten habe ich nach der Gründung einer UK Limited?

Nach der Gründung müssen Sie folgende Pflichten erfüllen:

  • Jährliche Einreichung des „Confirmation Statement“ beim Companies House
  • Erstellung und Einreichung des Jahresabschlusses („Annual Accounts“)
  • Abgabe der Körperschaftsteuererklärung in Großbritannien
  • Bei Geschäftstätigkeit in Deutschland: Anmeldung einer Betriebsstätte und entsprechende Steuererklärungen
  • Führung der gesetzlich vorgeschriebenen Unternehmensregister
  • Meldung von Änderungen bei Direktoren, Gesellschaftern oder der Geschäftsadresse

Wie wirkt sich der Brexit auf die UK Limited aus?

Seit dem EU-Austritt Großbritanniens haben sich einige Aspekte für die UK Limited geändert:

  • Die UK Limited unterliegt nicht mehr der EU-Gesetzgebung
  • Die Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU gilt nicht mehr automatisch
  • Für bestimmte Branchen können zusätzliche Genehmigungen in der EU erforderlich sein
  • Die steuerlichen Vorteile der UK Limited bleiben weitgehend bestehen
  • Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Großbritannien gilt weiterhin

Trotz Brexit bleibt die UK Limited eine attraktive Option für deutsche Unternehmer, insbesondere durch die geringere Regulierungsdichte außerhalb der EU.

Fazit: Für wen eignet sich die UK Limited?

Die UK Limited bietet auch nach dem Brexit zahlreiche Vorteile für deutsche Unternehmer. Besonders geeignet ist sie für:

Startups & Gründer

Durch das geringe Stammkapital von nur 1 GBP und die schnelle Gründung innerhalb von 48 Stunden ist die UK Limited ideal für Startups und Erstgründer, die mit begrenztem Budget starten möchten.

Internationale Geschäftsmodelle

Für Unternehmen mit internationaler Ausrichtung bietet die UK Limited durch steuerfreie Dividenden und weltweite Akzeptanz der Rechtsform erhebliche Vorteile gegenüber der deutschen GmbH.

Vermögensverwaltung

Als Holding für Vermögenswerte und Beteiligungen profitiert die UK Limited von steuerfreien ausländischen Dividenden und der fehlenden Quellensteuer bei Ausschüttungen an die Gesellschafter.

Die Entscheidung für eine UK Limited sollte stets unter Berücksichtigung der individuellen Geschäftssituation und mit professioneller Beratung getroffen werden. Bei korrekter Strukturierung bietet diese Rechtsform jedoch zahlreiche Vorteile, die auch nach dem Brexit Bestand haben.

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